Autokauf nach 4 Monaten Motorschaden, Garantie?

Rudi Ratlos findet bei Mobile.de den gesuchten Volvo V70 TDI, Bj. 9/99 mit 165.000 km und kauft ihn am 24.11.2003 vom Gebrauchtwagenhändler Meisters in Wuppertal für 11250 Euro.

Am 4.3.2004 bleibt Rudi auf der Autobahn mit Motorschaden bei einem KM-Stand von 179082 liegen. Der Volvo wird abgeschleppt in der Volvowerkstatt Münchel wird festgestellt, Wasserpumpenlager festgefressen, dadurch Zahnriemen übergesprungen, dadurch 2 Ventile krumm. Empfehlung Volvo: neuer Motor: 4796,54 Euro, Alternativ-Angebot Werkstatt Münchel: Reparatur: 2816,47 Euro.
Rudi ruft den Verkäufer Meisters in Wuppertal an, der will sich an Kosten nicht beteiligen.
Rudi ist rechtschutzversichert bei der Schwesternhilfe und übergibt die Angelegenheit seiner Rechtsanwältin Justitia. Die verhandelt bis heute (10.6.2004) mit Meisters und seinem Verband erfolglos.
Rudi brauchte aber das Auto, holte sich andere Reparaturangebote ein und liess es für 2214,90 Euro reparieren.
Am 20.3.2004 konnte Rudi sein Auto in der Werkstatt Tudi abholen, seitdem fährt er wieder und hat zwischenzeitlich 192.000 km auf dem Tacho.
Justitia sagt die Angelegenheit sei sehr schwierig.
Welche Aussichten hat Rudi vor Gericht tatsächlich?
Wie muss RA Justitia vorgehen um die Kostendeckung bei der Schwesternhilfe zu bekommen?
Wie muss Justitia vor Gericht argumentieren?

Hallo frajo. (