Zinsen auf Arbeitslosengeldnachzahlung?

Hallo!

Das regelt § 44 SGB I. Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags und endet mit Ablauf des Kalendermonats der vor dem Monat der Auszahlung des Geldes liegt.

Wenn du also im April 2003 deinen Antrag gestellt hast, beginnt die Verzinsung am 01.11.2003 und endet, wenn du das Geld noch im Juli 2003 bekommst, zum 30.06.2004. Verzinst wird mit 4 %. Die Verzinsung muss aber im Regelfall von Amts wegen, also von der Behörde selbst, durchgeführt werden.

Viele Grüße
Flo