Rechtsgültigkeit von 'Inkjet' Dokumenten

Hallo Wissende,

ich habe gehört, dass Dokumente vor Gericht nicht rechtsbindend sein sollen, wenn Sie mit einem Tintenstrahldrucker gedruckt sind??
Weder im Google noch in anderen Suchmaschinen habe ich etwas gefunden. Habt Ihr Informationen dazu?

Herzlichen Dank im voraus für Eure Hilfe!

Gabi :smile:

Weder im Google noch in anderen Suchmaschinen habe ich etwas
gefunden. Habt Ihr Informationen dazu?

Na ja… Na jaaaaa… Dazu haben wir das Aaaaarschief, Teuerste. :wink: Kuckst Du hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv….

BTW: Google findet den Thread mit den Stichworten Tintenstrahldrucker Dokumentenecht; es kann also sein, daß die magere Ausbeute am Suchbegriff ‚Inkjet‘ lag.

Grüßle

Renee

IMHO ist das keine technische Frage.
Wenn es zu Streitigkeiten und einem Prozess kommt, liegt es in der Hand des Richters über die vorgelegten Dokumente zu befinden.
Selbst wenn dann 7 Siegel und die Unterschrift des Bundespräsidenten drauf sind, heißt das nicht, daß er dem glauben MUSS.

LG
Stuffi

Hallo Renee,

vielen Dank - ich hatte auch nach „Tintenstrahl“ gesucht, allerdings nicht nach „Tintenstrahldrucker“ und irgendwie kam nix Verwertbares.

Den Link werd ich mir mal durchgucken…

Viele Grüße

Gabi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gabi,

wenn es sich um einen Zivilprozeß handelt,wird der Richter anhand des
gesamten Prozeßverlaufes entscheiden,ob er das enstprechende Dokument anerkennt oder nicht (sogennanter „Anscheins-Beweis“).
In einem Strafprozeß kann der Richter oder der STA bzw.Verteidiger jederzeit einen Gutachter beauftragen,um die Echtheit des Dokumentes
festzustellen…

mfg

Frank

Hallo,
natürlich können Dokumente, gedruckt mit Tintenstrahlern, rechtgültig sein. Dies können z.B. Kaufverträge, Arbeitsverträge sein.
Im Unterschied dazu gibt es besondere Dokumente, z.B. Urkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Unterhaltstitel, Notarielle Beurkundungen, die dokumentenecht sein müssen (dh. sie müssen über einen langen Zeitraum lesbar bleiben und können nicht nachträglich gefälscht oder unmerklich verändert werden). Diese dürfen nur auf speziellem Papier und mit spezieller Farbe erstellt werden, die die geforderten Eigenschaften haben. Tintenstrahldrucker gehören nicht dazu, weil z.B. die Farbe mit der Zeit verblasst, durch Nässe unleserlich wird usw.

Beatrix
http://www.trixi.de

Danke an alle :smile:
das bringt doch schon ein wenig Licht in die Begrifflichkeiten :smile:

viele Grüße

Gabi