Nach 13 Jahren Auto als geldwerten Vorteil

Hallo,

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt habe.

Folgendes Problem:
Ein Arbeitnehmer fährt seit 13 Jahren einen Firmenwagen, der geldwerte
Vorteil und alle anderen Kosten werden seitdem vom Arbeitgeber ge-
tragen.
Jetzt soll ein neuer Firmenwagen angeschafft werden und der AG ver-
langt nun vom AN, dass dieser den Wagen nun versteuert.

  1. Ist dies zulässig, oder gibt es auch da ein „Gewohnheitsrecht“ das
    sagt… nach soundsovielen Jahren nichtmehr möglich… ? Wenn ja, wo
    steht das ?

  2. Entspricht das nicht einer Gehaltskürzung (resultierend aus dem
    eventuellen Gewohnheitsrecht), die der AG begründen muss ?

Gruss,
Thomas

Hallo,

wie sagte sam hawkins immer so schön ?
wenn ich mich nicht sehr irre …
schreibt der gesetzgeber eine 1% versteuerung vor. !!!
stichwort: geldwerter Vorteil
…falls nicht eine andere abrechnungsmodalität gewält wurde.
nach KM z.b.
mit der alten regelung sollte er sich besser nicht erwischen lassen.
t.

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt
habe.

Folgendes Problem:
Ein Arbeitnehmer fährt seit 13 Jahren einen Firmenwagen, der
geldwerte
Vorteil und alle anderen Kosten werden seitdem vom Arbeitgeber
ge-
tragen.
Jetzt soll ein neuer Firmenwagen angeschafft werden und der AG
ver-
langt nun vom AN, dass dieser den Wagen nun versteuert.

  1. Ist dies zulässig, oder gibt es auch da ein
    „Gewohnheitsrecht“ das
    sagt… nach soundsovielen Jahren nichtmehr möglich… ? Wenn
    ja, wo
    steht das ?

  2. Entspricht das nicht einer Gehaltskürzung (resultierend aus
    dem
    eventuellen Gewohnheitsrecht), die der AG begründen muss ?

Gruss,
Thomas

Hallo,

wie sagte sam hawkins immer so schön ?
wenn ich mich nicht sehr irre …
schreibt der gesetzgeber eine 1% versteuerung vor. !!!
stichwort: geldwerter Vorteil
…falls nicht eine andere abrechnungsmodalität gewält wurde.
nach KM z.b.
mit der alten regelung sollte er sich besser nicht erwischen
lassen.
t.

Das ist bekannt. Die Kosten wurden jedoch vom AG übernommen, sozusagen
als Gehaltserhöhung.

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt
habe.

Folgendes Problem:
Ein Arbeitnehmer fährt seit 13 Jahren einen Firmenwagen, der
geldwerte
Vorteil und alle anderen Kosten werden seitdem vom Arbeitgeber
ge-
tragen.
Jetzt soll ein neuer Firmenwagen angeschafft werden und der AG
ver-
langt nun vom AN, dass dieser den Wagen nun versteuert.

  1. Ist dies zulässig, oder gibt es auch da ein
    „Gewohnheitsrecht“ das
    sagt… nach soundsovielen Jahren nichtmehr möglich… ? Wenn
    ja, wo
    steht das ?

  2. Entspricht das nicht einer Gehaltskürzung (resultierend aus
    dem
    eventuellen Gewohnheitsrecht), die der AG begründen muss ?

Gruss,
Thomas

Hi!

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt
habe.

Volltreffer, würde ich sagen :wink:

  1. Ist dies zulässig, oder gibt es auch da ein
    „Gewohnheitsrecht“ das
    sagt… nach soundsovielen Jahren nichtmehr möglich… ? Wenn
    ja, wo
    steht das ?

Was ist denn bezüglich des Dienstwagens vereinbart? Ich meine, da muss doch so etwas wie ein Vertrag oder eine Anlage zum Arbeitsvertrag drüber existieren (oder nicht?)!

  1. Entspricht das nicht einer Gehaltskürzung (resultierend aus
    dem
    eventuellen Gewohnheitsrecht), die der AG begründen muss ?

Wie ist denn die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber auf der Abrechnung verrechnet?

LG
Guido

Hallo,

wie sagte sam hawkins immer so schön ?
wenn ich mich nicht sehr irre …
schreibt der gesetzgeber eine 1% versteuerung vor. !!!
stichwort: geldwerter Vorteil
…falls nicht eine andere abrechnungsmodalität gewält wurde.
nach KM z.b.
mit der alten regelung sollte er sich besser nicht erwischen
lassen.
t.

Das ist bekannt. Die Kosten wurden jedoch vom AG übernommen,
sozusagen

:als Gehaltserhöhung.
dann isses erst recht steuerpflichtig !!
t.

bin neu hier und hoffe, dass ich das richtige Brett erwischt
habe.

Folgendes Problem:
Ein Arbeitnehmer fährt seit 13 Jahren einen Firmenwagen, der
geldwerte
Vorteil und alle anderen Kosten werden seitdem vom Arbeitgeber
ge-
tragen.
Jetzt soll ein neuer Firmenwagen angeschafft werden und der AG
ver-
langt nun vom AN, dass dieser den Wagen nun versteuert.

  1. Ist dies zulässig, oder gibt es auch da ein
    „Gewohnheitsrecht“ das
    sagt… nach soundsovielen Jahren nichtmehr möglich… ? Wenn
    ja, wo
    steht das ?

  2. Entspricht das nicht einer Gehaltskürzung (resultierend aus
    dem
    eventuellen Gewohnheitsrecht), die der AG begründen muss ?

Gruss,
Thomas

Ich glaube, Ihr redet aneinander vorbei!
Hi!

Die Tatsache, dass der AG die Kosten übernimmt, heißt doch nicht, dass es nicht ordnungsgemäß versteuert wurde!

Bei höher dotierten Stellen ist es nicht ungewöhnlich, dass z.B. das „normale“ Netto mit dem Netto verglichen wird, was bei einem PKW übrig bleibt…um dann das Brutto soweit aufzustocken, dass man wieder aufs ursprüngliche Netto kommt.

Hat das jetzt jemand verstanden?`Egal, ist schon fast 10 Uhr :wink:

LG
Guido

Hallo Thomas,

was für ein Auto ist das denn mit 13 Jahren Alter???..*grübel*…

oder etwa ein Lkw???

…weilmit 13 Jahren ist der doch Steuerlich nix mehr Wert…
da isser doch schon abgeschrieben lange…der Pkw meine ich…

*grübel*

Frank

Hi!

hast ja recht.
aber das erscheint irgendwo und nachvollziehbar für den herrn vom Fi-Amt.
einfach sagen - dafür hat er brutto dreimark mehr bekommen - das zieht nicht.
t.

Die Tatsache, dass der AG die Kosten übernimmt, heißt doch
nicht, dass es nicht ordnungsgemäß versteuert wurde!

Bei höher dotierten Stellen ist es nicht ungewöhnlich, dass
z.B. das „normale“ Netto mit dem Netto verglichen wird, was
bei einem PKW übrig bleibt…um dann das Brutto soweit
aufzustocken, dass man wieder aufs ursprüngliche Netto kommt.

Hat das jetzt jemand verstanden?`Egal, ist schon fast 10 Uhr
:wink:

LG
Guido

Und wenn der Wagen 40 Jahre alt ist…
Hi!

…ist es steuerlich egal!

Es wird IMMER 1 % des Neuwerts als Grundlage genommen!

Gruß
Guido

Hi Leute,

das geht mir etwas in die falsche Richtung…habe mich vielleicht auch
nicht klar genug ausgedrückt.
Es geht nicht darum, OB und WIE der/die Wagen bisher von der Firma
versteuert wurde/n, es geht darum, dass der AN bisher nicht dafür auf-
kam und das jetzt soll.
Gibt es ein Gesetz das besagt, dass, wenn der AG das über einen ge-
wissen Zeitraum so gehandhabt hat, er das nicht von heute auf morgen
anders regeln kann/darf, weil der Wagen als ein Bestandteil des Ge-
haltes angesehen werden kann und das für den AN eine Gehaltskürzung
bedeutet.

Thomas

Du redest ja nicht mit uns!
Hi!

Dazu habe ich Dich befragt, aber Du antwortest ja nicht!

LG
Guido

Sorry Guido, hab’ mich leider nicht früher einschalten können.

Thomas

Nööö…
dann ist das ein OLDTIMER und Liebhaberei und Steuerlich nicht Absetzungsfähig…*g*

Mfg

Frank

Hallo Thomas,

also meinst du eher den Anspruch auf einen Firmenwagen?!

Naja,wenn Du den 13 Jahre lang einen so bekommen hast,dann ist das ein
„Gewohnheitsrecht“ geworden und kann so ohne weiteres nicht geändert werden…

mfg

Frank

Boah Leute!
Hi!

Das ist so pauschal völliger UNSINN!!!

Oder kennst Du sämtliche in diesem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen zum Thema Dienst-PKW?

Langsam genervter Gruß
Guido

aber geantwortet hast Du trotzdem noch nicht! owt
Gruß
Guido

Hi!

Du hast schon mitbekommen, dass Abschreibung hier überhaupt nicht das Thema ist?

Gruß
Guido, der gerade verstärkt an Dieter Nuhr denken muss

Genau das ist der Punkt
Hallo Frank,

genau DAS war meine Frage ! Nur wenn’s das geben sollte, wo steht
das dann???

Gruss,
Thomas

Hi noch einmal

Das gibt es eben nicht so! Es kann sein, dass eine Art der betrieblichen Übung entstanden ist - die Möglichkeit, dass das aber eben nicht der Fall ist, ist genau so groß!

Aber so lange Du bei Der Beantwortung Deiner Frage nicht mitwirkst, kann Dir hier niemand eine Lösung (zumindest keine fundierte) anbieten!

Gruß
Guido

Hi noch einmal

Dito,

Das gibt es eben nicht so! Es kann sein, dass eine Art
der betrieblichen Übung entstanden ist - die Möglichkeit, dass
das aber eben nicht der Fall ist, ist genau so groß!

Nehmen wir an, der Wagen wurde als „Ersatz“ für eine Gehaltser-
höhung zur Verfügung gestellt (Gehaltserhöhung nein, Wagen ja),
würde das was an der Sache ändern ?

Aber so lange Du bei Der Beantwortung Deiner Frage nicht
mitwirkst, kann Dir hier niemand eine Lösung (zumindest keine
fundierte) anbieten!

Gut so ?? :wink:

Gruß
Guido

Gruss,
Thomas