HIV Übertragung strafbar?

Guten Tag.
Bei meinen Recherchen zum Thema HIV bin ich ueber einige aeltere Artikel gestossen, in denen unter anderem geforedert wird Menschen die (im Wissen über ihre HIV Infektion) andere infizieren zu bestrafen.
Den Tatbestand „der versuchten Vergiftung“ des Paragraphen 229 Strafgesetzbuch, sollte genutzt werden.
Nun stellen sich da mehrere Fragen:

  1. Wird in (irgendeiner Art und Weise) HIV+ Menschen der Prozess gemacht wenn sie wissentlich jemand anderen infizieren?
  2. Welche Paragraphen werden da im allgemeinen heutzutage benutzt?
  3. Gibt es Meldeauflagen für HIV+ Menschen? (nicht so wichtig wie die anderen Fragen)

Mit freundlichen Grüßen

Hallo.

Dein Nickname sollte mich eigentlich davon abhalten, Dir zu antworten, ich tu’s aber trotzdem:

  1. Wird in (irgendeiner Art und Weise) HIV+ Menschen der
    Prozess gemacht wenn sie wissentlich jemand anderen
    infizieren?

Offensichtlich gibt es das: http://www.123recht.net/article.asp?a=2513&f=nachric…

  1. Welche Paragraphen werden da im allgemeinen heutzutage
    benutzt?

§ 226 StGB - Schwere Körperverletzung

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__226.html

  1. Gibt es Meldeauflagen für HIV+ Menschen? (nicht so wichtig
    wie die anderen Fragen)

Das regelt das Infektionsschutzgesetz:

IfSG § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

(…)

(3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:

(…)

  1. HIV

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ifsg/

Gruß,

Malte.

danke (o.T.)
vielen dank
grüsse

Guten Tag.

  1. Wird in (irgendeiner Art und Weise) HIV+ Menschen der
    Prozess gemacht wenn sie wissentlich jemand anderen
    infizieren?

Die Rechtsprechung nimmt hier in der Regel Totschlag an,
in einigen Fällen wurde Mord angenommen und entsprechend
geurteilt. Siehe StGB : der Versuch ist Strafbar !

  1. Welche Paragraphen werden da im allgemeinen heutzutage
    benutzt?

Nicht allgemein, sondern konkret. Siehe oben !

  1. Gibt es Meldeauflagen für HIV+ Menschen? (nicht so wichtig
    wie die anderen Fragen)

Nein, es gibt in D keinerlei Auflagen !

Das kann sich erst und dann ändern, wenn die Viren-Träger
eine konkrete Gefahr darstellen. Wie in Hamburg, wo ein
drogenabhängiger Infizierter mit einer Kanüle auf eine
andere Person losging. Das kann Untersuchungshaft sein,
aber auch eine Einweisung in die Psychiatrie. Kommt auf den
Einzelfall an.

Es gibt in D keine „Vorbestrafung“, das heisst ganz klar :
so lange niemand was macht oder androht passiert auch nichts.

Malte.

1, ich habe auch so überlegt, was eine Antwort
angeht und

2, habe mich für eine Antwort entschieden für die
anderen interessierten Leser

3, korregieren darf ich Dich, was „Körperverletzung“
angeht, es geht um Totschlag / Mord - was im Prinzip
ja „eine Suppe“ ist…

4, anders sieht es aus, wenn ein solches Verbrechen von
einem Deutschen im Ausland verübt wird. Es interessiert
die Staatsanwaltschaft oft nicht.

  1. Welche Paragraphen werden da im allgemeinen heutzutage
    benutzt?

§ 226 StGB - Schwere Körperverletzung

Wenn dann doch wohl § 224 StGB, oder?

Hi,

  1. Wird in (irgendeiner Art und Weise) HIV+ Menschen der
    Prozess gemacht wenn sie wissentlich jemand anderen
    infizieren?

Die Rechtsprechung nimmt hier in der Regel Totschlag an,
in einigen Fällen wurde Mord angenommen und entsprechend
geurteilt. Siehe StGB : der Versuch ist Strafbar !

Hast Du Quellen?

  1. Gibt es Meldeauflagen für HIV+ Menschen? (nicht so wichtig
    wie die anderen Fragen)

Nein, es gibt in D keinerlei Auflagen !

Das kann sich erst und dann ändern, wenn die Viren-Träger
eine konkrete Gefahr darstellen. Wie in Hamburg, wo ein
drogenabhängiger Infizierter mit einer Kanüle auf eine
andere Person losging. Das kann Untersuchungshaft sein,
aber auch eine Einweisung in die Psychiatrie. Kommt auf den
Einzelfall an.

Es gibt in D keine „Vorbestrafung“, das heisst ganz klar :
so lange niemand was macht oder androht passiert auch nichts.

Siehe InfSG: Es besteht nicht-namentliche Meldepflicht.

Gruß,

Malte.

Du hast Recht - in einer anderen Quelle zu diesem Fall hatte ich was von schwerer KV gelesen, daher mein Irrtum.

Gruß,

Malte.

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Malte, die Quellen darf ich nicht nennen,
da man auf Mandante(nakten) schliessen könnte.

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