Auskunftsverpflichtung Krankenkasse an Arbeitgeber

Hallo,

angenommen der Arbeitnehmer A kündigt fristgerecht seinen Arbeistvertrag zum 30. Juni. Er hat viel Resturlaub und deswegen Mitte April seinen letzten Arbeitstag.
Nun bekommt die Personalabteilung eine Mitteilung von der Krankenkasse des Arbeitnehmers, dass die Abgaben für den Monat Juni keinem Arbeitnehmer zugeordnet werden können. A ist der einzige Arbeitnehmer der Firma in dieser Krankenkasse.
Man ruft der Krankenkasse an und die sagen nach Blick in den Computer, dass man den Arbeitnehmer zum 31. Mai im System abgemeldet hat. Die Frage nach dem Warum wird nicht erklärt und weitere Erklärungen werden geblockt.
Zwei Tage später ruft man wieder an und erhält von einem anderen Sachbearbeiter die Erklärung, dass man die Meldung und Zahlung für Juni bekommen habe und von Ihrer Seite aus alles klar ist. Man würde die Abmeldung für Mai auf Juni ziehen und weitere Erklärungen werden nicht gegeben.
Kann man jetzt als Arbeitgeber verlangen , dass die Krankenkasse einem mitteilt ob vielleicht für den Monat Juni ein anderer Arbeitgeber Sie angemeldet hat ?

Hallo chab,
ich gehe mal davon aus, dass du der Arbeitgeber bist, bei dem
der Arbeitnehmer bis zum 30.06.2004 beschäftigt war - ist aber
auch egal.
Die Abmeldung des Arbeitgebers zum 31.05.2004 war definitiv falsch,
da ja offensichtlich der Resturlaub abgenommen wurde.
Die Meldung sowie die Beitragszahlung hätte bis zum 30.06.2004
erfolgen müssen.
Sollte nun der Arbeitnehmer während seines Urlaubs zum 01.05.2004
eine neue Tätigkeit aufgenommen haben (bei einem anderen Arbeitgeber),
dann liegt eine Doppelbeschäftigung vor. Wenn die beiden Gehälter
im Monat Juni zusammengerechnet nicht die Beitragsbemessungsgrenze
in der Krankenversicherung überschreiten wird die Krankenkasse nicht
tätig werden. Im anderen Fall muss Sie tätig werden, denn dann sind
die Sozialversicherungsbeiträge anteilmäßig auf die beiden Arbeitgeber
zu verteilen - zwangsläufig erfahren dann beide Arbeitgeber den
tatsächlichen Sachverhalt - aber nur dann und auch nur die Tatsache, nicht Namen und Anschrift des zweiten Arbeitgebers !!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo

Kann man jetzt als Arbeitgeber verlangen , dass die
Krankenkasse einem mitteilt ob vielleicht für den Monat Juni
ein anderer Arbeitgeber Sie angemeldet hat ?

Aus welchem Grund? Hast Du Sorge, daß der AN bei zwei AG gleichzeitig gearbeitet (bzw bei einem gearbeitet und beim anderen Urlaub) hat?

Gruß,
LeoLo

Danke Günter,

tatsächlich hat die Personalabteilung, die ich vertrete in diesem fiktiven Beispiel :wink: keine Abmeldung zum 31.Mai vorgenommen. Deswegen wurden wir ja so stutzig.