Der erfolgreiche Schuldner

Hallo,

angenommen sei folgendes:

Ein Schuldner, gescheiterter Selbständiger, hat ca. 150.000 € Schulden, etwa wie folgt:

60.000 € Finanzamt
30.000 € Mietschulden Geschäftsräume
25.000 € Bürgschaft Lieferanten 25.000 €
10.000 € Krankenkassen (Beitragsvorenthaltung)
25.000 € Sonstige Gläubiger

Der Gläubiger ist nicht willig zu bezahlen.

Er wechselt häufig seine Meldeadressen, mit ausgedehnten Meldelücken dazwischen.
Er sorgt dafür, daß ihn Post nicht erreicht (kein Klingelschild, kein Briefkasten).
Er geht nicht an die Tür, wenn geklingelt wird.
Er verfügt über keine eigenen Konten (soweit bekannt), wickelt alles über eine Lebensgefährtin ab.
Er kooperiert überhaupt nicht mit seinen Gläubigern.
Er ist als Handelsvertreter tätig und rechnet über seine Lebensgefährtin ab (er als Subhandelsvertreter).
Zwei Mahnbescheide haben ihn erreicht, er hat widersprochen und war danach wieder nicht erreichbar.

Das ganze geht schon etwa drei Jahre. Einige Forderungen sind schon verjährt oder knapp an der Verjährung (Miete z.B.). Andere Gläubiger scheuen den Klageweg oder die Vollstreckung aufgrund des Kostenrisikos. Andere Gläubiger können ihm nicht erfolgreich zustellen.

Sein Lebensstil deutet auf mittlere Einkommensverhältnisse (hält sich meist in einer geräumigen Wohnung in guter Lage auf, die von seiner Lebensgefährin gemietet ist, trägt ordentliche und gute Kleidung, isst häufig in Restaurants, fährt einen Mittelklasse-PKW, der auf seine Lebensgefährtin angemeldet ist, macht ein oder zweimal im Jahr Urlaub im europäischen Ausland…).

Wie wahrscheinlich ist es, das der Schuldner damit durchkommt?

Macht sich der Schuldner strafbar?

Was wäre den Gläubigern zu empfehlen?

Danke für Tipps,

Gruß

Bernd

Mein Tipp wäre:
Um an meine Forderungen zu kommen, würde ich ein Inkassobüro
beauftragen, auch wenn das etwas kostet.

Ansonsten wäre der leidvolle Weg über Gerichte ->Zwangsvollstreckung,
bis hin zum eventuellen Offenbarungseid.

Hallo!

Sollte das Inkassobüro jedoch auch außergerichtlich nicht weiterkommen (und mal ganz ehrlich: bei diesen Schulden ist vorauszusehen, dass er sich mit einem Inkassobüro nicht einigen wird), müsste die ganze Sache sowieso vor Gericht, um dann einen Titel zu bekommen. Die Inkassokosten sind dann aber nicht vom Schuldner zu bezahlen, also doppelte Kosten für den Gläubiger.

Leider gibt es solche Schuldner immer wieder, die ständig umziehen, sich nicht anmelden etc, um sich der Vollstreckung zu entziehen, mit großem Erfolg.

Auf jeden Fall muss eine Forderung tituliert werden, d.h. klagen (Mahnbescheid ist wohl zwecklos, weil er ja wohl gerne Widerspruch einlegt), sonst droht eben Verjährung. Wenn der Schuldner nicht auffindbar ist, ggf. öffentliche Zustellung. Der Titel ist dann 30 Jahre lang gültig.

Kosten hat man auf jeden Fall selbst vorzuschießen. Jedoch deswegen gar nichts zu unternehmen?

Es ist ein leidiges Thema und es wird nie ein Geheimrezept dafür geben. Schuldner mit solchen Schulden sind dem Gläubiger eben immer ein bißchen voraus.

Ob er sich dadurch strafbar macht, weiß ich nicht. Was nützt dem Gläubiger aber eine Anzeige? Gar nichts. Sein Geld bekommt er dadurch auch nicht.

Gruß Jeannette

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sollte das Inkassobüro jedoch auch außergerichtlich nicht
weiterkommen (und mal ganz ehrlich: bei diesen Schulden ist
vorauszusehen, dass er sich mit einem Inkassobüro nicht
einigen wird), müsste die ganze Sache sowieso vor Gericht, um
dann einen Titel zu bekommen. Die Inkassokosten sind dann aber
nicht vom Schuldner zu bezahlen, also doppelte Kosten für den
Gläubiger.

Fragen beim Inkassobüro kostet nichts und die übernehmen nichts,
was nicht lukrativ für die ist.
Problem ist nur: Je riskanter für Inkasso-Unternehmen umso höher
deren Provision.
Inkasso-Büro´s treten anders auf…u.a. Persönliche Besuche zu allen möglichen Zeiten. Ist auch nicht angenehm, wenn etliche Nachbarn ausgehorcht werden…
Bevor es jemand falsch-versteht: Ich begrüße nicht wirklich, die
Arbeitsweisen eines Inkasso-Büros, aber manchmal fruchten die ebend
mehr.

Aber ansonsten habe ich zur ausführlichen Antwort von Jeannette
nichts zuzufügen !

Hallo!

Arbeitsweisen eines Inkasso-Büros, aber manchmal fruchten die
ebend
mehr.

Meines Wissens sind die Einbringungsquoten von Inkassobüros jedenfalls deutlich niedriger als die von Anwälten, habe aber keine Statistik vor mir vorliegen.

Gruß
Tom

Hallo, zusammen…
Geht es denn ohne gerichtlich vollstreckbaren Titel überhaupt vorwärts? Was können denn Inkassounternehmen ohne vollstreckbaren Titel überhaupt unternehmen? Grundsätzlich können doch auch vermeintliche Gläubiger denen ne Menge erzählen…?!?
Meines Erachtens nach muss der Titel her, dann kann man zumindest versuchen, ne eidesstattliche Versicherung einzufordern. versuche ich übrigens auch mit Titel schon seit über einem Jahr, Schuldnerin ignoriert Vorladungen und öffnet dem Gerichtsvollzieher nicht. Einzige Chance: Tür öffnen lassen und hoffen, dass Schldnerin und/oder pfändbare Dinge vorhanden, aber dafür muss Gläubiger erstmal wieder in Vorkasse, schönen Dank.
Schulden machen und haben ist in deutschland (leider!?) nicht verboten.

Dennoch viel Erfolg…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Geht es denn ohne gerichtlich vollstreckbaren Titel überhaupt
vorwärts?

Nein.

Was können denn Inkassounternehmen ohne
vollstreckbaren Titel überhaupt unternehmen?

Auffordern und sonst nichts. Es gibt dann noch andere Methoden, die meistens aber illegal sind. Weil die Einschaltung eines Inkassounternehmens daher nicht notwendig ist, bekommt man auch die normalerweise die Kosten nicht ersetzt. Inkassounternehmen haben allenfalls dann sind, wenn der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist.

Schulden machen und haben ist in deutschland (leider!?) nicht
verboten.

Das ist eigentlich nirgendwo verboten (und hätte auch keinen Sinn - wenn du einen Schuldner einsperrst, nützt das dem Gläubiger ja nichts). In der Praxis werden bei solchen „Berufsschuldnern“ aber dennoch strafrechtlich relevante Delikte gesetzt. Das sind irgendwelche Insolvenzdelikte (also zB sich selbst in Zahlungsunfähigkeit versetzen oder ähnliches, man darf auch nicht vergessen, dass man bei Zahlungsunfähigkeit verpflichtet ist, Insolvenz anzumelden) oder ganz häufig Betrug, wenn jemand in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit, seine Zahlungsfähigkeit vortäuscht und ein Geschäft abschließt. Oft gibt es natürlich auch das Verschwindenlassen von pfändbaren Gegenständen etc.

Also Schulden zu machen für sich ist nicht strafbar, in der Praxis werden aber in diesem Zusammenhang dennoch oft Delikte verwirklicht.

Gruß
Tom

Hallo,

angenommen sei folgendes:

Ein Schuldner, gescheiterter Selbständiger, hat ca. 150.000 €
Schulden, etwa wie folgt:

60.000 € Finanzamt
30.000 € Mietschulden Geschäftsräume
25.000 € Bürgschaft Lieferanten 25.000 €
10.000 € Krankenkassen (Beitragsvorenthaltung)
25.000 € Sonstige Gläubiger

Der Gläubiger ist nicht willig zu bezahlen.

Er wechselt häufig seine Meldeadressen, mit ausgedehnten
Meldelücken dazwischen.
Er sorgt dafür, daß ihn Post nicht erreicht (kein
Klingelschild, kein Briefkasten).
Er geht nicht an die Tür, wenn geklingelt wird.
Er verfügt über keine eigenen Konten (soweit bekannt), wickelt
alles über eine Lebensgefährtin ab.
Er kooperiert überhaupt nicht mit seinen Gläubigern.
Er ist als Handelsvertreter tätig und rechnet über seine
Lebensgefährtin ab (er als Subhandelsvertreter).
Zwei Mahnbescheide haben ihn erreicht, er hat widersprochen
und war danach wieder nicht erreichbar.

Das ganze geht schon etwa drei Jahre. Einige Forderungen sind
schon verjährt oder knapp an der Verjährung (Miete z.B.).
Andere Gläubiger scheuen den Klageweg oder die Vollstreckung
aufgrund des Kostenrisikos. Andere Gläubiger können ihm nicht
erfolgreich zustellen.

Sein Lebensstil deutet auf mittlere Einkommensverhältnisse
(hält sich meist in einer geräumigen Wohnung in guter Lage
auf, die von seiner Lebensgefährin gemietet ist, trägt
ordentliche und gute Kleidung, isst häufig in Restaurants,
fährt einen Mittelklasse-PKW, der auf seine Lebensgefährtin
angemeldet ist, macht ein oder zweimal im Jahr Urlaub im
europäischen Ausland…).

Wie wahrscheinlich ist es, das der Schuldner damit durchkommt?

Macht sich der Schuldner strafbar?

Strafrecht scheidet in der Regel so lange aus, wie er nicht
weitere Schulden macht §§ 263 StGB.

Was wäre den Gläubigern zu empfehlen?

Das mit Inkasso ist leider quatsch. Weil : der Schuldner macht deren
Post nicht mal auf, er wirft die gleich weg. Titel an Inkasso
verkaufen bringt nix, weil gibt 5 % oder sowas…

Ich würde mir den Herrn mal vornehmen,legal, und ihm klar machen,
dass, wenn er nicht kompromiss bereit wird, und zwar umgehend,
dass ich ihm mit anderen Mitteln erheblich auf den Pelz rücke

  • legal ! Ich würde ihm aber auch mein Entgegenkommen
    signalisieren. Würde er sich auf diesen „Vergleich“ nicht
    einlassen, würde ich ihm - legal - das Leben zur Hölle machen.

Anwälten fehlt auch immer noch das Wissen in der Zwangsvoll-
streckung, nur wenige besuchen die Seminare wie gerade in
Hamburg gelaufen.
Wenn ich selbst keine Ahnung hätte würd ich mir einen
„Kopfgeldjäger“ suchen, der mir gegen Beteiligung die
Arbeit abnimmt. Davon gibt es nur sehr wenige Gute.

Über 90 % der eintreibenden Anwälte und Inkassobüros sind
Papiertiger, die auf Kosten ihrer Auftraggeber leben.
Grosse Vereinigungen wie Creditreform gehören dazu !

Möglich ist es, den Schuldner in das Strafrecht zu drücken.
Man lasse ihn regelmäßig zur Abgabe der EV anrücken.
Regelmäßig bedeutet, man muss bei Gericht nachweisen,
dass das Sinn macht. Unser SChuldner hier wird weiter
lügen / Einkommen vertuschen usw. Das würd ich ihm nachweisen
und er ist im Strafrecht ! Und dann gehts ab …