Jemand möchte einen Vertrag abschließen. In diesem Vertrag ist eine Gebühr vereinbart, diese wird bei Abschluss fällig. Die Gültigkeit des Vertrages hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag wird nur gültig, wenn diese Faktoren erfüllt sind. Muss dieser Jemand die Gebühr zahlen, auch wennn der Vertrag nie gültig wird, weil die Voraussetzungen (es muss z.B. eine Finanzierungszusage einer Bank vorliegen, damit der Vertraf gültig wird) nicht erfüllt sind?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Klute
Hallo erst einmal,
was für ein Vertrag ?
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Kaufvertarg
- Maklervertrag
…
Etwas genauer wäre gut oder besser.
Christian
Dienstvertrag. Es handelt sich um einen Franchising-Vertrag. Und der Vertrag kommt halt erst zustande bzw. wird gültig, wenn die Finanzierung bewilligt ist. Es gibt auch noch andere Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag gültig wird. Und es steht halt drin, dass die „Consulting/Training-Gebühr“ gültig wird bei Vertragsabschluss. Íst dass dann quasi ein Vertrag im Vertrag, der unabhängig vom eigentlichen Vertrag immer gültig ist. Oder ist der Vertargsabschluss dann der Termin an dem der Vertrag gültig wird?
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Fix zum Anwalt
Hallo Sebstian,
dass klingt nach Existenzgründung. Da hilft ein Seminar bei der örtlichen IHK weiter oder ein Gang zum nächsten Anwalt. So etwas kann man hier im Forum nicht diskutieren, da zu viele individuelle Fakten zu berücksichtigen sind.
Trotzdem toi toi toi
Christian
Es geht ja nicht um eine die generelle Frage selbständig oder nicht. Diese ist längst entschieden aufgrund vieler Faktoren. Es geht halt nur darum, ob diese Gebühr bezahlt werden muss sollte die Fninazierung nicht durchgehen. Ist auch nicht ganz so wichtig, weil es sich nicht um Unsummen handelt. Aber interessemäßig würde ich es schon gerne wissen. Deswegen extra einen Anwalt konsultieren wäre demjenigen zu teuer. Da es sich ja lediglich um eine interessensfrage handelt. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die Finanzierung abgelehnt wird.
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Hallo Sebastian,
Dienstvertrag. Es handelt sich um einen Franchising-Vertrag.
Und der Vertrag kommt halt erst zustande bzw. wird gültig,
wenn die Finanzierung bewilligt ist. Es gibt auch noch andere
Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit der Vertrag gültig
wird. Und es steht halt drin, dass die
„Consulting/Training-Gebühr“ gültig wird bei
Vertragsabschluss. Íst dass dann quasi ein Vertrag im Vertrag,
der unabhängig vom eigentlichen Vertrag immer gültig ist. Oder
ist der Vertargsabschluss dann der Termin an dem der Vertrag
gültig wird?
Nein, so wie Du es schilderst handelt es sich um eine aufschiebende
Bedingung gemäß § 158 I BGB. D.h., nur wenn der ganze Vertrag wirksam
wird, d.h. wenn die dafür vorgesehenen Bedingungen erfüllt werden,
wird auch „Gebühr“ zur Entstehung kommen.
Gruß - Jaschiii
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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo Namensvetter,
man müsste sich eigentlich den Vertrag mal genau anschauen, aber wenn das Zustandekommen des gesamten Vertrags an eine Bedingung geknüpft ist und diese ist nicht erfüllt, dann ist der Vertrag solange nicht wirksam (Zustand, als sei er nicht geschlossen worden), solange sie nicht erfüllt ist.
Etwas anderes wäre es, wenn nur bestimmte Teile des Vertrages an diese Bedingung geknüpft oder wenn bestimmte Teile des Vertrages von dem Ausschluss ausgenommen wären.
Grüße
Sebastian