Auto nach Reparatur beschädigt
(Autor: W һ о o p і, Frage gestellt am Di, 13. Jul 2004)
Hallo Experten,
wie kann man (wenn überhaupt) einen Rechtsanspruch geltend machen, wenn ein Auto nach einer Reparatur in einem Autohaus beschädigt ist, die reparierende Werkstatt aber behauptet, diesen Schaden nicht verursacht zu haben? Ist Anzeige zu erstatten?
Der Wagen wurde bei dieser Werkstatt mit Schlüssel ohne den besagten Schaden abgegeben und tagsüber vom Eigentümer nicht bewegt.
Gruß
Whoopi
wie kann man (wenn überhaupt) einen Rechtsanspruch geltend machen, wenn ein Auto nach einer Reparatur in einem Autohaus beschädigt ist, die reparierende Werkstatt aber behauptet, diesen Schaden nicht verursacht zu haben? Ist Anzeige zu erstatten?
Der Wagen wurde bei dieser Werkstatt mit Schlüssel ohne den besagten Schaden abgegeben und tagsüber vom Eigentümer nicht bewegt.
Gruß
Whoopi
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Re: Auto nach Reparatur beschädigt
(Autor: K l a u ѕ С һ r i ѕ t e n, Antwort nach 18 h, 33 Min)
es ist eine Frage des Beweises. Du mußt beweisen, daß das Fahrzeug in Ordnung war; die Werkstatt muß beweisen, daß sie nichts getan hat. Da Du behauptest, mußt Du Zeugen u.a. haben, die die Werkstatt in Zugzwang bingen. Im Zweifel muß ein Gutachter ran. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, lasse Dich vom Anwalt beraten.
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