Moinsen zusammen,
angenommen jemand hat die Möglichkeit, ab sofort in seine Traumwohnung zu ziehen und wäre sich mit dem netten und ihm bekannten Vermieter einig, diese Ende nächsten Jahres käuflich zu erwerben.
Zu sofort lässt sich der Kauf leider nicht abwickeln, da der Vermieter noch seinerseits eine Spekulationsfrist zu beachten hat. Gibt es Musterverträge oder Dinge, die man beachten muss, schließlich muss ja irgendwie eine rechtlich bindende Option zum Kauf der Wohnung ab Ende nächsten Jahres mit aufgenommen werden. Oder sollte man das Ganze schon notariell gestallten…? Er ist da halt doch etwas ahnungslos, macht man ja nicht alle Tage.
Gruß
Markus