Hallo,
die Tastatur unseres recht neuen Notebooks mochte keinen Kaffee und ist daher kaputt gegangen. Also was tut man? Man bestellt eine neue Tastatur. Was kann man aber machen, wenn sich der Händler (in diesem Fall) Vobis und der Hersteller des Notebooks (Yakumo) nun mittlerweile seit 8 Wochen sträuben, eine neue Tastatur zu verkaufen?
Hat man so was wie einen gesetzlichen Ersatzteilanspruch?
Was kann man ansonsten verlangen?
Vielen Dank,
Heidi
Hat man so was wie einen gesetzlichen Ersatzteilanspruch?
Es gibt immernoch die Regelung, das ein Hersteller für einen
Zeitraum von X-Jahren (je nach Produkt) eine Ersatzteilnachlieferung
sicherstellen muß.(Irgendwo zwischen 2 und max 12 Jahren)
Aber: Wo ist das Ersatzteillager…Asien…
Aber2: Nicht geregelt, in welchen Zeitraum er zu liefern hat.
Seeweg incl Zoll und Abwicklung der Modalitäten , können schonmal
3Monate werden. Luftweg = ca 216 Euro Transportkosten.)
(genau zu ermitteln über die großen „Paketdienste“
und wer zahlt die Kosten ???
Problem ist: Kaffee = Eigenverschulden, daher kein Sachmangel
und wir reden nun von Kulanz.
Was kann man ansonsten verlangen?
Tja, Frist setzen und auf Erfüllung bestehen…
Dann werden die sagen „geht nicht“ und man kann zurücktreten…
Verdammt… dann habe ich immernoch keine neue Tastatur.
Also wenn die sich wirklich weigern würden…Ich meine sagen/schreiben
„Werden wir nicht liefern“ -> Dann könnte ich in solch einem Falle
Rechtsansprüche geltend machen.
Wenn man aber ständig mit einen neuen Liefertermin vertröstet wird…
würde der Händler versuchen den Auftrag zu erfüllen…und es kann
immer so weiter gehen.
Wenn ich aber ein Notebook komplett zur Reparatur abgeben würde,
dann kann ich entsprechende Fristen setzen.