Darf die Schule Handys von Schülern einziehen

Liebe ExpertInnen,

kann die Schulordnung festlegen, dass Handys von Schülern auch außerhalb von Klassenarbeiten und Prüfungen eingezogen werden ?
Dieser Fall kann zu Problemen bezüglich der Aufsichtspflicht (Kind steht vor verschlossener Haustür) oder materiellem Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen.In wieweit ist die Schule in diesem Fall haftbar ?

Gruß
Lexi

Hallo Lexi

Dieser Fall kann zu Problemen bezüglich der Aufsichtspflicht
(Kind steht vor verschlossener Haustür) oder materiellem
Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen

Meine Güte bin ich froh, dass mir damals - vor unendlich langer Zeit - nichts in dieser grausamen Welt passiert ist. Ohne Handy!!!
Auch wußte ich gar nicht, dass Kinder/Jugendliche heutzutage schon so sehr geschäftlich eingebunden sind, das hier Geschäfte platzen können und der finanzielle Ruin ins Haus steht.
Da sollte man überlegen die Schule zu schmeissen um seinen geschäftlichen Dingen nachgehen zu können.

Sorry, aber das kann nicht dein Ernst sein.
Wer in so einem Alter so auf sein Handy angewiesen ist, sollte woanders Rat suchen. Das ist wirklich enst gemeint, nicht böse sein.

Torsten

Liebe ExpertInnen,

kann die Schulordnung festlegen, dass Handys von Schülern auch
außerhalb von Klassenarbeiten und Prüfungen eingezogen werden
?

Ja, weil die Handy-Kids während des Unterrichts smsen und spiele spielen oder Musik hören.

Dieser Fall kann zu Problemen bezüglich der Aufsichtspflicht
(Kind steht vor verschlossener Haustür)

Kann man mit dem Handy denn Türen aufschließen? Sind die Eltern z deumm dem Kind einen Schlüsel zu geben? sind die mütter so blöde, daß sie gerade dann zum Friseur gehen, wenn Kind von der Schule kommt?

oder materiellem

Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen.

Kannst du mal ein Beispiel nennen? evtl. „Hans hat mir gerade ne SMS geschickt, er hat Schluss gemacht“

In wieweit ist

die Schule in diesem Fall haftbar ?

Haftbar sollten hier die Eltern sein: wegen Kommunikationswahn und Realitätsverlust.

gruss

Hallo!

Dieser Fall kann zu Problemen :bezüglich der :Aufsichtspflicht
(Kind steht vor :verschlossener Haustür) oder :materiellem Schaden wegen :wichtigem verpasstem Anruf :führen.

Ein wirklich gelungener Witz! Du willst bestimmt nur dekadente Auswüchse bestimmter A***öcher auf den Arm nehmen - gelle!?

Es wäre ja auch zu und zu schlimm, würden die herzallerliebsten Kleinen während des Unterrichts keine Aktienpakete ordern oder sonstige Geschäftsabschlüsse tätigen können.

Darf der Lehrer bei vertraulichen Anrufen im Klassenzimmer bleiben? 20 Schüler, 20 Handys, die Schulstunde zu 45 Minuten - macht bei einem Anruf pro Schüler so ungefähr alle 2 Minuten eine kleine Pause…

Ach ja, die Pausenzeiten sind natürlich streng geheim, so daß reichlich spinnerte (der freundlichste Ausdruck, der mir für solche Figuren einfällt) Eltern natürlich unbedingt während des Unterrichts ihrem Sprößling lebenswichtige (*gg*) Dinge mitteilen müssen.

Dir ist klar, daß man auf diese Weise asoziale Ekelpakete heran zieht? Denk’ mal einen Augenblick darüber nach! Dabei kommen genau die widerwärtigen Leute heraus, das auf dem Tennisplatz von Wimbledon, im Theater, im Hörsaal, im Restaurant oder in der Firmensitzung ihre hochwichtigen Telefonate glauben führen zu müssen. Bis sie irgendwann gepflegt „auf den Topf gesetzt“ werden.

Zu Deiner Frage: Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen ungestörten Unterricht zu gewährleisten, sind nicht zu beanstanden. Wenn noch mehr Schüler mit derartiger Prägung in der Klasse sind, bleibt nur Einsammeln aller Spielzeuge etc.

Gruß
Wolfgang

Hi,

kann die Schulordnung festlegen, dass Handys von Schülern auch
außerhalb von Klassenarbeiten und Prüfungen eingezogen werden?

Das legt das Schulgesetz fest.

Dieser Fall kann zu Problemen bezüglich der Aufsichtspflicht
(Kind steht vor verschlossener Haustür)

Dein Problem. Es gibt öffentliche Fernsprecheinrichtungen, vulgo „Telefonzellen“.
Außerdem gibt es sowas wie „Haustürschlüssel“.

oder materiellem Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen.

Es ist mir leider nicht möglich, mir einen solchen Fall vorzustellen.

In wieweit ist die Schule in diesem Fall haftbar ?

Gar nicht. Das Schulgesetz erlaubt die Wegnahme von Gegenständen, sofern durch sie der Schulbetrieb gestört wird. Und das ist auch sehr gut so.

Gruß,

Malte.

Liebe ExpertInnen
Dieser Fall kann zu Problemen bezüglich der Aufsichtspflicht
(Kind steht vor verschlossener Haustür) oder materiellem
Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen.In wieweit ist
die Schule in diesem Fall haftbar ?

Gruß
Lexi

Hallo Lexi,
mit dieser Frage hätte ich einen Rechtsanwalt erwartet,aber eine
Tierärztin??? Solch eine Frage kann nur aus so einer Richtung kommen.
Oder andere Extreme,Frauenrechtlerin(Deine Frage war ja an
Expertinnen gerichtet)oder dergleichen.Geh mal mit gesundem Menschenverstand an Deine Frage,dann kannst Du sie dir selber
beantworten.Beachte unbedingt den Rat von Torsten:suche Hilfe und ich füge hinzu :bevor es zu spät ist.
Gruss Gerhard

Hi,

ich hoffe, du meinst dies nicht ernst? *lol* Ansonsten hat local schon alles richtige gesagt! Dafür hat er auch einen Stern verdient!

Gruß
Falke

Hallo,
was heißt „einziehen“ (welcher Zeitraum) ?

Gruss
Enno

kann die Schulordnung festlegen, dass Handys von Schülern auch
außerhalb von Klassenarbeiten und Prüfungen eingezogen werden?

Vermutlich ja. z. B. wenn in der Schule ein Handy-Verbot herrscht.

Die Handys bleiben aber Eigentum der Kinder. Sie müssen also vermutlich nach Ende der Schulzeit herausgegeben werden, da es sonst rechtlich kritisch werden könnte.

Die Schule kann allerdings sicherlich beim wiederholten Mitbringen von eingeschalteten(!) Handys in den Unterricht Maßnahmen (Strafarbeiten, Mahnungen, Verweise) ergreifen.
Eingeschaltete Handys sind eine Störquelle für den Unterricht.

Wenn ich Lehrer wäre, würde ich nach einer entsprechenden Warnung bei jedem Handypiepser oder jeder Handybenutzung …
Überlegt Euch selbst mal, was Ihr bei bis zu 30 Handys in einer Klasse machen würdet…

Gruß
Jochen

Hallo Malte,

ohne, daß ich Dir wirklich widersprechen wollte: Das jeweilige (Landes)Schulgesetz dürfte m.E. kaum solche Sachverhalte regeln.

Gruß,
Christian

Schulgesetz
HI Christian,

ohne, daß ich Dir wirklich widersprechen wollte: Das jeweilige
(Landes)Schulgesetz dürfte m.E. kaum solche Sachverhalte
regeln.

Doch, tut es. Ich zitiere mal aus dem Schulgesetz Schleswig-Holstein (im SchulG NRW steht das ähnlich drin; Hervorhebungen von mir):

§ 45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten

(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Mißbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen.

Gruß,

Malte.

3 „Gefällt mir“

Die dürfen
Hallo,

Ich denke nicht, daß Lehrer wahllos ausgeschaltete Handys einsammeln bzw. den armen Kleinen wegnehmen. Vielmehr sind die Kids während des Unterrichts damit beschäftigt, superwichtige SMS zu tippen und alle paar Minuten bimmelt ein anderer Klingelton weil „vergessen“ wurde das Handy auszuschalten.
Mich als Lehrer würde das in den Wahnsinn treiben. Was brauchen die Blagen ein Handy im Unterricht??
Das Handy wird normalerweise wieder rausgegeben nach Unterrichtsschluss, ich habe aber in einer Schulzeitschrift gelesen, daß, wenn ein Kind wiederholt mit dem verbotenen Gegenstand erwischt wurde, die Schule das Ding einbehalten kann, den Eltern eine Mitteilung schreiben kann und verlangen kann, daß die Eltern kommen und den Gegenstand abholen. Es liegt an dir, dein Kind anzuhalten solche Schulverbote zu beachten.

Versteh mich nicht falsch, auch meine Tochter hat ein Handy, auch sie smst andauernd - und sie hat es auch in der Schule dabei. Sie schaltet es allerdings ab bevor sie ins Schulhaus geht, und wieder an, wenn die Schule aus ist. Meine Tochter hat auch einen eigenen Schlüssel, obwohl ich Hausfrau bin, kann es mal vorkommen daß ich nicht da bin wenn sie heim kommt.
Ich kann deine Aufregung deshalb wirklich nicht ganz nachvollziehen.

Gruß Marianne

Liebe Lexi,

nach dem, was ich hier unten gelesen habe, bin ich der erste Lehrer der sich meldet. Ich habe Schülern schon Handys weggenommen. Warum?

Ich bin Lehrer geworden, weil ich Kinder mag, weil ich ihnen helfen möchte, ihren Weg ins Leben zu finden. Dazu muss ich ihnen Wissen vermitteln, das ist formal mein Auftrag. Ich möchte sie aber auch dahin führen, sich Gedanken über sich selbst, über andere Menschen und über ihre Umwelt zu machen, Rücksicht zu nehmen, nicht nur an sich selbst zu denken.

Ich weiß mich mit diesen Zielen im Einklang mit vielen Kollegen. Ich kenne aber auch solche, denen das schnurzegal ist, die nur tun, was von ihnen verlangt wird und sich im Konfliktfall auf Rechtspositionen zurückziehen. Ich verachte solche Kollegen.

Ich kenne Eltern, die für ihre Kinder dieselben Ziele verfolgen wie ich. Ich kenne aber auch solche, die gar keine Ziele haben, außer einem: Mein Kind ist mein Kind, alles andere interessiert mich nicht!Und wenn ein Lehrer etwas tut, das meinem Kind nicht gefällt, dann erzwinge ich er, notfalls gerichtlich!

Mit Interesse (und auch Überraschung) habe ich zur Kenntnis genommen, dass alle bisherigen Schreiber die Situation im Unterricht erkannt haben. Auch die, von denen ich aus anderen Beiträgen weiß, dass sie kinderlos sind, sehen die Situation sachlicher als du, die als Mutter mehr Verständnis für die Bedürfnisse ihres Kindes haben sollte.

Dich interessiert nicht, was erzieherisch sinnvoll ist, welchen Einfluss das Verhalten deines Kindes auf die übrige Klassengemeinschaft hat. Du denkst nicht einmal darüber nach, was deinem eigenen Kind zum Erreichen des Lernziels nutzt. Dich interessiert nur das Recht. Wenn hier jemand schreiben würde, nach § x des yz-Gesetzes dürfen Lehrer das nicht, würdest du darauf bestehen. Dass dein eigenes Kind dann vielleicht gar nichts mehr lernt, weil es nur noch auf sein Handy konzentriert ist, unter der Bank Computerspiele spielt, das ist dir egal. Hauptsache, du hast Recht, du hast dich durchgesetzt! Die Lehrer dürfen das nicht!

Lass mich mal konkret werden: Wen man lernen will, muss man aufpassen oder mitmachen, je nachdem, ob Frontalinformation oder Gruppenaktivität anliegt. In beiden Fällen muss man aber bei der Sache bleiben. Wenn sich jemand mit etwas anderem beschäftigt, mit etwas herumspielt o. ä., fordere ich auf, das weg zu tun oder sein zu lassen. Geschieht so etwas verdeckt unter dem Tisch, gibt es bei mir eine Grundregel, die kennen alle meine Schüler: Das wird kassiert und bekommen sie erst nach einer Woche zurück. Diese Regel habe ich, seit ich Lehrer bin: Ob das ein Tennisball ist, eine Sammlung von Fußballerbildern, Schauspielerfotos oder ein persönlicher Liebesbrief: Alles ist für eine Woche weg. Und seit einigen Jahren eben auch Handys.

Darf ich das? Ich sage es mal so, Lexi: Ich denke, ja, aber das ist mir egal. Wenn man Lehrerzeitschriften liest, sind da ständig Rechtsfälle drin. Wenn man dies oder jenes unter exakt diesen oder jenen Bedingungen macht, ist es erlaubt. Wenn man aber vorher nicht x gesagt oder vor y gewarnt, bei all dem z nicht beachtet hat, hat man sich strafbar gemacht.

Was glaubst du, was alles ich nicht tun dürfte, hätte tun dürfen, wenn ich mich immer an der Rechtsberatung der Fachzeitschriften orientiert hätte?

Wenn eine Schülerin in Tränen aufgelöst zu mir kommt, weil sie eine schlechte Zensur im Fach x hat oder weil der Schüler y sie angemacht hat, dürfte ich sie nicht in den Arm nehmen, ihr über die Haare steichen und sie trösten. Wenn sie mich gar unter ein Gespräch unter vier Augen bittet, dürfte ich das nicht tun, sie könnte mir ja hinterher etwas vorwerfen. Ich dürfte keine Klassenfahrten machen, wenn keine weibliche Lehrkraft dabei ist.

Ich habe immer das getan, was ich menschlich und pädagogisch für richtig hielt. Das bedeutet aber auch, dass man mich vielfach hätte angreifen können. Ich habe mir, wenn man das rechtlich sieht, sicher viel Blößen gegeben. Mir war das immer egal. Bisher hat das niemand gegen mich ausgenutzt.

Hättest du es? Ich habe das Gefühl, dass du es tun würdest.

Und wie ist das nun mit dem Lehrer, der Lehrerin, deines Kindes? Geht es dir nur ums Recht, oder um das Wohl deines Kindes? Hast du schon mit ihm / ihr darüber gesprochen?

So spät nachts schreibe ich sonst eigentlich nicht mehr. Aber deine Mail hat mich dazu gezwungen.

Gruß
Peter

PS 1

Da meine Schüler meine (1-Wochen-Wegnahme)-Regel kennen, hatte ich auch bei Handys noch nie Probleme. Natürlich kommen sie am nächsten Tag, und auch danach zuweilen noch mit Bitten wie „Könnten Sie …“, „Ich brauche …“

Sollte mir dann eine Begründung vorgetragen werden, die nachprüfbar sinnvoll ist, gebe ich nach. Ich bin kein Pedant. Bisher gab es aber keinen solchen Fall.

Einer von wenigen „Konfliktfälen“ fand erst vor wenigen Tagen statt: Ich hatte im Physikuntericht einem Jungen das Handy weggenommen, mit dem er unter der Bank Tetris spielte. Am nächsten Tag stand wild ufgeregt und mich beschimpfend ein Vater im Schulbüro und bechuldigte mich, ich hätte ohne Grund (Aussage seiner Tochter) ihr ein Handy weggegnommen. Sie trage, erklärte er mir nun, dieses Gerät nur deshalb bei sich, weil sie einen Herzschaden habe und er oder seine Frau sie deshalb in Pausen anrufen wollten, um nachfragen zu können, ob sie ärztliche Hilfe brauche. Erst nach einigem Hin und Her stellte sich heraus, dass die Tochter das Gerät, das angeblich lebenswichtig für sie war, an den o. a. Jungen verliehen hatte.

PS 2

Ich sprach oben von „dürfen oder nicht dürfen“. Die Rechtslage ändert sich ständig, besonders deswegen, weil sich immer wieder Eltern finden, die einen Sonderfall oder eine Gesetzeslücke oder einen Fehler eines Betroffenen mit anwaltlicher Hilfe dahin umzumünzen verstehen, dasss sie sich durchsetzen. Durchsetzen für was?

Mich hat das nie interessiert. Ich tue, was ich für die mir anvertauten Schüler als richtig erachte. Ich missachte dabei auch Verwaltungvorschriften, wenn ich diese für falsch halte. Bisher hat mich kein Elternteil deshalb angegriffen oder mir Probleme gemacht. Täte das jemand, wäre ich verletzlich. Aber ich würde eher mit fliegenden Fahnen untergehen, als mich einer Vorschrift zu beugen, die ich als unverantowrtlich empfinde. Oder Eltern, die vonmir eine Anpasung erwarten, die ich für ihre Kinder als nachteilig empfinde. Aber ich bin optimistisch, dass diese Situation nie einritt; es ist bisher auch nicht geschehen.

Hast du überhaupt schon einmal mit dem oder den betroffenen Lehrern geprochen? Ohne Vorbelastung durch einen vermeintlichen Rechtsanspruch? Weißt du, was dein Kind, oder deine Kinder brauchen? wo und wie sie in der Klassengenmeinschaft positioniert sind? Was ihnen fehlt oder wo sie verfehlt haben?

Hi Lexi

oder materiellem
Schaden wegen wichtigem verpasstem Anruf führen.In wieweit ist
die Schule in diesem Fall haftbar ?

Welcher materielle Schaden könnte denn bei einem Schüler entstehen, wenn er einen Anruf verpaßt?

ernsthaft fragend
Edith

Die Frage steht auf dem Kopf
Hi Lexi,

da wäre doch erstmal die Frage zu stellen, was ein Handy in der Schule zu suchen hat. Während der Schulzeit stehen Kinder weder vor verschlossenen Türen noch entstehen ihnen wirtschaftliche Schäden, es sei denn, sie müssten in den Pausen dealen. Sind Fälle denkbar, in denen der Schüler ganz, ganz dringend den Anwalt der Familie anrufen muss? Eher nicht - bei vorläufigen Festnahmen reicht ein Anruf von der Polizeiwache aus.

Für so eine Sch… soll die Schule haftbar gemacht werden? Ich raffe es nicht. Wer derartige Probleme hat, sollte seine Blagen auf eine Privatschule schicken - aber eine, die nicht aus Steuergeldern unterhalten wird.

Gruß Ralf

deine armen Kinder!!

Hallo Peter,

ist jetzt zwar Offtopic, aber ich hoffe, es bleibt trotzdem ne Weile stehen:

Ich finde deine Einstellung großartig. Wenn es an meiner Schule mehr Lehrer wie dich gegeben hätte hätte ich wahrscheinlich einiges mehr gelernt.

Und ich denke, an vielen anderen Schulen sieht das nicht anders aus.

Liebe Grüße
Timid

Hi Peter,

besternten Dank für diese Argumentation! Ich habe mir den Text sofort ins Archiv gelegt.

Gruß Ralf

Hallo Peter,

erstmal: Ich finde Deine Ausführungen super.

Zweitens:

Einer von wenigen „Konfliktfälen“ fand erst vor wenigen Tagen
statt: Ich hatte im Physikuntericht einem Jungen das Handy
weggenommen, mit dem er unter der Bank Tetris spielte. Am
nächsten Tag stand wild ufgeregt und mich beschimpfend ein
Vater im Schulbüro und bechuldigte mich, ich hätte ohne Grund
(Aussage seiner Tochter) ihr ein Handy weggegnommen. Sie
trage, erklärte er mir nun, dieses Gerät nur deshalb bei sich,
weil sie einen Herzschaden habe und er oder seine Frau sie
deshalb in Pausen anrufen wollten, um nachfragen zu können, ob
sie ärztliche Hilfe brauche. Erst nach einigem Hin und Her
stellte sich heraus, dass die Tochter das Gerät, das angeblich
lebenswichtig für sie war, an den o. a. Jungen verliehen
hatte.

was sind das für bescheuerte Eltern, die der Schule nicht mitteilen, dass die Tochter einen Herzschaden hat, der urplätzlich zu Prblemen führen kann. Da würde doch auch gleich geholfen, wenn das Mädchen bewusstlos würde und selber gar nicht mehr reagieren kann. Oder hat das Handy einen automatischen Defibrillator angeschlossen?

Gruß, Karin