Fristlose Kündigung wegen Betrug?

Eine Bekannte von mir hat ein folgenschweres Problem:
Ihr wurde von Seiten ihrer Firma eine fristlose Kündigung ausgesprochen weil ihr nachgewiesen wurde, daß sie mit Hilfe einer Kollegin ihre Stempelkarte „geschoent“ hat.
Im Klartext: Bekannte hat ihre Stempelkarte von der Kollegin, sagen wir mal um 9 Uhr einstempeln lassen, Bekannte ist aber erst um 9.30 Uhr zur Arbeit erschienen. Dies haben die beiden des öfteren gemacht; da die Chefin morgens nicht immer vor Ort ist, konnte dies nicht weiter auffallen - dachte meine Bekannte. Ihrgendwie hat die Chefin das aber doch gerafft bekommen, sie zur Rede gestellt, und sie hat es zugegeben. Die Chefin hat dies sogar schriftlich fixiert und ihr die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die sich auftuenden Fragen zu diesem Fall:

  • Ist dieses Stempelkartendelikt schon als Firmenbetrug anzusehen?
  • Wenn es zum Betrug zählt, könnten der Bekannten daraus sogar noch weitaus schwerere Probleme entstehen?
  • Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
  • Versteht man unter einer fristlosen Kündigung, daß man seine Sachen packen kann und am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit erscheinen braucht?
  • Hat die Kollegin, die der Bekannten geholfen hat, jetzt auch eine Kündigung zu befürchten?

Danke im voraus für Eure Meinungen,
Ciao von Simse

Hallo!

Dies haben die beiden
des öfteren gemacht…

Ist dieses Stempelkartendelikt schon als Firmenbetrug anzusehen?

Ja.

Ist eine fristlose Kündigung :gerechtfertigt?

Ja.

Versteht man unter einer :fristlosen Kündigung, daß man :seine Sachen packen kann…

Ja, fristlos heißt ohne Frist, sofort.

Hat die Kollegin, die der :Bekannten geholfen hat, jetzt :auch eine Kündigung zu :befürchten?

Ja.

Sonstige Folgen: Evtl. ein problematisches Zeugnis und eine bis zu 3monatige Sperre beim Bezug des Arbeitslosengelds und um die Sperrzeit verkürzte Zeit des Bezugs von ALG.

Gruß
Wolfgang

Hi,

von mir keine Rechtsantwort, aber eine persönliche Meinung.

  • Ist dieses Stempelkartendelikt schon als Firmenbetrug
    anzusehen?

Indirekt hat deine Bekannte ihrem Chef Geld gestohlen. Zwar nicht bar, kommt aber auf’s Gleiche raus.

  • Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Ja (s.o. persönliche Meinung)

  • Versteht man unter einer fristlosen Kündigung, daß man seine
    Sachen packen kann und am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit
    erscheinen braucht?

Fristlos sagt ja schon ohne Frist. Zwei Tage sind ja auch eine.

  • Hat die Kollegin, die der Bekannten geholfen hat, jetzt auch
    eine Kündigung zu befürchten?

Ja (s.o. persönliche Meinung)

Sorry, aber wie blöd muss man eigentlich sein seinen eigenen Chef zu beklauen? Ich ärgere mich tierisch darüber, dass viele Vorgesetzte unfähig sind Ihren Mitarbeitern zu Vertrauen. O.g. Verhalten führt sicher nicht zur Umkehr.

Wieviele Tage sind eigentlich vergangen zwischen dem Zeitpunkt, als der Chef das erfuhr und der Kündigung? Mehr als 2 Wochen?

J~

Eine Bekannte von mir hat ein folgenschweres Problem:
Ihr wurde von Seiten ihrer Firma eine fristlose Kündigung
ausgesprochen weil ihr nachgewiesen wurde, daß sie mit Hilfe
einer Kollegin ihre Stempelkarte „geschoent“ hat.
Im Klartext: Bekannte hat ihre Stempelkarte von der Kollegin,
sagen wir mal um 9 Uhr einstempeln lassen, Bekannte ist aber
erst um 9.30 Uhr zur Arbeit erschienen. Dies haben die beiden
des öfteren gemacht; da die Chefin morgens nicht immer vor Ort
ist, konnte dies nicht weiter auffallen - dachte meine
Bekannte. Ihrgendwie hat die Chefin das aber doch gerafft
bekommen, sie zur Rede gestellt, und sie hat es zugegeben. Die
Chefin hat dies sogar schriftlich fixiert und ihr die
fristlose Kündigung ausgesprochen.

Die sich auftuenden Fragen zu diesem Fall:

  • Ist dieses Stempelkartendelikt schon als Firmenbetrug
    anzusehen?
  • Wenn es zum Betrug zählt, könnten der Bekannten daraus sogar
    noch weitaus schwerere Probleme entstehen?
  • Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Na, aber Hallo, was msus den nnoch passieren? Sciher ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Hier hat ja wohl jemand ziemlich arglistig getäuscht und bezahlte Arbeitszeit bewusst nicht erbracht. die kollegin ist meiner Meinung nach auch nicht mehr tragbar für das Unternehmen. Offenbar wurde dieser Betrug ja mehrfach durchgezogen.

  • Versteht man unter einer fristlosen Kündigung, daß man seine
    Sachen packen kann und am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit
    erscheinen braucht?
  • Hat die Kollegin, die der Bekannten geholfen hat, jetzt auch
    eine Kündigung zu befürchten?

Danke im voraus für Eure Meinungen,
Ciao von Simse

Hallo,
ist die Kündigung schon schriftlich erfolgt ? Aussprechen langt nicht.

Gruss
Enno

Da müßte ich nachfragen,
aber ich glaube die Chefin hat es ihr erstmal mündlich mitgeteilt und dann konnte die Gekündigte ihre Sachen packen und nach Hause gehen.

Gruss Simse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
so klar die Rechtssituation auch ist (bis auf die 14 Tage Frist einer schriftlichen Kündigung), bei der moralischen Schuldfrage müßte man mehr über das allgemeine Betriebsklima wissen. Selbst ein anfangs loyaler Mitarbeiter kann durch willkürlich Entlassungen aus z.B. Geldgründen, die evtl. seinen unmittelbaren Freundeskreis betreffen und Personen in eine private Misere treiben (werde heute mal mit 50+ arbeitslos) eine „Söldnermentalität“ erlangen. Es wird nur noch das nötigste gearbeitet, man feiert eher krank, beendet Arbeiten punktgenau beim „Gongschlag“ - egal in welchem Zustand sie sich befinden und die Hemmschwelle sich sein mickriges Gehalt durch kleinere Diebstähle oder ähnliches in der Firma aufzubessern sinkt. Planloses Management trägt zu einem erheblichen Anteil eine Mitschuld bei solchen Geschehnissen.

Gruss
Enno

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Hallo Wolfgang,

Sonstige Folgen: Evtl. ein problematisches Zeugnis und eine
bis zu 3monatige Sperre beim Bezug des Arbeitslosengelds und
um die Sperrzeit verkürzte Zeit des Bezugs von ALG.

Könnte der Chef nicht zusätzlich auch Strafanzeige wegen Betrug (bzw. versuchter Betrug) bei Staatsanwaltschaft / Polizei stellen?

Timi

Hallo!

Könnte der Chef nicht :zusätzlich auch Strafanzeige…

Mag sein … ich weiß es nicht. Aber welcher Betriebsinhaber hat für solche fruchtlosen Aktionen Zeit und Lust?

Der materielle Schaden von vielleicht insgesamt nur wenigen nachweisbaren Stunden lohnt keinen Aufwand. So etwas ließe sich noch einvernehmlich lösen. Der Vertrauensverlust wiegt schwerer.

Gruß
Wolfgang

Hi!

  • Ist dieses Stempelkartendelikt schon als Firmenbetrug
    anzusehen?
  • Wenn es zum Betrug zählt, könnten der Bekannten daraus sogar
    noch weitaus schwerere Probleme entstehen?
  • Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
  • Versteht man unter einer fristlosen Kündigung, daß man seine
    Sachen packen kann und am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit
    erscheinen braucht?
  • Hat die Kollegin, die der Bekannten geholfen hat, jetzt auch
    eine Kündigung zu befürchten?

Fünf mal: JA!

Einzig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollte die außerordentliche Kündigung nicht 2 Wochen nach Bekanntwerden des vergehens zugestellt sein, hat der Arbeitgeber allerdings ein Problem!

Wenn noch kein Schriftstück vorhanden ist: Jeden morgen dort auftauchen und seine Dienste anbieten - und dann u.U. unter Zeugen aus dem Gebäude werfen lassen!

Natürlich kann man auch Klage beim Arbeitsgericht einreichen - ob es da allerdings einen Richter gibt, der für Deine Bekannte urteilen wird…vor Gericht und auf hoher See soll ja ziemlich vieles möglich sein!

LG
Guido

  • Hat die Kollegin, die der Bekannten geholfen hat, jetzt auch
    eine Kündigung zu befürchten?

Nach dem alle Fragen mit ja zu beantworten sind - meine persönliche Einschätzung zur letzten:
Wenn die Chefin gut gelaunt ist, wird sie es bei einer Abmahnung belassen.

Gruß Ivo

Hi,

Es wird nur
noch das nötigste gearbeitet, …

Planloses Management trägt zu
einem erheblichen Anteil eine Mitschuld bei solchen
Geschehnissen.

du sagst es. Die Mitarbeiter sind nicht an allem Schuld, müssen aber vieles ausbaden.
Das ist aber IMHO ein anders Thema. Es ging ja auch nicht um eine kleine Vefehlung im Affekt, keine einmalige Sache sondern geplanter, wiederholter Betrug.

J~

fehlerquote bei fließarbeitszeit
tach,

wenn du jemanden los werden willst, kommt dir jeder anlass recht. wenn geschönt aber heißt, dass sie sonst regulär „im firmeninteresse“ zu wenig aufgeschrieben hat und dabei das arbeitszeitgesetz verletzt, sichert sich ihr arbeitgeber durch die kündigung allein nicht ab. erst recht nicht, wenn es durch die überlastung zu schäden für dritte kommt.

gruß.

3 „Gefällt mir“

Hallo Biggi!

wenn du jemanden los werden willst, kommt dir jeder anlass
recht.

Klar, das gilt sinngemäß für alle Lebensbereiche. Trotzdem habe ich nur wenig Verständnis für so viel Dummheit. Wegen solchem Pillepalle betrügt man doch nicht! Jeder muß wissen, welche fatalen Folgen ein geklauter Schreibblock, eine Schummelei bei den Kilometern der Reisekostenabrechnung oder die Betätigung der Stempelkarte durch den Kollegen hat.
Die Fehlentscheidung mit 6stelligem Schaden findet keiner witzig. Aber so etwas wird geschluckt, wenn kein Vorsatz dabei war, während der kleine Betrug für wenige € Vorteil das Vertrauen zerstört.

Gruß
Wolfgang

Könnte der Chef nicht zusätzlich auch Strafanzeige wegen
Betrug (bzw. versuchter Betrug) bei Staatsanwaltschaft /
Polizei stellen?

Das Ganze Spiel ist ein Offizialdelikt. Hier wurde
a) eine Urkunde gefälscht, b) greift auch noch §263 StGB.

In diesem Fall helfen nur :

  1. ein Strauss Blumen,
  2. Literweise Tränen.
  3. Mit 1 und 2 zum Chef auf Knien rutschen…

Wenn hier die Maschine anläuft :

  • Folgen der Kündigung siehe die Beschreibungen oben,
    sprich Sperre beim Arbeitsamt.
  • Der Anruf des künftigen Arbeitgeber beim Vorgänger…
  • Die polizeilichen Ermittlungen sind, wenn die mal
    laufen, nicht mehr zu stoppen (Offizialdelikt).

Hallo

Daß die fristlose Kü ziemlich gerechtfertigt ist, wurde ja schon deutlich gemacht. Deine Bekannte sollte zumindest eins versuchen: Klage gegen die fristlose Kü erheben und hoffen, daß sie einen „netten“ oder „faulen“ (kann jeder so sehen wie er will :o)) Richter erwischt, der dem AG im Gütetermin die Umwandlung der fristlosen in eine ordentliche Kü schmackhaft macht. Verdient hätte es die AN zwar in meinen Augen nicht wirklich, aber wer die ArbG kennt… Daher wollen wir mal hoffen, daß der Schaden, den die AN jetzt schon so erleidet, lehrreich genug für sie ist.

Was mich irritiert: sollen denn nicht beide fristlos entlassen werden?

Gruß,
LeoLo

Hallo Simse,

ich würde schleunigst versuchen, mit dem Arbeitgeber eine aussergerichtliche Lösung zu erarbeiten. Neben der arbeitsrechtlichen Problematik besteht hier auch eine strafrechtliche Problematik.

Ob der Gang zum Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage zu empfehlen ist, wage ich zu bezweifeln. Die Erfahrung zeigt, dass das Ganze dann völlig ausartet: Arbeitnehmer streitet ab, Arbeitgeber schaltet zu Beweiszwecken Polizei und Staatsanwaltschaft ein und plötzlich sieht sich der Arbeitnehmer und die Kollegin nicht nur mit der Kündigung konfrontiert, sondern zusätzlich mit einem Strafverfahren. Selbst wenn der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einen „netten“ Richter erwischen sollte, kann man sich denken, wie der weitere Arbeitsalltag aussehen wird oder wie das Zeugnis ausfallen wird. Daher unbedingt eine aussergerichtliche Lösung anstreben.

BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
na ja ich glaube das eine solche Einstellungsänderung gegenüber dem Unternehmen/Vorgesetzten nicht nur von kurzer Dauer ist. Sicher wäre es konsequenter in so einem Fall, die Firma zu wechseln aber je nach Branche sieht es momentan ja reichlich düster aus.

Gruss
Enno

  • Der Anruf des künftigen Arbeitgeber beim Vorgänger…

Das ist m. W. ohne Einverständnis des AN nicht erlaubt (bzw. anders herum: Dass der neue AG beim alten AG anruft)

Oder liege ich da falsch?

Liebe Grüße
Timi

Radio Eriwan
Hallo Timid

  • Der Anruf des künftigen Arbeitgeber beim Vorgänger…

Das ist m. W. ohne Einverständnis des AN nicht erlaubt (bzw.
anders herum: Dass der neue AG beim alten AG anruft)

Oder liege ich da falsch?

im Prinzip ja
aber wo kein Kläger (Beweis), da kein Richter.

Ciao maxet