Hi!
Ich kenne mich auf dem Gebiet zwar nicht aus, aber ich würde
an deiner Stelle auf jeden Fall erstmal Einspruch erheben.
Normalerweise ist ja bei so Sachen die Polizei in der
Beweispflicht glaube ich, sodass die dir erstmal beweisen
müssen, dass du zu schnell warst.
Und? Wer sagt dir, dass die Polizei das Foto nicht hat? Beweisen heisst ja nicht, die Beweise dem Betroffenen vorlegen, damit er den Fehler einsieht! Wenn die Sache bis vor das Gericht geprügelt wird, dann genügt auch dort die Vorlage des Beweises (Fotos etc.)
Wenn in einer Lasermessstelle angehalten wirst, siehst du auch nicht, ob der Beamte wirklich dein Fahrzeug anvisiert hat, und Display vorzeigen ist auch nicht mehr Pflicht. (zumindet in NRW)
Hier hast du auch kein Foto, lediglich den Vorteil, dass du sofort verwarnt wirst und dich äußern darfst.
normalerweise durch den Brief mit Foto. Sonst könnte es ja
immerhin auch sein, dass sie das Nummernzeichen falsch gelesen
haben, die Adresse vertauscht haben, etc.
Wenn die Kennzeichen auf dem Foto nicht zu erkennen sind, wird man von einer Verfolgung des Verstosses absehen. Der Adressat muss in einem Verwaltungsakt wie diesem eindeutig sein, darf nicht erraten werden. Und bei einem erkennbaren Kennzeichen ist das erstmal der Halter, der dann gegebenenfalls sagen muss, wer statt ihm am Steuer saß.
Also wie gesagt, ich würde massive Beschwerde einlegen und
klar machen, dass du nicht bereit bist das erhöhte Bußgeld zu
zahlen, da auf deiner Seite keine Schuld liegt. Das du den
Verwarnungsbetrag bereit bist zu zahlen, kannst du ja
ebenfalls klar machen.
Ich denke wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte,
bist du ja im Recht. Um sicher zu gehen kannst du ja mal beim
Anwalt nachfragen…
Subjektiv gesehen verstehe ich diese Ansicht total, weil es unfair erscheint. Objektiv gesehen ist das Quatsch, und ich verweise hier auf die Postings von Hawethie in diesem und im Brett Polizei und Kriminalistik, was für einige scheinbar unsichtbar ist.
Und so ärgerlich es ist, mein Tipp an den Fragenden: Bezahl das und gut is. Das mit dem Anwalt und vor Gericht gehen erscheint einem jeden rechtschutzversicherten Bürger als das Natürlichste und sei ja jedem gegönnt, aber ist Geld-zum-Fenster-rausschmeissen! Wenn das Bußgeld jetzt schon erhöht wurde, dann warte mal auf die Endkosten des Verfahrens nach Urteilsspruch. Der Anwalt wird sich eh freuen.
Da hättest du dann lieber noch fünf mal zu schnell fahren können (Witz, keine Aufforderung)
Gruß, Peter