Ein Freund möchte eine Party organisieren dessen
Veranstaltungsname „Playboy Party“ sein soll.
Kann er da Schwierigkeiten bekommen? Und was ist wenn man
hinter ein geschützen Namen ein Zusatz hängt? zB … eben
Party oder Night
Ja, aber…
Schließlich ist ein „Playboy“ ja nicht nur das Magazin, sondern auch eine bestimmte Sorte Mann. Von der Verwendung der Bildmarke (Schriftzug, Häschen) rate ich aber ebenfalls ganz entschieden ab.
Sorry, Falke, aber Ivo hat Recht…
… schon das Wort ‚Playboy‘ an sich ist als Marke eingetragen. Playboy hat sich so ziemlich alles schützen lassen (sind um die 100 Marken): vom Lufterfrischer über Tierfutter und Mobiltelefone bis zum X-Baum-Schmuck…
wenn der Name geschützt ist,kann das sehr Teuer werden…
Zum Beispiel ist in Bayern der Name „Polizei“ rechtlich geschütz und beim Deutschen Patent-und Markenamt in München eingetragen…
Wenn Du den (sei es auch nur auf Modell-Autos) verwendest,so must du
die Einverständniserklärung des Marken-Inhabers haben…
Daher lieber Alternativen wählen…
Zum B. POL-Ente…ist neutral und nicht geschützt…:-=)
da fällt dir doch bestimmt auch was für "Spieljungen"zu ein,oder?..*g*
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Play Boy (in dieser
Schreibweise) auch geschützt ist!
Ist es zwar nicht, allerdings lauert hier wegen der Verwechslungsgefahr wiederum der Vorwurf der Rufausbeutung, Irreführung bzw. Verwässerung der Marke (§ 8 MarkenG)… Zugegeben, die Bezeichnung ‚Playboy‘ geistert seit 1828 (Oxford English Dictionary) durch die Wörterbücher und Lexika, trotzdem könnte man sich auch damit primstens in die Nesseln setzen.
Aber warum fragt Dein Freund nicht einfach mal in der
Redaktion nach?
Ja, das frage ich mich schon die ganze Zeit… *lach*
Ist es zwar nicht, allerdings lauert hier wegen der
Verwechslungsgefahr wiederum der Vorwurf der Rufausbeutung,
Irreführung bzw. Verwässerung der Marke (§ 8 MarkenG)…
OK - das sind Gesetze, in denen ich mich so gar nicht auskenne; deshalb auch der Hinweis auf meine Rechtsunsicherheit…
Aber warum fragt Dein Freund nicht einfach mal in der
Redaktion nach?
Ja, das frage ich mich schon die ganze Zeit… *lach*
Eben! In grauer Vorzeit haben wir mal eine BRAVO-Party gegeben (ok, ich oute mich), und die Redaktion schickte uns auf unsere Anfrage sogar noch Aufkleber, Sticker und ein paar Probeexemplare…
… schon das Wort ‚Playboy‘ an sich ist als Marke
eingetragen. Playboy hat sich so ziemlich alles schützen
lassen (sind um die 100 Marken): vom Lufterfrischer über
Tierfutter und Mobiltelefone bis zum X-Baum-Schmuck…
So ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Normalerweise ist es so, dass, wenn man schon ein „normales“ Wort als Marke eintragen lässt, dann nur der Schriftzug etc. geschützt ist. Sonst lasse ich mir ganz schnell so tolle Dinge wie „und“, „com“ etc. eintragen und werde damit reich!
um die Diskussion abzukürzen, ich empfehle mal in Google den Begriff „berühmte Marke“ und „Playboy“ einzugeben. Punkto „.com“, „und“ etc. fehlt doch wohl die Unterscheidungskraft …