Hallo
Ich habe eine Frage zum Gewohnheitsrecht:
zuerst erklärung
man stelle sich folgendes vor:
=====================kleine neben Strasse
=====================in einem Dorf
HAUS 000000000000000000000 HAUS
HAUS 000000000000000000000 HAUS
HAUS IIIIIIIIIIIIIIIIIIIII HAUS
HAUS IIIIIIIIIIIIIIIIIIIII HAUS
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
//////HAUS///////////
Also an der strasse ist eine Hof einfahrt, links und rechts sind Häuser der Nachbarn, hinten steht ein Haus (/////HAUS///), zu diesem Haus gehört der Hof IIIII . Einem Nachbarn gehört ein Teil des Hofes nähmlich 0000000 .
Seit weit mehr als 50 Jahren fahren Wagen (Kutsche,Traktor,Pferd & Hänger) über die einfahrt 00000 zum Haus /// .
Wenn man nun auf’s gewohnheitsrecht klagt, ist die wahrscheinlichkeit hoch das man einen Überfahrtsrecht bekommt zum Haus /// .
Gibt es da was zu beachten, ist es doch nicht so leicht wie gedacht?
2 weitere Fragen :
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Wenn man das überfahrtsrecht bekommt kann der Inhaber von 0000 eine Baustelle errichten sodas man da nicht rein kommt?
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die einfahrt ist 4m Breit, davon ist 1m für ein Auto nicht befahrbar weil ein Hügel dort ist bei dem man hängen bleibt.
Kann man darauf klagen das eine einfahrt frei bleiben muss aus dem befahrbaren Teil.
Wir haben einen Nachbarn der seit 15 Jahren neben uns Wohnt seit er dort Wohnt gibt ärger…
kennt jemand einen Link zum Gewohnheitsrecht?
danke für die Hilfe