Folgendes :
- Frage :
Wenn jemand Schulden hat und einige Gläubiger und deiser macht sich selbständig, können die Gläubiger dann alles pfänden ? Der Selbständige muss doch einen Rahmen seiner Existens haben, oder spielt das keine Rolle ?
- Frage :
Wie ist das mit der privaten Insolvenzanmeldung ? Kann sich jemand in dieser Zeit selbständig machen ?
Hallo!
Wenn jemand Schulden hat und :einige Gläubiger und deiser :macht sich selbständig, :können die Gläubiger dann :alles pfänden ?
Der Selbständige muss doch :einen Rahmen seiner Existens :haben, oder spielt das keine :Rolle?
Die Gläubiger wollen ihr Geld. Was zu holen und verwertbar ist, lassen sie vom Gerichtsvollzieher holen.
Wie ist das mit der privaten :Insolvenzanmeldung ? Kann :sich jemand in dieser Zeit :selbständig machen ?
Nach Eröffnung des Inso-Verfahrens: Ja. Dann können Gläubiger nicht mehr vollstrecken und müssen sich an den Insolvenzverwalter halten.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
ja, innerhalb der Pfändungsfreigrenzen können die Gläubiger ohne Verbraucherinsolvenz alles pfänden.
Nach Eröffnung des Verfahrens zur Verbraucherinsolvenz mußt du jede berufliche Veränderung mit deinem Treuhänder absprechen. Wenn der zustimmt (weil z.B. absehbar ist, daß sich dadurch deine Einkommenssituation nachhaltig verbessert), dann ist auch eine Selbständigkeit machbar. Wie viel von dem Umsatz oder Gewinn du für Investitionen u.ä. behalten darfst, legt dann auch dein Treuhänder fest, du mußt ihm also alles plausibel erklären.
Gruß
Bernd
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