Hallo liebe Rechtsgelehrte!
Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal gestellt, habe aber keine richtige Antowrt bekommen. Also ein neuer Versuch:
Jemand hat sich vor kurzem bei einer großen Firma ein T-Shirt gekauft. Leider fusselte es nach nur einmal tragen. Also hat er es zurückgebracht, und zwar sieben Tage nach dem Kauf. Soweit, so gut.
Nach der Reklamation bat man an, ein neues Teil auszusuchen (weil das, was ursprünglich gekauft wurde, nun ausverkauft war) oder eine Gutschrift vorzunehmen. Das wollte aber unser Mr.X nicht und diskutierte. Deren Argumente waren, dass sie bei jedem Verkauf den Kunden darauf hinweisen, dass bei Rückgabe des Produkts eben Umtausch oder Gutschrift stattfindet. Mr.X ist aber der Meinung, dass er, wenn ein Mangel an der Ware vorliegt, bei nichterfüllter Nachbesserung (also Umtausch) sein Geld zurück verlangen kann. Sonst könnten die ja Klamotten verkaufen, die augenscheinlich zwar in Ordnung sind, hintenrum aber Mängel aufweisen, und der Kunde wäre an die Firma gebunden.
Also wie ist es denn nun richtig? Was beinhaltet die Gewährleistung (oder Garantie?) bei Klamotten? Wirklich nur Umtausch oder Gutschrift?
Wenn der jemand nun sein Geld nach langer Diskussion doch zurückerhalten hat, dann nur, weil ein Aufstand vermieden werden sollte oder weil sie wussten, dass derjenige eigentlich im Recht ist?
Danke und liebe Grüße,
die Lydia!