geschützte Namen benutzen?

Hallo Rechtsexperten,

ich hoffe das meine Frage im richtigen Brett gelandet ist.

Ein Freund möchte eine Party organisieren dessen Veranstaltungsname „Playboy Party“ sein soll.

Kann er da Schwierigkeiten bekommen? Und was ist wenn man hinter ein geschützen Namen ein Zusatz hängt? zB … eben Party oder Night

Vorab vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Gruß

Volkan

Hallo Volkan,

Ein Freund möchte eine Party organisieren dessen
Veranstaltungsname „Playboy Party“ sein soll.

Kann er da Schwierigkeiten bekommen?

Einfache Antwort: „Ja“.

Ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko…

Gruß Ivo

Ein Freund möchte eine Party organisieren dessen
Veranstaltungsname „Playboy Party“ sein soll.

Kann er da Schwierigkeiten bekommen? Und was ist wenn man
hinter ein geschützen Namen ein Zusatz hängt? zB … eben
Party oder Night

Ja, aber…
Schließlich ist ein „Playboy“ ja nicht nur das Magazin, sondern auch eine bestimmte Sorte Mann. Von der Verwendung der Bildmarke (Schriftzug, Häschen) rate ich aber ebenfalls ganz entschieden ab.

LG
Stuffi

Einfache Antwort: „Ja“.

Ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko…

Gruß Ivo

Würde mich eher Stuffis Antwort anschließen!

Gruß
Falke

Sorry, Falke, aber Ivo hat Recht…
… schon das Wort ‚Playboy‘ an sich ist als Marke eingetragen. Playboy hat sich so ziemlich alles schützen lassen (sind um die 100 Marken): vom Lufterfrischer über Tierfutter und Mobiltelefone bis zum X-Baum-Schmuck…

Geh mal auf http://tess2.uspto.gov/bin/gate.exe?f=tess&state=eht… - da kannst Du Dich Playboy-technisch richtig austoben. :wink:

Gruß

Renee

Hallo Volkan,

wenn der Name geschützt ist,kann das sehr Teuer werden…

Zum Beispiel ist in Bayern der Name „Polizei“ rechtlich geschütz und beim Deutschen Patent-und Markenamt in München eingetragen…
Wenn Du den (sei es auch nur auf Modell-Autos) verwendest,so must du
die Einverständniserklärung des Marken-Inhabers haben…

Daher lieber Alternativen wählen…
Zum B. POL-Ente…ist neutral und nicht geschützt…:-=)

da fällt dir doch bestimmt auch was für "Spieljungen"zu ein,oder?..*g*

mfg

Frank

Idee
Hi!

Ohne mich jetzt rechtlich sicher zu fühlen…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Play Boy (in dieser Schreibweise) auch geschützt ist!

Aber warum fragt Dein Freund nicht einfach mal in der Redaktion nach?

LG
Guido

Ja, aaaaaaaaber…
Hallo Guido,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Play Boy (in dieser
Schreibweise) auch geschützt ist!

Ist es zwar nicht, allerdings lauert hier wegen der Verwechslungsgefahr wiederum der Vorwurf der Rufausbeutung, Irreführung bzw. Verwässerung der Marke (§ 8 MarkenG)… Zugegeben, die Bezeichnung ‚Playboy‘ geistert seit 1828 (Oxford English Dictionary) durch die Wörterbücher und Lexika, trotzdem könnte man sich auch damit primstens in die Nesseln setzen.

Aber warum fragt Dein Freund nicht einfach mal in der
Redaktion nach?

Ja, das frage ich mich schon die ganze Zeit… *lach*

Gruß

Renee

OK
Hi!

Ist es zwar nicht, allerdings lauert hier wegen der
Verwechslungsgefahr wiederum der Vorwurf der Rufausbeutung,
Irreführung bzw. Verwässerung der Marke (§ 8 MarkenG)…

OK - das sind Gesetze, in denen ich mich so gar nicht auskenne; deshalb auch der Hinweis auf meine Rechtsunsicherheit…

Aber warum fragt Dein Freund nicht einfach mal in der
Redaktion nach?

Ja, das frage ich mich schon die ganze Zeit… *lach*

Eben! In grauer Vorzeit haben wir mal eine BRAVO-Party gegeben (ok, ich oute mich), und die Redaktion schickte uns auf unsere Anfrage sogar noch Aufkleber, Sticker und ein paar Probeexemplare…

LG
Guido

Hallo,

… schon das Wort ‚Playboy‘ an sich ist als Marke
eingetragen. Playboy hat sich so ziemlich alles schützen
lassen (sind um die 100 Marken): vom Lufterfrischer über
Tierfutter und Mobiltelefone bis zum X-Baum-Schmuck…

So ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Normalerweise ist es so, dass, wenn man schon ein „normales“ Wort als Marke eintragen lässt, dann nur der Schriftzug etc. geschützt ist. Sonst lasse ich mir ganz schnell so tolle Dinge wie „und“, „com“ etc. eintragen und werde damit reich!

Grüße,

Anwar

Hey zusammen :o)

um die Diskussion abzukürzen, ich empfehle mal in Google den Begriff „berühmte Marke“ und „Playboy“ einzugeben. Punkto „.com“, „und“ etc. fehlt doch wohl die Unterscheidungskraft …

°wink°

Tiger