Lärmbelästigung

Ab wieviel Uhr morgens darf man Werktags Hecken mit einer (sehr lauten)Kettensäge schneiden?

Ab wieviel Uhr morgens darf man Werktags Hecken mit einer
(sehr lauten)Kettensäge schneiden?

Es gibt eine Maschinenlärmschutzverordnung. aber ich weiß nicht inwieweit diese da relevant ist. - Bin ich nicht belesen drin.

Ich weiß nur, dass in vielen Städten des Ruhrgebiets „die Stadt“
(Grünflächenamt, Müllabfuhr etc) ihre Geräte nur zwischen
07.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Werktags) benutzen dürfen.

Wenn die bei uns die Bäume stutzen (Kettensäge und Häcksler), ist ab
07.00 Uhr nix mehr mit ausschlafen. :smile:

Auszug aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung :


Nur unter bestimmten Voraussetzungen soll ausnahmsweise der Betrieb der Geräte und Maschinen noch zulässig sein. Nach dem Verordnungstext sollen bestimmte Geräte und Maschinen, wie etwa Motorkettensägen, Betonmischer, Fahrzeugkühlaggregate, Grastrimmer, Heckenscheren, bestimmte Rasenmäher, Laubbläser und Laubsammler an Sonn- und Feiertagen ganztägig, sowie an Werkstagen in der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Insbesondere Laubbläser und Laubsammler sollen an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr grundsätzlich nicht betrieben werden.
Dadurch sollen vorrangig besonders laute Geräte und Maschinen, die im Freizeit- und Hobbybereich Anwendung finden, einer Geräuschbegrenzung unterworfen werden, weil bei diesen Geräten das Störpotential für Nachbarn besonders hoch sei und die Gefahr der Gehörschädigung bei Nutzern bestehe. Natürlich bezweckt der Verordnungsgeber auch, dass die grade in den letzten Jahren auf den Markt gelangten neuartigen Geräte leiser werden, z. B. Freischneider, tragbare Kettensägen mit Verbrennungsmotor und Schredder. Zum Teil erreichen diese Geräte Lautstärken, bei denen der Betrieb gewerblicher Anlagen untersagt werden würde. Dementsprechend führe ihr Einsatz im privaten Bereich neben der Gefahr einer Hörschädigung beim Benutzer oft zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft.

Gruß
Michael

Hallo Zusammen,

ist das nicht auch eine Sache, die jede Gemeinde unterschiedlich regeln kann, also z. morgens ab 7.00 oder 8.00 Uhr? Das müßte sich dann im Internett oder beim jeweiligen Ordnungsmant erfragen lassen. In der Regel gibt’s da auch eine Mittagsruhe meist 13.00 - 15.00 Uhr.

Für gewerbliche Anwendungen gilt die Mittagsruhe in der Regel allerdings nicht, die Firmen können ihre Arbeit ja nicht für 2-3 Stunden unterbrechen.

Grüße

J. Doe

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