Wegeunfall: Kürzeste Strecke

Hallo!
Ich habe bei der Arbeit mit meinen Kollegen das Thema „Wegeunfall“ besprochen. Da heißt es ja immer „den kürzesten Weg“ bzw. „ohne Unterbrechung“ usw.

Ohne all´ zu kompliziert zu werden nun meine Fragen:

  1. Was muß der Arbeitnehmer tun?
    Muß der Arbeitnehmer feststellen, ob jetzt die Strecke A oder B die kürzere ist?
    Man hat ja oft mehrere Möglichkeiten, die von der Entfernung gesehen nicht sooo unterschiedlich sind.

  2. Die Möglichkeiten von Fahrrad / Auto und „zu Fuß“ sehen ja z.T. völlig anders aus… Wie sieht es z.B. mit dem Fahrrad aus?
    Gilt die „Hauptstraße“ oder ist „quer durch ein Wohngebiet“ bindend?

Vielen Dank im voraus! Ich freue mich, wenn jemand einen guten Link zu diesem Thema hat.

Unfallfreie Grüße!!
Marc Sickelmann

Hallo

das kann man so nicht pauschal sagen. Ob es sich um einen Wegeunfall handelt, hängt weitesgehend von einzelnen Umständen ab. Hierzu gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung der Sozialgerichte, insbesondere ob ein Wegeunfall auch vorliegt, wenn der Arbeitnehmer einen Umweg genommen hat.

Ein Auszug aus dem link, den ich Dir unten mal gegeben habe:

Direkter Weg

Versichert ist der direkte, das heißt der unmittelbare Weg. Es bleibt natürlich jedem überlassen, welches Verkehrsmittel er nutzt,um seine Arbeitsstelle zu erreichen (Pkw, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrrad, zu Fuß). Grundsätzlich ist der - bezogen auf das jeweilige Verkehrsmittel - kürzeste Weg zwischen Wohn- und Beschäftigungsort geschützt. Es kann jedoch vernünftige Gründe dafür geben, einen anderen (längeren) Weg zu wählen. Hier können beispielsweise bessere Verkehrsverbindungen, Witterungsverhältnisse, Verkehrsdichte und Gefährlichkeit der zurückzulegenden Wegstrecke eine Rolle spielen. Entscheidend für den Versicherungsschutz auf dem eingeschlagenen Weg sind nämlich die Motive des Versicherten,die zur Wahl gerade dieses Weges geführt haben. Gibt es vernünftige Gründe dafür, zum Erreichen des Wohn oder Beschäftigungsortes eine bestimmte Wegstrecke zu wählen, dann ist dieser Weg als verkehrsgerechter versicherungsrechtlich geschützt, auch wenn er nicht der kürzeste ist.

http://www.bgfw.net/informationen/bs/bs_2002/Quartal…

Gruß,
LeoLo

Hallo Marc,

das kann man nicht so ohne weiteres sagen…weil das auch von der beruflichen Tätigkeit mit abhängt…
Du solltest dich da mal an deine Zuständige Berufsgenossenschaft wenden…
Die kann dir da genaue und rechtsverbindliche Auskunft zu geben.

mfg

Frank