GEZ und Arbeitslos

Hallo,

angenommen, jemand wird arbeitslos, muss er dann noch GEZ zahlen oder kann er da „aussetzen“, bis er wieder Arbeit hat?

Holger

Hallo,
wenn er solange auf Radio und Fernseher verzichtet - also kein Empfangsgerät „bereithält“, braucht er auch nicht zu zahlen.
Ansonsten gilt das gleiche, wie für jeden Konsum: Was ich in Anspruch nehme, muss ich auch bezahlen - schließlich komme ich ja auch nicht umsonst ins Kino, nur weil ich arbeitslos bin.

Gruß
HaWeThie

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Hallo Holger

„aussetzen“ geht zwar (zb bei befristeten Auslandsaufenthalt) aber nicht wegen Arbeitslosigkeit.

Wenn dein Einkommen unter einem bestimmten Satz liegt kannst du dich jedoch befreien lassen.

Dazu findest du hier Infos: http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Befreiung_RGeb…

Liebe Grüße
Timid

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Hi,

Ansonsten gilt das gleiche, wie für jeden Konsum: Was ich in
Anspruch nehme, muss ich auch bezahlen - schließlich komme ich
ja auch nicht umsonst ins Kino, nur weil ich arbeitslos bin.

So einfach ist das wirklich nicht! Der Rundfunk ist eine der tragenden Säulen der Information und daher ist der Empfang auch nicht an die notwendige finanzielle Ausstattung gebunden.
Es gibt sehr wohl Befreiungsmöglichkeiten von der Rundfunkgebühr, diese sind aber nicht zentral geregelt sondern Gegenstand von Landesverordnungen. Auskünfte erteilt z.B. das Sozialamt…

Gruß Stefan

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Sonderregelung

Hallo,

angenommen, jemand wird arbeitslos, muss er dann noch GEZ
zahlen oder kann er da „aussetzen“, bis er wieder Arbeit hat?

Hallo Holger,
wenn Du in Bayern wohnst, musst Du einiges beachten.