Garantie - Neuware oder Reperatur ?

Hallo Websurfer,

angenommen man hat sich eine Digitalkamera gekauft, auf die auch noch Garantie besteht, kann man dann im Falle eines Defektes (Verschulden liegt nicht beim Verbraucher), auf eine komplett neue Kamera bestehen oder muss man sich mit einer Reperatur zufrieden geben?

Vielen Dannk für Eure Antworten

Hallo Christipher,

zuerst einmal wäre interessant, wie alt die Kamera ist.

Grundsätzich ist jedoch dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben bevor man ein Recht auf Rücktritt oder Wandlung hat.

Die Garantiebedingungen erläutern eventuell etwas genaueres.

Liebe Grüße
Timid

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Hallo Christipher,

Hallo Timod,

zuerst einmal wäre interessant, wie alt die Kamera ist.
Grundsätzich ist jedoch dem Verkäufer die Möglichkeit der
Nachbesserung zu geben bevor man ein Recht auf Rücktritt oder
Wandlung hat.
Die Garantiebedingungen erläutern eventuell etwas genaueres.

die Garantiebedingungen erläutern nur, was es mit der Garantie auf sich hat. Zu der gesetzlichen Sachmangehaftung sagen die Garantiebedingungen nichts. Mehr: FAQ:1152

Gruß,
Christian

Hi exc

FAQ:1152

ist wirklich deine LieblingsFAQ, kann das sein? :wink:

Ich meinte auch nur, dass in den Garantiebedingungen zB stehen kann „Das und das gehört nicht zur Garantie“ oder „Bei dem und dem Schaden gilt die Garantie nicht“ usw. Der Fragesteller hat nämlich nicht geschrieben, was genau kaputt ist.

Ansonsten war aber richtig, was ich geantwortet habe, oder?

Nicht vergessen, ich lerne gern dazu :smile:

Liebe Grüße
Timid

wenn die Kamera 14 Monate alt wäre und einen Komprimierungsdefekt hätte (Fehler bei der Komprimierung der Bilder, was ohne jegliche Kentnisse jedesmal zum löschen fürt)!

Moin,

FAQ:1152

ist wirklich deine LieblingsFAQ, kann das sein? :wink:

stimmt. Einerseits ist sie von mir und andererseits verdient dieser Eintrag wirklich die Bezeichnung frequently :wink: Man könnte meinen, die gesamte Bevölkerung habe in der Hinsicht Probleme.

Ansonsten war aber richtig, was ich geantwortet habe, oder?

Jau.

Gruß,
Christian

Hi,

Einerseits ist sie von mir

mit deiner Erlaubnis habe ich mir die FAQ jetzt auch mal in die Favoriten gespeichert.

Man könnte meinen, die gesamte Bevölkerung habe in der
Hinsicht Probleme.

Ja, ich selbst habe auch meine Probleme damit. Ich verstehe nämlich ehrlich gesagt nicht, was eigentlich eine Garantie für Vorteile hat, denn meist laufen Schäden doch ohnehin unter Gewährleistung (oder sehe ich das falsch?). Wozu dann noch teilweise mächtig Schotter bezahlen, wenn man ne Garantie von 2 Jahren haben will?

Liebe Grüße
Timid

Moin,

Man könnte meinen, die gesamte Bevölkerung habe in der
Hinsicht Probleme.

Ja, ich selbst habe auch meine Probleme damit. Ich verstehe
nämlich ehrlich gesagt nicht, was eigentlich eine Garantie für
Vorteile hat, denn meist laufen Schäden doch ohnehin unter
Gewährleistung (oder sehe ich das falsch?).

jein. Die Gewährleistung gilt im Prinzip nur ein halbes Jahr. Danach besteht sie zwar weiter, aber die Beweislast liegt beim Käufer und der muß ja nicht nur einen Mangel nachweisen, sondern auch, daß dieser schon beim Kauf bestanden hat. Das ist praktisch kaum möglich.

Aus diesem Grunde kann eine Garantie in so einem Fall (d.h. Defekt nach mehr als sechs Monaten) hilfreich sein. Was die Garantie da bringt, hängt von den Bedingungen ab…

Wozu dann noch
teilweise mächtig Schotter bezahlen, wenn man ne Garantie von
2 Jahren haben will?

…und insofern sollte man sich schon gut überlegen, ob man für eine Garantie wirklich etwas zahlen will.

Gruß,
Christian

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Hallo!

Ja, ich selbst habe auch meine Probleme damit. Ich verstehe
nämlich ehrlich gesagt nicht, was eigentlich eine Garantie für
Vorteile hat, denn meist laufen Schäden doch ohnehin unter
Gewährleistung

Wenn man aber Gewährleistung und Garantie hat, ist das immer besser, als nur Gewährleistung, weil lieber einen Anspruch mehr, als einen weniger.

  1. wird die Garantie meist so vereinbart, dass auch für Mängel gehaftet wird, die nach der Übergabe der Ware entstehen. Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer nur für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren (daran ändert auch die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate nichts). Tritt ein Mangel erst nach der Übergabe ein, so kannst du dich nur auf die Garantie berufen, nicht auf die Gewährleistung (daher ist es ja eine wirkliche Zumutung, dass insb. deutsche Automobilkonzerne keine Garantie mehr geben!!).

  2. andererseits hat man bei der Garantie meistens keinen Austauschanspruch, auch muss man oft irgendwelche Kosten tragen, das hängt natürlich von der individuellen Vereinbarung ab. Es ist aber da oft besser, sich an den Verkäufer mit der Gewährleistung zu wenden.

  3. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Garantiegeber und Verkäufer oft nicht identisch sind - man hat also zwei Anspruchsgegner, was wiederum ein Vorteil ist (stell dir mal vor, einer geht pleite).

Also es handelt sich also um zwei völlig verschiedene Ansprüche. Wenn man beide hat, kann man sich aussuchen, welcher gerade vorteilhafter ist.

Gruß
Tom