Abmahnung/Kündigung wg. Krankheit?

Hallo liebe Experten,

mal folgendem hypothetische Frage:

Der Mitarbeiter einer großen Gesellschaft ist kurzzeitig (innerhalb der sog. Karenztage) erkrankt. Wenn man man es sehr weit auslegt, könnte man boshafterweise unterstellen, dies war abzusehen (nicht angekündigt). Um die Abwesenheit nicht wegen Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlängern, wird auf einen Arztbesuch verzichtet. (Es lag ein Infekt mit hohem Fieber vor, der ihn nicht-autark reisefähig machte, -Krankheitsbedingter Ausfall Donnerstag bis Sonntag, keine Arbeit am Sonnabend-, am kommenden Montag wurde die Arbeit wieder aufgenommen)

Dieser Mitarbeiter hat sich innerhalb seiner unmittelbaren Arbeitsgruppe gegen 08:00 Uhr telefonisch krankgemeldet, im direkten Anschluss daran bei seinem Vorgesetzten.

Nun wäre haarscharf ein angeb. wichtiger Arbeitsauftrag „unter die Räder“ gekommen. Allerdings hat der Mitarbeiter, wissend um die Arbeitsprozesse seiner Gesellschaft, wie immer im Vorfeld dafür gesorgt, das die Sicherheitsketten greifen und die Aufgabe trotzdem erledigt wird. Dies war zwar anstrengend für den Vertreter aber immerhin…

Nach Wiedergesundmeldung des zuvor erkrankten Mitarbeiters wird nun seitens des Vorgesetzten angekündigt, das dieser nun die Möglichkeiten der arbeitsrechtlichen Konsquenzen prüfen wird.

Meine Frage:
Ist es in diesem geschilderten Falle zu erwarten, das der Mitarbeiter hierfür eine Abmahnung erhält, ggf. ihm sogar gekündigt wird?

Oder/und ist vom Vorgesetzten zu erwarten, das er mit dafür Sorge trägt, das Arbeitsvorgänge nicht crashen?

Welche Ratschläge würdet Ihr ihm geben, ausser im Vorfeld den (sehr engagierten) Betriebsrat zu Gesprächen hinzuzuziehen und bei Eskalation einen Anwalt einzuschalten und vor das Arbeitsgericht zu ziehen?

Vielen Dank für die Antworten

Jimmy

Hi!

Meine Frage:
Ist es in diesem geschilderten Falle zu erwarten, das der
Mitarbeiter hierfür eine Abmahnung erhält, ggf. ihm sogar
gekündigt wird?

Erwarten kann man Vieles - aber haltbar wäre es mit Bezug auf die Krankheit nicht!
Wobei: Bei einer Abmahnung würde ich bestenfalls zu einer „Gegendarstellung“ zur Ablage in die Personalakte raten!

Oder/und ist vom Vorgesetzten zu erwarten, das er mit dafür
Sorge trägt, das Arbeitsvorgänge nicht crashen?

Sollte man meinen - dazu müsste man aber das Unternehmen und die dortigen Abläufe genau kennen…

Welche Ratschläge würdet Ihr ihm geben, ausser im Vorfeld den
(sehr engagierten) Betriebsrat zu Gesprächen hinzuzuziehen und
bei Eskalation einen Anwalt einzuschalten und vor das
Arbeitsgericht zu ziehen?

Bei einer Abmahnung: Gar nichts (außer vielleicht der Stellungnahme zur Akte)!!!
Stell’ Dir vor: Der AG hat eine Abmahnung, die zu nichts taugt. Nun schaltet man den Anwalt an, und der AG reagiert mit einer brauchbaren Abmahnung (auf diese Idee wäre er vorher nicht gekommen)…
Sollte es mal zu einer Kündigung kommen, für die diese Abmahnung benötigt wird, ist immer noch genug Zeit, selbige vor Gericht zu zerfetzen!

Bei einer Kündigung rate ich fast generell zur Feststellungsklage (Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist)!

LG
Guido

Noch eine Ergänzung…
… der Vorgesetzte vertritt die Ansicht, das der Mitarbeiter im Zuge seiner telefonischen Krankmeldung hätte darauf hinweisen müssen, das ggf. eine wichtige Arbeit erledigt werden müsse.

Dies ist für den Mitarbeiter unter normalen Umständen selbstverständlich (ebenso wie die telefonische Erreichbarkeit im Urlaub, wenn der Urlaubsvertreter Rücksprache wg. laufenden Vorgängen halten möchte) allerdings war dies im Hinblick auf die Erkrankung in diesem Falle nicht möglich.

Jimmy

Hallo,

wie du schreibst, war deine „Krankheit“ abzusehen. Ausgerechnet an einem Stresstag. Es war für deine Vertreter anstrengend, während du dich erholtest.

Dein Arbeitgeber will dich kündigen. Du wolltest dich wohl nicht das erste mal auf diesem Weg vor der Arbeit drücken, vermute ich, denn bei einer Erkrankung reagiert ein Vorgesetzter ja sonst nicht gleich so.

Schade, dass es in Deutschland für die Unternehmen so schwer ist, Blaumacher und Drückeberger loszuwerden.

Ich wünsche deinem Arbeitgeber und auch deinen Kollegen, die deine Arbeit ja miterledigen müssen, dass er dich irgendwie los wird.

Gruß

Bernd

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Minus-Sternchen?
HI!

Schade, dass man keine Minussternchen verteilen kann!

wie du schreibst, war deine „Krankheit“ abzusehen.

Also, auch ich merke ein oder zwei Tage vorher, wenn sich ein starker Infekt mit Fieber bei mir ankündigt…

Ausgerechnet an einem Stresstag. Es war für deine Vertreter
anstrengend, während du dich erholtest.

Naja, klar! Es wäre aber besser gewesen, er hätte sich mit Fieber zur Arbeit gequält und bei der An-/Abreise mit dem PKW (auf Grund des schweren Fiebers) einen schweren Unfall gehabt, oder wie?

Dein Arbeitgeber will dich kündigen. Du wolltest dich wohl
nicht das erste mal auf diesem Weg vor der Arbeit drücken,
vermute ich, denn bei einer Erkrankung reagiert ein
Vorgesetzter ja sonst nicht gleich so.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Da stand etwas von Infekt, Fieber, etc.
Vielleicht reagiert der Vorgesetzte ja auch nur so, weil er selbst seine Unfähigkeit erkannte, die Arbeit vernünftig zu verteilen (reine Mutmaßung!-Aber Du machst ja auch nix anderes))

Schade, dass es in Deutschland für die Unternehmen so schwer
ist, Blaumacher und Drückeberger loszuwerden.

Schade, dass in Deutschland immer mehr Leute zwar die Treuepflicht des Arbeitnehmers abrufen, aber von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nichts wissen wollen!

Ich wünsche deinem Arbeitgeber und auch deinen Kollegen, die
deine Arbeit ja miterledigen müssen, dass er dich irgendwie
los wird.

Ich wünsche mir hier im Brett mehr Leute, die ihr Hirn (soweit vorhanden) einschalten, bevor sie posten!

LG
Guido

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Ich wünsche mir hier im Brett mehr Leute, die ihr Hirn (soweit
vorhanden) einschalten, bevor sie posten!

Schade, das man nur ein Sternchen vergeben kann. :wink:))

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Hallo,

Schade, dass man keine Minussternchen verteilen kann!

indirekt funktioniert das Doch gut (s.h. eigenen „Kontostand“ :wink:).

Gruss
Enno