Bußgeldbescheid - was tun?

Hallo Zusammen,

folgender Vorfall:
jemand wird beim zu schnell fahren geblitzt. Normalerweise bekommt er nun eine Verwarnung mittels „normalem“ Brief mit der Aufforderung, eine Geldbuße zu zahlen.
Dieser Brief kommt aber nie beim Empfänger an - dieser weiß somit auch nichts von der Verwarnung.
Monate später kommt aber ein Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle, nun wird der Brief auch förmlich zugestellt, kostet deshalb aber fast das Doppelte, da die Auslagen des Verfahrens zu tragen sind.
Nach Auskunft der Bußgeldstelle ist die Polizei nicht verpflichtet zu verwarnen - demnach kann es schon passieren, dass so ein Brief halt mal nicht ankommt - man hat ja die Möglichkeit des Einspruchs.
Allerdings wurde auch mitgeteilt, dass die Chance auf Heruntersetzen des Betrages mittels richterlicher Verhandlung auf die ursprüngliche Geldbuße wohl im Promillebereich liegt.

Was könnte man in einem solchen Fall tun, außer des (nichts nutzenden) Einspruchs?

Herzliche Grüße,
Tanja

Hi!

Ich kenne mich auf dem Gebiet zwar nicht aus, aber ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall erstmal Einspruch erheben. Normalerweise ist ja bei so Sachen die Polizei in der Beweispflicht glaube ich, sodass die dir erstmal beweisen müssen, dass du zu schnell warst. Das passiert dann normalerweise durch den Brief mit Foto. Sonst könnte es ja immerhin auch sein, dass sie das Nummernzeichen falsch gelesen haben, die Adresse vertauscht haben, etc.
Also wie gesagt, ich würde massive Beschwerde einlegen und klar machen, dass du nicht bereit bist das erhöhte Bußgeld zu zahlen, da auf deiner Seite keine Schuld liegt. Das du den Verwarnungsbetrag bereit bist zu zahlen, kannst du ja ebenfalls klar machen.

Ich denke wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte, bist du ja im Recht. Um sicher zu gehen kannst du ja mal beim Anwalt nachfragen…

Gruß
Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tanja,

dem Bußgeldbescheid geht in D immer erst der Anhörungsbogen voraus, indem zum Tatbestand Stellung genommen werden kann, zu den persönlichen Daten jedoch Stellung genommen werden muß.
Wenn dir dieser Anhörungsbogen bis heute nicht vorliegt, würde ich auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, mit der Begründung des nicht zugegangenen Anhörungsbogen.
Gruß
Michael

Hi!

Hallo Johannes,

Ich kenne mich auf dem Gebiet zwar nicht aus, aber ich würde
an deiner Stelle auf jeden Fall erstmal Einspruch erheben.
Normalerweise ist ja bei so Sachen die Polizei in der
Beweispflicht glaube ich, sodass die dir erstmal beweisen
müssen, dass du zu schnell warst.

Das wird hier nicht bestritten.

Das du den
Verwarnungsbetrag bereit bist zu zahlen, kannst du ja
ebenfalls klar machen.

Ist Unsinn,

Ich denke wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte,
bist du ja im Recht.

DAS ist großer Unsinn.

Lies meine antwort die Frage im Brett „Polizeirecht“, dann weist du mehr.

Gruß
HaWeThie

Doppelposting
Bitte unter Polizeirecht nachschauen

Hallo

ich auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid Einspruch
einlegen, mit der Begründung des nicht zugegangenen
Anhörungsbogen.

und was bringt das?
Die Tatsache an sich wird nicht bestritten.
Die fehlende Anhörung wird durch die Möglichkeit des Einspruchs geheilt, so dass der Formfehler, wenn er denn vorliegt, geheilt wäre.(Als Dipl.-Finanzwirt sollten dir solche Feinheiten bekannt sein :wink: )
Ansonsten: s. meine antwort unter Polizeirecht
nach sechs Jahren Bußgeldstelle meine ich, mich ein bischen in der Materie auszukennen

Hallo

Hi!

Hallo Johannes,

Ich kenne mich auf dem Gebiet zwar nicht aus, aber ich würde
an deiner Stelle auf jeden Fall erstmal Einspruch erheben.
Normalerweise ist ja bei so Sachen die Polizei in der
Beweispflicht glaube ich, sodass die dir erstmal beweisen
müssen, dass du zu schnell warst.

Das wird hier nicht bestritten.

Das du den
Verwarnungsbetrag bereit bist zu zahlen, kannst du ja
ebenfalls klar machen.

Ist Unsinn,

Ich denke wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte,
bist du ja im Recht.

DAS ist großer Unsinn.

Lies meine antwort die Frage im Brett „Polizeirecht“, dann
weist du mehr.

Sollte ich da bisher etwas übersehen haben?
Wo ist denn das Brett „Polizeirecht“

Gruß Armin

Gruß
HaWeThie

Hi!

Ich kenne mich auf dem Gebiet zwar nicht aus, aber ich würde
an deiner Stelle auf jeden Fall erstmal Einspruch erheben.
Normalerweise ist ja bei so Sachen die Polizei in der
Beweispflicht glaube ich, sodass die dir erstmal beweisen
müssen, dass du zu schnell warst.

Und? Wer sagt dir, dass die Polizei das Foto nicht hat? Beweisen heisst ja nicht, die Beweise dem Betroffenen vorlegen, damit er den Fehler einsieht! Wenn die Sache bis vor das Gericht geprügelt wird, dann genügt auch dort die Vorlage des Beweises (Fotos etc.)
Wenn in einer Lasermessstelle angehalten wirst, siehst du auch nicht, ob der Beamte wirklich dein Fahrzeug anvisiert hat, und Display vorzeigen ist auch nicht mehr Pflicht. (zumindet in NRW)
Hier hast du auch kein Foto, lediglich den Vorteil, dass du sofort verwarnt wirst und dich äußern darfst.

normalerweise durch den Brief mit Foto. Sonst könnte es ja
immerhin auch sein, dass sie das Nummernzeichen falsch gelesen
haben, die Adresse vertauscht haben, etc.

Wenn die Kennzeichen auf dem Foto nicht zu erkennen sind, wird man von einer Verfolgung des Verstosses absehen. Der Adressat muss in einem Verwaltungsakt wie diesem eindeutig sein, darf nicht erraten werden. Und bei einem erkennbaren Kennzeichen ist das erstmal der Halter, der dann gegebenenfalls sagen muss, wer statt ihm am Steuer saß.

Also wie gesagt, ich würde massive Beschwerde einlegen und
klar machen, dass du nicht bereit bist das erhöhte Bußgeld zu
zahlen, da auf deiner Seite keine Schuld liegt. Das du den
Verwarnungsbetrag bereit bist zu zahlen, kannst du ja
ebenfalls klar machen.

Ich denke wenn das ganze wirklich vor Gericht gehen sollte,
bist du ja im Recht. Um sicher zu gehen kannst du ja mal beim
Anwalt nachfragen…

Subjektiv gesehen verstehe ich diese Ansicht total, weil es unfair erscheint. Objektiv gesehen ist das Quatsch, und ich verweise hier auf die Postings von Hawethie in diesem und im Brett Polizei und Kriminalistik, was für einige scheinbar unsichtbar ist.

Und so ärgerlich es ist, mein Tipp an den Fragenden: Bezahl das und gut is. Das mit dem Anwalt und vor Gericht gehen erscheint einem jeden rechtschutzversicherten Bürger als das Natürlichste und sei ja jedem gegönnt, aber ist Geld-zum-Fenster-rausschmeissen! Wenn das Bußgeld jetzt schon erhöht wurde, dann warte mal auf die Endkosten des Verfahrens nach Urteilsspruch. Der Anwalt wird sich eh freuen.
Da hättest du dann lieber noch fünf mal zu schnell fahren können (Witz, keine Aufforderung)

Gruß, Peter

Wo ist denn das Brett „Polizeirecht“

Hi,
sorry „Polizei und Kriminalistik“ wäre richtiger gewesen :wink:

Gruß
HaWeThie