Raten abgelehnt - Kontenpfändung?

Hallo,

angenommen,jemand schuldet einer gegnerischen Anwaltskanzlei 1200 Euro (zu Recht).

Angenommen, derjenige ist willig zu zahlen, kann aber derzeit den Komplettbetrag nicht aufbringen, weil er arbeitslos ist.
Derjenige bietet nun über eine eigene Anwältin der gegn. Kanzlei an, diese 1200 Euro in 30-Euro-Raten zu zahlen, weil die ihn in der jetzigen Lage mit and. Kreditverpflichtungen usw. als einzig möglich erscheinen.

Angenommen, die gegn. Kanzlei schreibt nun an die Anwältin desjenigen zurück, dass sie Raten akzeptiere, aber nur in mind. 200-Euro-Schritten.

Angenommen, die eigene Anwältin des Betroffenen schreibt nun zurück, dass aufgrund von Arbeitslosiggeld usw. Pfändungsfreigrenzen zu beachten seien usw. usw. usw., hat aber bisher noch kein Feedback zurück erhalten.

Wenn jetzt die eigene Anwältin dem Betroffenen sagt, dass es höchstwahrscheinlich dazu kommen würde, wenn sich die Gegenseite quer stellt, dass sie einen Titel erwirken würde und das Konto, das Arbeitslosengeld des Betroffenen pfänden würde, könnte - was sollte dann der Betroffene tun, bzw. was kann der Betroffene im Vorfeld schon tun, um das vielleicht abzuwenden?

Kann der Betroffene z.B. was in Sachen Existenz-Minimum-Bescheinigung (was auch immer das sein soll) vom Sozialamt machen?

Der Betroffene ist ja, mal angenommen, auch zahlungswillig - nur kann er aufgrund des geringen Arbeitslosengeldes und den ganzen laufenden Zahlungen incl. anderer Kredite für Zahnsanierung z.B. einfach nicht mehr als 30,- aufbringen.

Was tut der Betroffene nun im Idealfall, damit es nicht zu einer Kontenpfändung kommt?
Geht das eigentlich so schnell? Was aber, wenn der Betroffene auf dem Konto max. noch 200 Euro Guthaben hat, kann dann das jeweils immer eintreffene Arbeitslosengeld gepfändet werden? Derjenige würde sich ja noch und nöcher ins Minus verstricken, wo er nie mehr rauskommt.

Was könnte der Betroffene nun im Idealfall tun?

Holger

Moin,

Was könnte der Betroffene nun im Idealfall tun?

Im Idealfall sucht sich der Betroffene einen 165 Euro Nebenjob, dann hat er mit den 30 Euro die 200 Euro fast zusammen.

Gruß
Marion

Selber herstellen
Hallo !

Wenn jemand irgendwelche Dinge aus Holz herstellt und diese verkauft, läuft er dann Gefahr, daß gewisse Dinge geschützt sind und es dafür Strafen gibt ?

Mal ein einfaches Beispiel (es geht nicht darum etwas nachzubauen) :

Jemand baut ein schönes Regal aus Holz…Jetzt stellt sich aber heraus, daß es diese Art von Regalen schon gibt…kann es dafür Ärgher geben ?

Hallo Holger,

ist doch klar, dass sich die Gegenseite nicht so schnell auf EUR 30,-- einlassen will. Bei EUR 1200,-- Gesamtschuld kommen da ja schon ohne Zinsen 40 Monate = 3,1/3 Jahre raus. Solange will niemand freiwillig warten und dann jeden Monat die Zahlungseingänge überprüfen, zumal der Anteil der Leute, die dann 1-2 Raten ordentlich zahlen und dann sich die nächsten 3 Raten erst nach ellenlangen Schriftwechseln und den Rest gar nicht mehr aus der Tasche ziehen lassen steigt.

Da hilft nur noch die Einkommenssituation zu verbessern oder klar die Überschuldung zu belegen und nicht einfach nur zu behaupten. D.h. eine Liste der mtl. Ein- und Ausgaben muss her, sonst wird sich die Gegenseite gar nicht auf Diskussionen einlassen. Dafür wird bei Ratenzahlungsvereinbarungen einfach zu viel geschummelt. Und wenn dann immer noch keine Lösung möglich ist, muss man eben den Titel kassieren und dann den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss akzeptieren. Die eingehenden Sozialleistungen darfst du dann kurzfristig abholen, bis die Pfändungsfreigrenze erreicht ist, den Rest bekommt der Gläubiger.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

30 € pro Rate bei 1200 € Schuld erscheint mir auch etwas wenig. Der Gläubiger sieht seinen Aufwand, jede Zahlung muß verbucht werden, die Forderung muß als offener Posten beobachtet werden und das ganze zieht sich bei 30 € pro Zahlung 100 Jahre hin. Dann kann das auch irgendwann verjähren, bevor die Raten abgestottert sind oder es bleibt ein Bagatellrest, den er nicht wirtschaftlich eintreiben kann, deswegen zeigt er - für mich verständlich - dazu nur geringe Bereitschaft. Der Anwalt selber hat ja normalerweise auch kein eigenes wirtschaftliches Risiko, da er im Zweifel auf deinen Prozeßgegner zurückgreifen kann, falls du ausfällst.

Versuche doch einen Mittelweg, z.B. Raten á 100 € oder zumindestens á 50 € (zuzüglich einer angemessenen Verzinsung, z.B. 6% jährlich), und fang auch gleich mal an die erste Rate zu bezahlen, um deinen guten Willen zu zeigen.

Wenn du ihm eine Bescheinigung irgendwelcher Art präsentierst, die plausibel nachvollziehbar macht, das bei dir nichts zu holen ist, dann wird das auch die Bereitschaft des Anwalts zu einer einvernehmlichen Regelung sicher erhöhen.

Freundlich, offen, lösungsorientiert an die Sache herangehen, dann wird schon etwas zu machen sein. Viel Erfolg!

Zu deiner Frage mit der Pfändung, es gibt bestimmte Pfändungsfreigrenzen, abhängig von deinem Familienstand natürlich. Dann wäre zu unterscheiden, ob er direkt bei der Agentur für Arbeit pfändet oder dein Konto. Wenn er dein Konto pfändet und du das nicht schnell genug klärst, dann hast du auch ein Problem mit deiner Bank, die dir dann sehr schnell das Konto kündigt. Die Pfändungstabelle findest du z.B. hier: http://www.schuldnerberatung-euregio.com/tabelle.htm.

Gruß

Bernd

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