Hallo liebe Experten,
mal folgendem hypothetische Frage:
Der Mitarbeiter einer großen Gesellschaft ist kurzzeitig (innerhalb der sog. Karenztage) erkrankt. Wenn man man es sehr weit auslegt, könnte man boshafterweise unterstellen, dies war abzusehen (nicht angekündigt). Um die Abwesenheit nicht wegen Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlängern, wird auf einen Arztbesuch verzichtet. (Es lag ein Infekt mit hohem Fieber vor, der ihn nicht-autark reisefähig machte, -Krankheitsbedingter Ausfall Donnerstag bis Sonntag, keine Arbeit am Sonnabend-, am kommenden Montag wurde die Arbeit wieder aufgenommen)
Dieser Mitarbeiter hat sich innerhalb seiner unmittelbaren Arbeitsgruppe gegen 08:00 Uhr telefonisch krankgemeldet, im direkten Anschluss daran bei seinem Vorgesetzten.
Nun wäre haarscharf ein angeb. wichtiger Arbeitsauftrag „unter die Räder“ gekommen. Allerdings hat der Mitarbeiter, wissend um die Arbeitsprozesse seiner Gesellschaft, wie immer im Vorfeld dafür gesorgt, das die Sicherheitsketten greifen und die Aufgabe trotzdem erledigt wird. Dies war zwar anstrengend für den Vertreter aber immerhin…
Nach Wiedergesundmeldung des zuvor erkrankten Mitarbeiters wird nun seitens des Vorgesetzten angekündigt, das dieser nun die Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Konsquenzen prüfen wird.
Meine Frage:
Ist es in diesem geschilderten Falle zu erwarten, das der Mitarbeiter hierfür eine Abmahnung erhält, ggf. ihm sogar gekündigt wird?
Oder/und ist vom Vorgesetzten zu erwarten, das er mit dafür Sorge trägt, das Arbeitsvorgänge nicht crashen?
Welche Ratschläge würdet Ihr ihm geben, ausser im Vorfeld den (sehr engagierten) Betriebsrat zu Gesprächen hinzuzuziehen und bei Eskalation einen Anwalt einzuschalten und vor das Arbeitsgericht zu ziehen?
Vielen Dank für die Antworten
Jimmy
))