Hallo,
angenommen,jemand schuldet einer gegnerischen Anwaltskanzlei 1200 Euro (zu Recht).
Angenommen, derjenige ist willig zu zahlen, kann aber derzeit den Komplettbetrag nicht aufbringen, weil er arbeitslos ist.
Derjenige bietet nun über eine eigene Anwältin der gegn. Kanzlei an, diese 1200 Euro in 30-Euro-Raten zu zahlen, weil die ihn in der jetzigen Lage mit and. Kreditverpflichtungen usw. als einzig möglich erscheinen.
Angenommen, die gegn. Kanzlei schreibt nun an die Anwältin desjenigen zurück, dass sie Raten akzeptiere, aber nur in mind. 200-Euro-Schritten.
Angenommen, die eigene Anwältin des Betroffenen schreibt nun zurück, dass aufgrund von Arbeitslosiggeld usw. Pfändungsfreigrenzen zu beachten seien usw. usw. usw., hat aber bisher noch kein Feedback zurück erhalten.
Wenn jetzt die eigene Anwältin dem Betroffenen sagt, dass es höchstwahrscheinlich dazu kommen würde, wenn sich die Gegenseite quer stellt, dass sie einen Titel erwirken würde und das Konto, das Arbeitslosengeld des Betroffenen pfänden würde, könnte - was sollte dann der Betroffene tun, bzw. was kann der Betroffene im Vorfeld schon tun, um das vielleicht abzuwenden?
Kann der Betroffene z.B. was in Sachen Existenz-Minimum-Bescheinigung (was auch immer das sein soll) vom Sozialamt machen?
Der Betroffene ist ja, mal angenommen, auch zahlungswillig - nur kann er aufgrund des geringen Arbeitslosengeldes und den ganzen laufenden Zahlungen incl. anderer Kredite für Zahnsanierung z.B. einfach nicht mehr als 30,- aufbringen.
Was tut der Betroffene nun im Idealfall, damit es nicht zu einer Kontenpfändung kommt?
Geht das eigentlich so schnell? Was aber, wenn der Betroffene auf dem Konto max. noch 200 Euro Guthaben hat, kann dann das jeweils immer eintreffene Arbeitslosengeld gepfändet werden? Derjenige würde sich ja noch und nöcher ins Minus verstricken, wo er nie mehr rauskommt.
Was könnte der Betroffene nun im Idealfall tun?
Holger