Abzocke beim Anwalt

Hallo,
welche Möglichkeiten hat man eigentlich, wenn man sich vom Anwalt abgezockt fühlt?
Beispiel: Jemand bittet einen Anwalt um Überprüfung eines früheren Falls. Dieser beziffert die Kosten für Anforderung und Überprüfung der Unterlagen auf 150-200 €uro. Nachdem die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnt, will der Anwalt jedoch plötzlich 500 €uro (also quasi die dreifache Summe) als Vorschuss haben, woraufhin der anfragende Mandant verständlicherweise auf die Beauftragung des Anwaltes verzichtet. Ergebnis: Der Anwalt stellt dem Mandanten 170 €uro für das erste zehnminütige (!) Beratungsgespräch in Rechnung, also in etwa den Betrag, den er zunächst für die komplette Tätigkeit genannt hatte. Ist das nicht eindeutig Abzocke oder sogar Betrug? Oder können Anwälte sich alles erlauben?

Danke und Gruß

Kater

Mir kommt hier in letzter Zeit das Wort „Abzocke“ zu oft vor.

  1. Gebührenordnung anwälte lesen.
  2. Vertragsrecht anwälte: hierzu den anwalt befragen.
  3. Vorschuss: Ein Vorschuss heißt nur, daß er nicht auf seinen forderungen sitzen bleiben will. Der Vorschuss ist oft höher als die zu erwartenden tatsächlichen Kosten, sol aber Unvorhergesehenes mit abdecken.
  4. Wenn Streithähne kommen, wehrt man diese am besten mit hohen Kostenanforderungen ab. Weil erst streiten sie sich mit dem Gegener und dann mit dem Anwalt.

gruss

Der schlimmste Feind des Anwalt ist
der eigene Mandant.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Mir kommt hier in letzter Zeit das Wort „Abzocke“ zu oft vor.

Woran könnte das liegen? Leider häufen sich gerade in letzter Zeit auch Presseberichte über die Abzockmethoden der Anwälte. Alles Zufall? Auch ich habe den Eindruck gewonnen, dass für viele Anwälte nicht mehr der Mandant im Mittelpunkt des Interesses steht, sondern die Rechnung.

  1. Vertragsrecht anwälte: hierzu den anwalt befragen.

??? Den Anwalt nach Vertragsrecht befragen? Welchen Anwalt warum? Wieder 170 €uro oder mehr in den Wind schießen? Sorry, den Sinn dieses Hinweises verstehe ich absolut nicht.

  1. Vorschuss: Ein Vorschuss heißt nur, daß er nicht auf seinen
    forderungen sitzen bleiben will. Der Vorschuss ist oft höher
    als die zu erwartenden tatsächlichen Kosten, sol aber
    Unvorhergesehenes mit abdecken.

Danke, Du musst mir nicht erklären, was ein Vorschuss ist. Aber warum muss ein Vorschuss drei mal so hoch sein wie die zu erwartenden Kosten? Wenn unvorhergesehene Leistungen erbracht werden sollen, kann man ja immer noch einen weiteren Vorschuss vereinbaren. Aber warum muss man dem Anwalt mehr als 200 % der zu erwartenden Kosten leihen?

  1. Wenn Streithähne kommen, wehrt man diese am besten mit
    hohen Kostenanforderungen ab. Weil erst streiten sie sich mit
    dem Gegener und dann mit dem Anwalt.

Wer sind bitte Streithähne? Leute, die einen Anwalt aufsuchen?

Danke für Deine Antwort, aber sie hilft mir leider in keinem einzigen Punkt weiter. Du hast hier ein Plädoyer für die pauschal ehrlichen Anwälte und gegen die pauschal furchtbaren Mandanten gehalten. Mehr nicht.

Gruß

Kater

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Also entschuldige mal, es weiß hier niemand worum es konkret geht und auf Grund einer solchen Anfrage, kann hier wahrscheinlich niemand die von dir „gewünschte Antwort“ geben. Warum sollten alle in deinen Tenor einstimmen, wenn du keine Fakten lieferst?

Vielleicht schreibst du also mal worum es genau geht, dann kommen wir auch weiter.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
danke für die Antwort.

Warum sollten alle in deinen Tenor einstimmen, wenn du keine
Fakten lieferst?

Ich erwarte nicht, dass jemand mir zustimmt und ich dachte, die Fakten hätte ich geliefert.

Vielleicht schreibst du also mal worum es genau geht, dann
kommen wir auch weiter.

Was müsstest Du denn wissen? Ich habe meiner Meinung nach alles gesagt:

Gespräch beim Anwalt. Anwalt will tätig werden und beziffert Gesamtkosten auf 150-200 €. Mandant hat Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung lehnt ab, weil Vertragsrecht und beruhend auf früherem Fall.
Daraufhin will RA 500 €uro Vorschuss, also ca. 3fache Summe. Mandant hätte ja gerne 150-200 € gezahlt, aber keine 500€, auch nicht als Teildarlehen an den Anwalt, denn mehr ist es ja bei vom Anwalt genannten Gesamtkosten von 150-200 €uro nicht. Daraufhin will der Mandant dann natürlich nicht, dass der Anwalt für ihn tätig wird. Dann stellt der Anwalt für 10minütiges Erstgespräch 170 € in Rechnung, was eigentlich der Summe entspricht, die gesamt anfallen sollte.
Sorry, aber nach meinem Rechtsempfinden ist das Abzocke, auch wenn das einigen nicht gefällt. Der Anwalt verlangt überhöhte Vorschüsse und kassiert dann den gleichen Betrag wie für die ursprünglich vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistung. Ergebnis für den Anwalt: die gleiche Summe bei deutlich weniger Arbeit. Ergebnis für den Mandanten: NULL, nur 170 €uro aus dem Fenster geworfen.

Gruß

Kater

Hallo!

Also ich kann nicht genau sagen, was vereinbart und gesprochen wurde. Sollte es aber der Fall sein, dass der Anwalt ein Honorar für eine Leistung verlangt, die er nicht erbracht hat, dann steht ihm dieses natürlich auch nicht zu.

Du kannst auch einmal zur Anwaltskammer gehen - überhöhte Honorarrechnungen sind (jedenfalls gegenüber dem eigenen Mandanten) disziplinär und ziehen für den Anwalt eine Strafe nach sich.

Gruß
Tom

Man kann es nicht oft genug sagen, Anwälte prinzipiell nur schriftlich beauftragen, nie mündlich. Immer alles schildern und bereits alle Zeugen und Sachstände benennen.
Zum Gespräch immer einen Zeugen mitnehmen.
Ich fürchte diese 170 Teuros sind futsch.
mittrauernd
Jakob

Hallo!

Also ich kann nicht genau sagen, was vereinbart und gesprochen
wurde. Sollte es aber der Fall sein, dass der Anwalt ein
Honorar für eine Leistung verlangt, die er nicht erbracht hat,
dann steht ihm dieses natürlich auch nicht zu.

Leider bewegt sich das (170€) mutmaßlich im erlaubten Rahmen.

Du kannst auch einmal zur Anwaltskammer gehen - überhöhte
Honorarrechnungen sind (jedenfalls gegenüber dem eigenen
Mandanten) disziplinär und ziehen für den Anwalt eine Strafe
nach sich.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo Kater,

kann mir hierzu ein paar Dinge nicht verkneifen:

  1. Wieso denkt eigentlich jeder immer, Anwälte sollten für nichts arbeiten? Anwälte sind keine soziale Einrichtung.

  2. Alleine das Vorgespräch mit dir, alleine die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung und Telefonate kosten Zeit und Geld. Soll der Anwalt das aus Nächstenliebe tun?

  3. Bereits mit dem ersten Vorgespräch und der Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung sind Kosten angefallen, die im Rahmen der BRAGO bzw. RVO von dir zu zahlen sind (bis 01.07. sind das bis zu 170,00 Euro, die möglich sind, je nach Höhe des Gegenstandswertes).

  4. Stellt sich heraus, dass über diese erste Beratung hinaus mehr zu tun ist, sind auch entsprechend höhere Kosten zu zahlen.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eine Gebühr in der Höhe ist ohne weiteres nicht zu beanstanden.
Wenn etwas anderes vereinbart war, trifft den Mandanten die Beweispflicht.

Guter Rat ist teuer.

Vor 14 Tagen hatte ich auch ein Erstgespräch bei einem Anwalt (noch vor dem 1. Juli). Meine Frage konnte er nicht beantworten, da er sich erst einmal informieren musste. Er sagte mir zu, dass ich am nächsten Tag telefonisch bei mir meldet. Er meldete sich nicht. Am übernächsten Tag rief ICH dann in der Kanzlei an und teilte hier mit, dass ich doch sehr enttäuscht sei, da der Anwalt wusste, dass ich auf die wichtige Antwort wartete. Ich bat um die Rechnung. 5 Minuten später rief mich der Anwalt an und wollte sich rechtfertigen, er habe erst am Vortag um 17:00 Uhr die Auskunft erhalten und er habe ja noch mehr Mandanten usw. Außerdem erhielt ich noch einen unverschämten Brief zusammen mit der Rechnung in Höhe von Euro 160,00, in welchem er nochmals äußerte, dass ich nicht die einzige Mandantin wäre und er sich auch aus gesundheitlichen Gründen nicht unter Druck setzen läßt. Ich habe mich gefragt, ob das sein Ernst ist. Unverschämt, wie ich finde.

Gruß Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Siehst Du TOM, weil das so ist,
gibts auch nicht mehr Konkretes…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

  1. Wieso denkt eigentlich jeder immer, Anwälte sollten für
    nichts arbeiten? Anwälte sind keine soziale Einrichtung.

Da Du mich direkt ansprichst, fühle ich mich auch angesprochen. Wo bitte steht in meinem Posting, dass ich erwarte, dass Anwälte kostenlos arbeiten sollen oder dass Anwaltskanzleien soziale Einrichtungen sind?
Ich erwarte aber auch keine überzogenen Vorschussforderungen und auch keine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung, die ebenso hoch ist, wie wenn der RA tätig geworden wäre.

  1. Alleine das Vorgespräch mit dir, alleine die Anfrage bei
    der Rechtsschutzversicherung und Telefonate kosten Zeit und
    Geld. Soll der Anwalt das aus Nächstenliebe tun?

Nochmals Einspruch, Frau Anwältin. Wo habe ich das behauptet?

  1. Bereits mit dem ersten Vorgespräch und der Anfrage bei der
    Rechtsschutzversicherung sind Kosten angefallen, die im Rahmen
    der BRAGO bzw. RVO von dir zu zahlen sind (bis 01.07. sind das
    bis zu 170,00 Euro, die möglich sind, je nach Höhe des
    Gegenstandswertes).

Danke für die Info. Bis zu 170 €uro! Da hat der Herr RA ja die Obergrenze schamlos ausgenutzt.

  1. Stellt sich heraus, dass über diese erste Beratung hinaus
    mehr zu tun ist, sind auch entsprechend höhere Kosten zu
    zahlen.

Auch das ist mir klar, aber das hatte sich ja eben nicht herausgestellt. Mit der Vorschussforderung in unbegründeter Höhe hatte sich seine Arbeit ja bereits erledigt. Er wollte aber das Gleiche kassieren wie für die vorher kalkulierte Mehrarbeit und das ist absolut nicht O.K…

Gruß

Kater

1 „Gefällt mir“

Siehst Du TOM, weil das so ist,
gibts auch nicht mehr Konkretes…

von Dir. Stimmt auffallend!

Welche Aufgabe hast Du eigentlich in meinem Thread übernommen? Die des Stänkerers? Oder willst Du nur für die HP in Deiner Visitenkarte werben? Ansonsten kann ich in Deiner Antwort nirgendwo auch nur den geringsten Nährwert entdecken.
Ich weiß ja nicht, ob Du meine Antwort an Tom gelesen hast. Falls nicht, solltest Du es machen. Falls doch und falls Dir dann doch noch Informationen fehlen sollten, dann solltest Du das MIR und UNS mitteilen, anstatt einen überflüssigen Spruch an Tom loszulassen. Dann könntest Du mir und allen anderen, die hier noch mitlesen und Hilfe suchen, vielleicht auch konkret weiterhelfen. Oder auch nicht.

Gruß

Kater

1 „Gefällt mir“
  1. Bereits mit dem ersten Vorgespräch und der Anfrage bei der
    Rechtsschutzversicherung sind Kosten angefallen, die im Rahmen
    der BRAGO bzw. RVO von dir zu zahlen sind (bis 01.07. sind das
    bis zu 170,00 Euro, die möglich sind, je nach Höhe des
    Gegenstandswertes).

Danke für die Info. Bis zu 170 €uro! Da hat der Herr RA
ja die Obergrenze schamlos ausgenutzt.

Hallo Kater,

nochmals kurz zu den Gebühren. Der Anwalt hat seine Gebühren nach der BRAGO bzw. RVO zu berechnen. Er hat dabei nur in wenigen Fällen einen gewissen Spielraum.

170,00 Euro nach der BRAGO im Maximum für eine Beratung bedeutet, dass der Anwalt diese Gebühr fordern MUSS, wenn der Gegenstandswert entsprechend hoch ist. Dem Anwalt ist es nach dem Standesrecht nicht erlaubt, niedrigere Sondertarife zu berechnen (ausser er arbeitet für Verwandte).

Gruss,
BM

1 „Gefällt mir“

Hallo Joker,
danke für die Antwort.

Eine Gebühr in der Höhe ist ohne weiteres nicht zu
beanstanden.
Wenn etwas anderes vereinbart war, trifft den Mandanten die
Beweispflicht.

Ist wohl leider so

Guter Rat ist teuer.

Guten Rat bezahlt man ja auch gerne. Nur leider scheint schlechter Rat oder kein Rat manchmal auch teuer zu sein.

Danke und Gruß

Kater

Hallo BM,

nochmals kurz zu den Gebühren. Der Anwalt hat seine Gebühren
nach der BRAGO bzw. RVO zu berechnen. Er hat dabei nur in
wenigen Fällen einen gewissen Spielraum.

Hätte er denn einen Spielraum wenn er wie im von mir genannten Fall im Prinzip nicht tätig geworden ist?

170,00 Euro nach der BRAGO im Maximum für eine Beratung
bedeutet, dass der Anwalt diese Gebühr fordern MUSS, wenn der
Gegenstandswert entsprechend hoch ist. Dem Anwalt ist es nach
dem Standesrecht nicht erlaubt, niedrigere Sondertarife zu
berechnen (ausser er arbeitet für Verwandte).

Der Gegenstandswert liegt wohl bei 4000 €uro.
Habe ich das richtig verstanden? Ein Anwalt muss immer die Maximalgebühr berechnen? Gut, dass es solche Gebührenordnungen nicht auch für andere Branchen gibt.

Danke und Gruß

Kater

Hallo Kater,

Hätte er denn einen Spielraum wenn er wie im von mir genannten
Fall im Prinzip nicht tätig geworden ist?

Ich dachte, er ist tätig geworden und hat die Unterlagen eingesehen und eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung gestellt?

Der Gegenstandswert liegt wohl bei 4000 €uro.
Habe ich das richtig verstanden? Ein Anwalt muss immer die
Maximalgebühr berechnen? Gut, dass es solche Gebührenordnungen
nicht auch für andere Branchen gibt.

Nach welcher Gebühr hat er denn abgerechnet? Nach § 20 BRAGO oder nach § 118 I, Nr. 1 BRAGO - oder hat er schon nach der neuen RVO abgerechnet?

Danke und Gruß

Kater

Ich dachte, er ist tätig geworden und hat die Unterlagen
eingesehen und eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung
gestellt?

Nein, er hat die Unterlagen weder angefordert noch eingesehen.
Ja, er hat eine Anfrage auf Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung gestellt.

Nach welcher Gebühr hat er denn abgerechnet? Nach § 20 BRAGO
oder nach § 118 I, Nr. 1 BRAGO - oder hat er schon nach der
neuen RVO abgerechnet?

Sorry, das kann ich Dir auf Anhieb leider nicht beantworten. Da muss ich mich zunächst schlau machen.

Danke und Gruß

Kater

RICHTIG–ich bin auch selständig und wenn ich mist baue kann ich froh
sein das der kunde mir nicht alles in rechnung stellt .
Da arbeitet ich auch schon mal am wochenende nur um meinen guten ruf zu bewahren— unzwar für nating.Das macht ein anwalt garantiet nicht
und sagt man da hab ich aber mist gebaut und du brauchst nicht dafür zu zahlen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“