Moin!
Als regelmässiger ebayer würde mich mal interessieren, wie denn die Rechtslage wäre bei folgendem Fall:
Als Verkäufer habe ich mehrere (gleiche) Artikel bei eBay verkaufen wollen.
Nach dem Auktionsende stellt sich dann heraus, daß die Ware ohne mein Verschulden nichtmehr zur Verfügung steht (Diebstahl, Insolvenz, Bruch), der Käufer aber sofort darüber informiert wird und auch nicht bezahlt hat.
Nun kann ja ein Käufer auf den Kaufvertrag nach 433 bestehen und im Fall der Nichtleistung auf Schadensersatz bestehen (wenn er einen ähnlichen Artikel woanders kauft den Mehrpreis), oder gäbe es da Möglichkeiten, dies zu verhindern als Verkäufer?!
Wer bestimmt denn den Wert sagen wir mal eines gebrauchten Stuhls, den findet man einerseits auf dem Sperrmüll, andererseits auch im Antiquariat…
Jetzt für Profis:
Die Auktion an sich ist auch wäre falsch gelaufen:
Der Verkäufer wollte 5 Stühle einzeln, jeweils ab 1 Euro verkaufen, mindestens wären so also 5 Euro zusammen gekommen, das geht auch aus der Artikelbeschreibung eindeutig hervor, nur beim Einstellen des Angebots bei eBay hat es ein Problem gegeben.
Nun hätte aber ein Käufer alle 5 Stühle für zusammen 1 Euro bekommen. Diese Auktion wäre dann doch nach §119 insoweit anfechtbar, daß der Käufer nur Anspruch auf einen Stuhl für einen Euro hätte, oder?
Und um das in Verbindung mit dem oberen Fall zu bringen, hätte er wenn überhaupt auch nur Anspruch auf die Differenz zu einem anderweitig beschafften Stuhl, oder?!
Wäre schön, wenn mir jemand zu diesem theoretischen Fall mal eine qualifizierte Antwort geben könnte…
Gruß
GL