Stromnachzahlung - Verjährung?

Hallo,

folgendes Problem:

Jemand ist im Juli 2002 in eine neue Wohung gezogen. Der Vermieter meinte er meldet den Strom an. Und der Mieter dachte, dann ist das wohl der Strom in den Nebenkosten mit drin.
Zum 01.07.2004 zieht der Mieter wieder aus. Nach ein paar Tagen ruft der Vermieter den Mieter an und meine die Leute von der Avacon (Stromgesellschaft) haben sich gemeldet und fragen warum noch kein Stromgeld bezahlt worden ist. Nach 2 Jahren!!!
Nun hat der Mieter gestern an seine neue Adresse ein Schreiben bekommen, indem drin steht: Vertragsbeginn: 01.Juli 2002 und den Zählerstand, sowie den Abschlag. Heute bekommt er das Schreiben, mit den Abrechnungsdaten bis zum 01.07.04. Es müssen 424,00 Euro nachgezahlt werden.
Ist dies rechtens, muss er die Stromkosten von den vergangen 2 Jahren nachzahlen? Oder sind die Verjährt? Denn laut der Avacon sind die davon ausgegang, das die Wohnung leer steht, aber die müssen doch bemerkt haben, das Strom verbraucht worden ist.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Moien!

Meinst du wirklich die kontrollieren jeden Zähler ob Strom verbraucht wird?? An Deiner Stelle würde ich schnell zahlen, denn da du dich scheinbar nicht angemeldet hast könnte man vermutlich gar strafrechtliche Stricke draus ziehen…

Bernd

Hallo Sandra,

Der Vermieter meinte er meldet den Strom an. Und der Mieter
dachte, dann ist das wohl der Strom in den Nebenkosten mit
drin.

Das war wohl ein Denkfehler. Es sei denn, im Mietvertrag war etwas
anderes vereinbart, was ich mal auschliessen möchte. Das wäre schon
sehr ungewöhnlich.

Ist dies rechtens, muss er die Stromkosten von den vergangen 2
Jahren nachzahlen? Oder sind die Verjährt?

Du hast den Strom verbraucht, was also spricht dagegen, dass Du ihn
auch zahlen musst? Verjährt ist es jedenfalls nicht, denn die
regelmäßige Verjährungsfrsit beträgt drei Jahre.

Gruß - Jaschiii