Ungerechtfertigter Einzug von Rechechnungsbeträgen

Hallo allerseits,

angenommen eine recht marktstarke Firma ziehe (nicht nur in Einzelfällen) nach Ablauf einer Art Abonnement (deren Produkt) noch für den nächsten Abrechnungszeitraum Gelder ein. Eine Lieferung hat natürlich nicht mehr stattgefunden. Es besteht ausserdem der Verdacht, dass dieses Geld zur Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten auch benötigt wird - obwohl es natürlich zu unrecht eingezogen wird.

Was lässt sich dagegen unternehmen? Es kann doch nicht angehen, dass tausende Kunden einzeln sich das Geld von der Bank rückholen lassen, sonst aber gar nichts passiert.

Kann Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder ählichem eingereicht werden? Auch noch, nachdem man sich das Geld von der Bank zurückholen hat lassen?

Danke
Michael

Grundsätzlich gilt: Wer Geld vereinnahmt, auf das er keinen Anspruch hat, tut dies zu Unrecht und kann regelmäßig auf Rückgewähr in Anspruch genommen werden. Ob ein Anspruch auf den vereinnahmten Betrag allerdings tatsächlich nicht besteht, kann nur durch sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere etwaiger vertraglicher Vereinbarungen beurteilt werden.
Genauere rechtliche Hinweise läßt die äußerst vage und dürftig gehaltene Sachverhaltsschilderung leider nicht zu.

Mit freundlichen Grüßen

Hi!

Ich denke hier dürfte man eher dem Programmierern einen Vorwurf machen!

Absicht hier zu unterstellen dürfte schwer sein, da diese Firma für jede rückgängig gemachte Abbuchung eine Gebühr von der Bank aufgebrummt bekommt, sodaß auch keine kurzfristige Liquidität geschaffen wurde (Naja…vielleicht für zwei Wochen mit wohl ca. 20-25% Aufschlag durch Rückbuchungsgebühren ;o)))!

Also beschwer Dich bei den Programmieren, die wohl ein verwechselt haben ;o))

Bernd

Hallo Bernd,

der Punkt ist, dass diese Firma das tatsächlich seit Monaten regelmäßig zu tun scheint. Ich habe es nur nicht glauben können, bis ich selbst gekündigt habe. Muss und kann man gegen solche Praktiken nicht etwas tun?

Danke
Michael

Hi!

Spontan würde ich mal sagen

Gewerbeaufsichtsamt (keine Ahnung, was die genau tun, aber eigentlich müßten die dafür zuständig sein),
Staatsanwaltschaft: Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug (Schaden kann´s nie und passieren kann dir dadurch auch nichts!!)
Presse: Wenn´s wirklich eine namhafte Firma ist, dann passiert da auch was…
Konkurrenz: Ein Schreiben an Konkurrenzunternehmen, dann lassen die sich schon was einfallen und man spart sich die Arbeit ;o))

Naja…ich habe früher solche Kämpfe ausgefochten, daher habe ich vollstes Verständnis für Dich…;o))

Bernd