Pfändungsfreibeträge und Kinder

Hallihallo liebe Wissende,

mal eine generelle Frage:

Bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge durch den Arbeitgeber (bei anstehender Lohnpfändung), was wird zugrunde gelegt? Die reale Anzahl der vorhandenen Kinder oder diejenige, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist? Dies könnte ja im Falle von 2 unehelichen Kindern - lt. Lohnsteuerkarte 2*0,5 = 1 durchaus zu ganz anderen Ergebnissen führen…

Also, was gilt? Angaben auf Lohnsteuerkarte oder faktische Gegebenheiten?

Danke und lieben Gruß,

Ironlady

Bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge durch den
Arbeitgeber (bei anstehender Lohnpfändung), was wird zugrunde
gelegt? Die reale Anzahl der vorhandenen Kinder oder
diejenige, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist?

Hi,
so viel ich weiß, werden die Kinder berücksichtigt, für die tatsächlich Unterhalt gezahlt wird, egal ob im Haushalt oder nicht.

Gruß
Nelly