Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem einen Gartenzaun abgerissen, der sich auf meinem Grundstück (in Bremen)befand. Nun haben sich meine Nachbarn darüber beschwert und meinen ich muß mich an der Erichtung eines neuen Zaunes (auf ihrem Grundstück) beteiligen. Ist das so? Es gibt wirklich keinen Grund für diesen Zaun (Müllkippe auf meinem Grundstück oder so). Habe aber auch echt keine Lust auf so einen dämlichen Nachbarschaftszoff bis hin zu einem Rechtsstreit.
Danke für Eure Tipps
Matthias
Einfach einen Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde nebst örtlichen Bauvorschriften werfen, ob danach eine Verpflichtung zur Errichtung besteht.
Eine gesetzliche Verpflichtung könnte sich - wenn überhaupt - sonst noch allenfalls nach dem Landes-Nachbarschaftsrecht ergeben.
Was dein ist, ist dein. Jedoch gilt das auch für die andere Seite.
Wenn ein Zaun deiner Nachbarn nachweislich auf deinem Grundstück steht, kannst du diesen versetzen lassen, nämlich auf das Grundstück deiner Nachbarn. Einfach abreißen ist nicht drin. Vorher Nachbarn Bescheid sagen und um Versetzung des Zaunes bitten. Soweit noch vorhanden Zaun an Nachbarn aushändigen, falls der Zaun aber schon den Gang alles Irdischen gegangen ist, wäre wirklich das Beste sich an einem neuen Zaun zu beteiligen. Immerhin besser als nachher noch einen ganz neuen kaufen zu müssen.
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Ich hatte vor Jahren auch mal so ein ähnliches Problem. Soviel ich weiß, darf man einen seit langem bestehenden Zaun nicht einfach abreißen, sondern muss ihn dann tatsächlich durch einen anderen ersetzen, wenn der Nachbar das will, bzw. sich an den Kosten beteiligen. Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. Oder es war so, dass der Nachbar sich beteiligen muss, wenn man einen alten, kaputten Zaun durch einen neuen ersetzt. Ich weiß es nicht mehr genau, weil es schon Jahre her ist.
Am besten, du schaust mal in das Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes.
hi matthias
gibt es da nicht so etwas wie :
für den zaun zur strasse und rechts von seinem grundstück ist man alleine zuständig.
müßte man beim zuständigen katasteramt oder bauordnungsamt (?) erfragen können.
(hörte sich so an als ob das gar nicht dein zaun war !!)
bis denne
thomas
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Hallo Matthias!
Da sei vorsichtig!
Besorg Dir lieber in der Buchhandlung „Das Nachbarschaftsrecht“
Für eine Seite Deines Grundstückes bist Du zuständig. Wenn ich mich recht erinnere, für die linke. Wenn dort ein Zaun war, muß er wieder hin. Immer für eine Seite ist man selbst zuständig. Eigentlich verständlich!
Gruß Werner
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Auszug aus dem Hessischen Nachbarschaftsrecht:
…dürfen Zäune und andere Eingrenzungen nicht entfernt werden, wenn von einer Seite Interesse am Fortbestand besteht.
Ich denke, das dürfte so oder ähnlich überall gelten
Roland
Hallo Matthias,
Werner hat Dir ein Buch zu kaufen empfohlen,
sicherlich bist Du doch rechtschutz- versichert, frag mal nach, bei der ARAG
z.B. Gibt es dieses Buch und einige andere
für umsonst
gruß Frank