ich habe gehört, dass Dokumente vor Gericht nicht rechtsbindend sein sollen, wenn Sie mit einem Tintenstrahldrucker gedruckt sind??
Weder im Google noch in anderen Suchmaschinen habe ich etwas gefunden. Habt Ihr Informationen dazu?
BTW: Google findet den Thread mit den Stichworten Tintenstrahldrucker Dokumentenecht; es kann also sein, daß die magere Ausbeute am Suchbegriff ‚Inkjet‘ lag.
IMHO ist das keine technische Frage.
Wenn es zu Streitigkeiten und einem Prozess kommt, liegt es in der Hand des Richters über die vorgelegten Dokumente zu befinden.
Selbst wenn dann 7 Siegel und die Unterschrift des Bundespräsidenten drauf sind, heißt das nicht, daß er dem glauben MUSS.
wenn es sich um einen Zivilprozeß handelt,wird der Richter anhand des
gesamten Prozeßverlaufes entscheiden,ob er das enstprechende Dokument anerkennt oder nicht (sogennanter „Anscheins-Beweis“).
In einem Strafprozeß kann der Richter oder der STA bzw.Verteidiger jederzeit einen Gutachter beauftragen,um die Echtheit des Dokumentes
festzustellen…
Hallo,
natürlich können Dokumente, gedruckt mit Tintenstrahlern, rechtgültig sein. Dies können z.B. Kaufverträge, Arbeitsverträge sein.
Im Unterschied dazu gibt es besondere Dokumente, z.B. Urkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Unterhaltstitel, Notarielle Beurkundungen, die dokumentenecht sein müssen (dh. sie müssen über einen langen Zeitraum lesbar bleiben und können nicht nachträglich gefälscht oder unmerklich verändert werden). Diese dürfen nur auf speziellem Papier und mit spezieller Farbe erstellt werden, die die geforderten Eigenschaften haben. Tintenstrahldrucker gehören nicht dazu, weil z.B. die Farbe mit der Zeit verblasst, durch Nässe unleserlich wird usw.