Hallo allerseits
Gestern in der Lindenstr.
Vorgeschichte:
Hajo Scholz hat einen alten vergammelten Oldtimer geschenkt gekriegt, um über seine verstorbene Angebetete hinwegzukommen.
Er hat dann ne Menge Zeit und Geld reingestckt um die Kiste wieder flott zu kriegen.
Jetzt taucht jemand auf und behauptet (mit Recht), das sei sein Wagen, der ihm früher geklaut wurde.
Klar, die Kiste ist sein Eigentum.
Was ist jetzt aber mit den Ersatzteilen und Arbeitsstunden?
Ist es rechtens, wenn Hajo z. B. den Motor den er neu eingebaut (und bezahlt) hat, wieder rausnimmt (der ist doch sein Eigentum)?
Ratz
Ein Klassiker!
Wenn der andere tatsächlich Eigentümer ist, dann kann er grundsätzlich den Wagen herausverlangen. Ob der eingebaute Motor wieder entfernt werden darf oder durch den Einbau ebenfalls dem Eigentum des Autos folgt, kommt immer auf den Einzelfall an. Bei Serienmotoren eher nein, bei Spezialanfertigungen / -Einbauten eher ja.
Die Frage einer Entschädigung für die getätigten Aufwendungen an dem Auto (ggf. auch den Einbau des Motors) richtet sich nach den §§ 987 ff. BGB, insb. 994, 996 BGB. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um notwendige (dann Ersatz +) oder nützliche (dann Ersatz ggf. +) Aufwendungen handelt.
Ich finde es auch skandalös, dass Anwälte in meiner Lieblingsserie immer nur dann auftauchen, wenn jemand übers Ohr gehauen werden soll. Dass ausgerechnet mit Hajo jemand, der auch noch nach mir benannt ist, überhaupt nicht auf die Idee kommt, mal einen Anwalt zu fragen, was er gegen den Abtransport des Autos machen kann, ist wirklich ärgerlich. Und das, obwohl er seit einer Woche Kenntnis hatte! Spätestens, als der Alteigentümer ihn mit EUR 500 abspeisen wollte, hätten die Alarmglocken läuten müssen.
Hierbei kommt es
darauf an, ob es sich um notwendige (dann Ersatz +) oder
nützliche (dann Ersatz ggf. +) Aufwendungen handelt.
Hi,
wenn der Oldtimer zuvor nicht fahrbereit irgendwo herumgestanden hat, dann ist es dem Eigentümer nicht wichtig (notwendig) gewesen, mit dem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen. Zum „rumstehen“ ist ja kein Teil wirklich notwendig.
Hätte der Hajo (wenn das jetzt ein realer Fall wäre) nicht die Chance, wenigstens den finanziellen Teil seiner Aufwendungen wieder hereinzubekommen? Wenn nicht in Bargeld, dann zumindest die Ersatzteile selbst - die er ja dann wieder einzeln verkaufen kann? Immerhin gibt es ja eine Menge Zeugen, die das Fahrzeug VOR und nach der Restaurierung gesehen haben. Und für die Ersatzteile gibt es Belege.
Das ist schon ein interessanter Fall. Besonders in Zeiten von ebay-Hochkonjunktur, wo man ja auch nie genau wissen kann, ob der Verkäufer eines Gegenstands auch wirklich der rechtmäßige Eigentümer ist.
(Meine Nichte hat mal ein Handy ersteigert, das sie zurückgeben musste, weil es aus einem Einbruch stammte. Die 40 Euro hat sie auch nicht wieder bekommen.)