Wenn die Gerichtsvollzieherin kommt

Von: , Frage gestellt am So, 18. Jul 2004

oder: Warum kann sie nicht bis zum Monatsersten warten?
"Binnen 3 Tagen" will sie angeblich Geld sehen, dabei wissen wir alle, was sie will (siehe "Sonstige Fragen"): Korruptionsbeweise sicherstellen und vernichten. Sie ist nach § 758 ZPO gezwungen, ohne weitere Ankündigung verschlossene Räume zwangsweise öffnen zu lassen (how convenient!).
Gruß an die deutschen Machthaber - Es lebe das Unrecht!

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wenn die Gerichtsvollzieherin kommt

    Hallo Franz,
    was soll uns dieser Beitrag nun wirklich sagen - dass die Gerichtsvollzieherin zu unrecht kommt ???

    Gruss

    Günter

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wenn die Gerichtsvollzieherin kommt

      Günter : ich habs auch nicht verstanden........
      Wenn ich aber den Sinn entdecken soll, folge
      ich Deinem Vortrag wieder.
      Wahrscheinlich hat der Schuldner nix davon
      gemerkt, dass er mal Schulden machte........... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        keine Kostenrechnung

        weil keine Rechnung vorliegt, es gab einen Schauprozess, getarnt als Güteverhandlung, mit dem Ergebnis "Der Beklagte trägt die Kosten", danach kommt ein Kostenfestsetzungsbeschluss über 360 €, also war Güteverhandlung ein schlechter Scherz, inszeniert von der Justiz. Der Vermieter kann weiterhin dem Mieter überhöhte Rechnungen schicken, die wie selbstverständlich vom Richter als angemessen angesehen werden, weil des Mieters Angaben natürlich für unglaublich gehalten werden (höchstens 2 Kubikmeter Wasser Jahresverbrauch) Aber jetzt hat der Mieter eine Wasseruhr. Dann wird man sehen, wer Recht hat und hoffentlich auch Recht bekommt. Außerdem soll der Mieter weiterhin für das Treppenhauslicht genauso viel zahlen wie für den eigenen Wohnungsstrom. Aber nur wer aufgibt, wird verlieren.
        Noch einen spannenden Sonntagabend
        u got to fight for ur right

        • Antwort von nach 7 Stunden 5 hilfreich
          Re: Armer Franz!

          Hallo! es gab einen Schauprozess,
          getarnt als Güteverhandlung,
          inszeniert von der Justiz.
          höchstens 2 Kubikmeter :Wasser Jahresverbrauch...
          So langsam rundet sich das Bild, nicht zuletzt aufgrund Deiner Anfrage im Mechanik-Brett zu einer "ungenauen Wasseruhr" wegen 100 Millilitern (!).

          An einen "Schauprozess" im Zusammenhang mit Deiner Nebenkostenabrechnung glaubst Du hoffentlich selbst nicht. Ein Richter, der Deinen jährlichen Wasserverbrauch pro Jahr glaubt, wirst Du nicht finden. Der Mann wirft einen Blick in seine eigene Wasserrechnung und kommt auf die Größenordnung von 100 Kubikmetern pro Person und Jahr. Auch 50 m³ wird man glaubhaft machen können, aber nicht weniger als 2 m³.

          Zusammen mit dem Posting über Deine Vorliebe, in anderer Leute Mülltonnen nach deren ordnungsgemäßer Mülltrennung zu fahnden, ergibt sich das Bild eines unangenehmen Querulanten und/oder einer psychisch kranken Person.

          Deine Neigung zu ungehemmter Ausdrucksweise und haltlosen Behauptungen könnten empfindliche Zeitgenossen, z. B. Dein Vermieter oder Nachbarn, als Beleidigung interpretieren. Sei ein bißchen zurückhaltender, damit Du Dich nicht bald wegen Gefährdung des Hausfriedens auf der Straße wiederfindest.
          Gruß
          Wolfgang

          • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Sind Geistesgestörte rechtlos?

            Das ist hier die Frage. ergibt sich das Bild eines unangenehmen Querulanten und/oder
            einer psychisch kranken Person.
            Gruß
            Wolfgang

            • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
              ...nein,aber..

              Hallo!

              ...sie sind zu besachwaltern

              Gruß
              Tom

            • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
              Re: Sind Geistesgestörte rechtlos?

              Das ist hier die Frage. ergibt sich das Bild eines unangenehmen Querulanten und/oder
              einer psychisch kranken Person.
              Gut, wir haben es also hier mit einem Geisteskranken
              zu tun.
              Daüfr ist es aber das falsche Forum.

              Hilfe für die "richtigen Probleme" gibts beim
              Psychologen. Frage Deinen Hausarzt nach einer
              Überweisung und guten Adresse.

          • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
            Temperaturfrage!

            Hallo Wolfgang,
            gleich kommt "Final Fantasy" dran (Die Mächte in Dir).
            Wegen der Wasseruhr: Bei hohen Temperaturen geht sie genau.
            Viel Spaß auf Pro 7
            Franz
            PS: Der Richter kannte nicht einmal das BGB. Außerdem wusste ein Anwalt nicht, dass es Urlaubsanspruch für AN gibt.

            • Antwort von nach 8 Stunden 1 hilfreich
              vorsicht

              PS: Der Richter kannte nicht einmal das BGB.
              hallo,

              falls der betroffene Richter hier mitliest, würde ich aufpassen. du bewegst arg forsch im rahmen der §§ 185-187 Strafgesetzbuch mit der aussage!

              gruss dennoch vom

              showbee



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