Hallihallo liebe Wissende,
mal eine generelle Frage:
Bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge durch den Arbeitgeber (bei anstehender Lohnpfändung), was wird zugrunde gelegt? Die reale Anzahl der vorhandenen Kinder oder diejenige, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist? Dies könnte ja im Falle von 2 unehelichen Kindern - lt. Lohnsteuerkarte 2*0,5 = 1 durchaus zu ganz anderen Ergebnissen führen…
Also, was gilt? Angaben auf Lohnsteuerkarte oder faktische Gegebenheiten?
Danke und lieben Gruß,
Ironlady