Garantie bei Klamotten?

Hallo liebe Rechtsgelehrte!

Ich habe eine ähnliche Frage schon einmal gestellt, habe aber keine richtige Antowrt bekommen. Also ein neuer Versuch:

Jemand hat sich vor kurzem bei einer großen Firma ein T-Shirt gekauft. Leider fusselte es nach nur einmal tragen. Also hat er es zurückgebracht, und zwar sieben Tage nach dem Kauf. Soweit, so gut.
Nach der Reklamation bat man an, ein neues Teil auszusuchen (weil das, was ursprünglich gekauft wurde, nun ausverkauft war) oder eine Gutschrift vorzunehmen. Das wollte aber unser Mr.X nicht und diskutierte. Deren Argumente waren, dass sie bei jedem Verkauf den Kunden darauf hinweisen, dass bei Rückgabe des Produkts eben Umtausch oder Gutschrift stattfindet. Mr.X ist aber der Meinung, dass er, wenn ein Mangel an der Ware vorliegt, bei nichterfüllter Nachbesserung (also Umtausch) sein Geld zurück verlangen kann. Sonst könnten die ja Klamotten verkaufen, die augenscheinlich zwar in Ordnung sind, hintenrum aber Mängel aufweisen, und der Kunde wäre an die Firma gebunden.

Also wie ist es denn nun richtig? Was beinhaltet die Gewährleistung (oder Garantie?) bei Klamotten? Wirklich nur Umtausch oder Gutschrift?
Wenn der jemand nun sein Geld nach langer Diskussion doch zurückerhalten hat, dann nur, weil ein Aufstand vermieden werden sollte oder weil sie wussten, dass derjenige eigentlich im Recht ist?

Danke und liebe Grüße,
die Lydia!

Hallo Lydia,

ist zwar nicht so ganz meine Baustelle, aber so weit ich weiss regelt das das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 01.01.2002.

Dazu:

Steht die Fehlerhaftigkeit der Ware fest, so hat der Kunde gegen den Verkäufer verschiedene Rechte.

Nach neuem Recht (ab 2002) hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Ware zunächst einen Anspruch auf so genannte Nacherfüllung. Er kann also Nachbesserung der fehlerhaften Sache oder Ersatzlieferung einer neuen Sache verlangen. Erst wenn diese Nacherfüllung scheitert, weil sie unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen die nach altem Recht bereits bekannten Ansprüche auf Rücktritt (früher: Wandlung), Minderung und Schadensersatz in Betracht.

Rücktritt bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden also jeweils an die andere Partei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Montage-, Transport- oder Untersuchungskosten.

„Hübsch anschaulich“ ist es hier erklärt: http://www.anhalt-zerbst.de/se_srech.htm

regards, bianca

Hallo liebe Rechtsgelehrte!

Also wie ist es denn nun richtig? Was beinhaltet die
Gewährleistung (oder Garantie?) bei Klamotten? Wirklich nur
Umtausch oder Gutschrift?
Wenn der jemand nun sein Geld nach langer Diskussion doch
zurückerhalten hat, dann nur, weil ein Aufstand vermieden
werden sollte oder weil sie wussten, dass derjenige eigentlich
im Recht ist?

Danke und liebe Grüße,
die Lydia!

Hallo Lydia,

ganz klar gilt das neue Gewährleistungsrecht auch für Bekleidung.

Nach dem Gesetzestext gilt der so genannte subjektive Fehlerbegriff. Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart, ist die Sache mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art und Güte üblich ist, oder was der Käufer hierfür erwarten durfte.

Die Nacherfüllung geht - soweit sie möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. D.h. bevor man vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen.

Seit dem 01.01.2002 können wir als Käufer einer Sache verlangen, dass das Produkt alles das kann, was uns in der lieben Werbung versprochen wird.

Versprechen der Werbung, die allerdings so ausgefallen sind, dass man sie gar nicht glauben konnte oder durfte, können auch nicht eingefordert werden.

Der Verkäufer muss nun für jede Art der Leistungsbeschreibung in Form von Werbung, Prospekten usw. einstehen. Damit nicht genug. Der Verkäufer haftet auch für Leistungsbeschreibungen von Herstellern und Lieferanten. Auch eine fehlerhafte Montageanleitung stellt nun ausdrücklich einen Sachmangel dar.

Im besagten Fall muss also nicht hingenommen werden ein anderes als das ursprüngliche,nur weil es Ausverkauft ist,
als Ersatz zu nehmen.

Dies bedeutet wenn der Händler das selbe Stück nicht nachliefern kann – GELD zurück-.

Gruß
Aneumann

Hallo!

ganz klar gilt das neue Gewährleistungsrecht auch für
Bekleidung.

Nach dem Gesetzestext gilt der so genannte subjektive
Fehlerbegriff. Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft,
wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde keine
bestimmte Beschaffenheit vereinbart, ist die Sache mangelhaft,
wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art und
Güte üblich ist, oder was der Käufer hierfür erwarten durfte.

Die Nacherfüllung geht - soweit sie möglich ist - dem
Rücktritt und der Minderung vor. D.h. bevor man vom Kauf
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem
Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern
oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung
zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder
Wandlung verlangen.

Im besagten Fall muss also nicht hingenommen werden ein
anderes als das ursprüngliche,nur weil es Ausverkauft ist,
als Ersatz zu nehmen.

Dies bedeutet wenn der Händler das selbe Stück nicht
nachliefern kann – GELD zurück-.

Um zu sehen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe: wenn der Verkäufer sagt, er hat das gleiche (!?) Produkt nicht mehr auf Lager und kann es auch nicht nachbestellen und in keiner Filiale in ganz Deutschland ist das gleiche Produkt in der gleichen Größe verfügbar, dann habe ich als Kunde einen Rechtsanspruch (?!) auf Geld-zurück? Oder kann die Firma wie von mir beschrieben mündlich (und ich glaube mit eine Hinweisschild auf der Ablage) darauf hinweisen, dass Geld-zurück nicht möglich ist, auch nicht bei Mangel, sprich sich vom Recht distanzieren? Oder kann ich als Kunde nun zu dieser Firma gehen und sagen, dass es nicht rechtens ist, was die machen (was ich aber nicht machen würde…)!?

Gruß
Aneumann

Grüße zurück und schönes WE,
die Lydia