Hallo an alle !
Hi
Nehmen wir mal, dass jemand von der GEZ seine letzte Mahnung
zur Meldung von TV / Radio bekommen hat.
Also der 3. der drei Standardbriefe.
Dieser jemand hatte
noch nie Besuch von der GEZ, die somit eigentlich nicht wissen
kann, ob der Betroffene TV oder Radio hat.
Wenn du dir die Briefe genau durchliest wirst du feststellen, dass sie nie sagen, sie würden wissen , dass du Geräte hast, sie unterstellen es dir nur.
Wenn der Betroffene
nun auf die letzte Mahnung reagiert
fataler Fehler!
und angibt, dass er keinen
Fernseher und kein Radio hat (obwohl er beides hat, was die
GEZ aber noch nicht durch einen Hausbesuch gesehen hat), was
passiert dann ?
Dann ist er ein ganz schlechter Mensch, weil andere schließlich auch zahlen und das auch so vorgeschrieben ist.
Muss der Betroffene keine Gebühren zahlen ?
Wenn die Gez das ungesehen schluckt nein.
Was passiert, wenn
die Falschangabe auffliegt ?
Nachzahlung der Gebühren für max. 4 Jahre.
Vielen Dank für alle Antworten.
Ich bin auch der Meinung, dass jeder, der Geräte hat auch dafür zahlen sollte. Denn du musst es auch mal so sehen, dass jeder, der nicht zahlt dafür verantwortlich ist, dass die „Ehrlichen“ immer mehr geschröpft werden.
Also wenn du Geräte hast zahl auch dafür, dann kann dir nichts mehr passieren und du hast ein reines Gewissen! Wenn du keine Geräte hast brauchst du dir keine Gedanken zu machen, dann bist du nicht zur Beantwortung dieser Briefe verpflichtet (weil kein Rundfunkteilnehmer -> keine Auskunftspflicht).
Liebe Grüße
Timid