Arbeitlosengeld trotz Abfindung?

Hallo zusammen,
mein Freund hat nach einer Rechtsstreitigkeit eine Abfindung vor
dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber zugesprochen bekommen.
Nun ist er den Juli arbeitslos gemeldet, und müsste eigentlich Arbeitslosengeld beziehen. Der alte Arbeitgeber hat aber in der Arbeitsbescheinigung erwähnt, dass er eine Abfindung ausgezahlt hat, jedoch nicht vermerkt, dass es sich um eine gerichtlich festgelegt Sache handelt. Nicht das es den Anschein bekommnt, es wäre aus einem Sozialplan entstanden. Bekommt mein Freund trotz der Abfindung das ihm zustehnde Arbeitlosengeld für einen Monant oder geht er nun leer aus, weil er die Abfindung bekommen hat.
Wer was weiss, kann mir bitte (hoffentlich) einen Tipp geben.
Danke sehr!
Silvija

Wenn er entlassen wurde, sollte er keine Sperre bekommen.
Hat er sich „einvernehmlich“ getrennt (Vergleich) sieht es dumm aus.
Sperre weil „Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist“
daag
Pascal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja er wurde entlassen hat aber von Arbeitsgericht recht bekommen, sprich die Abfindung bekommen, weil betriebsbedingt keine Wiedereinstellung möglich war.
Wie sieht es dann aus???

Wenn er entlassen wurde, sollte er keine Sperre bekommen.

Hat er sich „einvernehmlich“ getrennt (Vergleich) sieht es
dumm aus.
Sperre weil „Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist“
daag
Pascal

Hallo zusammen,
mein Freund hat nach einer Rechtsstreitigkeit eine Abfindung
vor
dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber zugesprochen
bekommen.
Nun ist er den Juli arbeitslos gemeldet, und müsste eigentlich
Arbeitslosengeld beziehen. Der alte Arbeitgeber hat aber in
der Arbeitsbescheinigung erwähnt, dass er eine Abfindung
ausgezahlt hat, jedoch nicht vermerkt, dass es sich um eine
gerichtlich festgelegt Sache handelt. Nicht das es den
Anschein bekommnt, es wäre aus einem Sozialplan entstanden.
Bekommt mein Freund trotz der Abfindung das ihm zustehnde
Arbeitlosengeld für einen Monant oder geht er nun leer aus,
weil er die Abfindung bekommen hat.
Wer was weiss, kann mir bitte (hoffentlich) einen Tipp geben.
Danke sehr!
Silvija

ja er wurde entlassen hat aber von Arbeitsgericht recht
bekommen, sprich die Abfindung bekommen, weil betriebsbedingt
keine Wiedereinstellung möglich war.
Wie sieht es dann aus???

Wenn er entlassen wurde, sollte er keine Sperre bekommen.

So sehe ich das auch
daag
pascal

Hat er sich „einvernehmlich“ getrennt (Vergleich) sieht es
dumm aus.
Sperre weil „Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist“
daag
Pascal

Hallo zusammen,
mein Freund hat nach einer Rechtsstreitigkeit eine Abfindung
vor
dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber zugesprochen
bekommen.
Nun ist er den Juli arbeitslos gemeldet, und müsste eigentlich
Arbeitslosengeld beziehen. Der alte Arbeitgeber hat aber in
der Arbeitsbescheinigung erwähnt, dass er eine Abfindung
ausgezahlt hat, jedoch nicht vermerkt, dass es sich um eine
gerichtlich festgelegt Sache handelt. Nicht das es den
Anschein bekommnt, es wäre aus einem Sozialplan entstanden.
Bekommt mein Freund trotz der Abfindung das ihm zustehnde
Arbeitlosengeld für einen Monant oder geht er nun leer aus,
weil er die Abfindung bekommen hat.
Wer was weiss, kann mir bitte (hoffentlich) einen Tipp geben.
Danke sehr!
Silvija

Hallo,
da Dein Freund alles unternommen hat um seinen Arbeitsplatz zu erhalten, mehr wie klagen geht halt nicht, bekommt er keine Sperrzeit.
Hat er die Kündigungsfrist eingehalten, wird das Arbeitslosengeld in keiner Weise angerechnet.

Genaue Auskünfte bei der Bundesagentur für Arbeit oder hier http://www.arbeitsagentur.de/

Grüße Michael

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Hallo,
da Dein Freund alles unternommen hat um seinen Arbeitsplatz zu
erhalten, mehr wie klagen geht halt nicht, bekommt er keine
Sperrzeit.
Hat er die Kündigungsfrist eingehalten, wird das
Arbeitslosengeld in keiner Weise angerechnet.

Genaue Auskünfte bei der Bundesagentur für Arbeit oder hier
http://www.arbeitsagentur.de/

Grüße Michael

das heißt also, auch wenn er die Abfindung bekommen hat, wird ihm das reguläre Arbeitslosengeld ausgezahlt, oder???
Habe nämlich nun viele Varianten gesagt bekommen und naja wenn man da nicht so drin ist, versteht man die Welt nicht mehr
Sorry, wenn ich auf dem Schlauch stehe

Hallo zusammen,
mein Freund hat nach einer Rechtsstreitigkeit eine Abfindung
vor
dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber zugesprochen
bekommen.
Nun ist er den Juli arbeitslos gemeldet, und müsste eigentlich
Arbeitslosengeld beziehen. Der alte Arbeitgeber hat aber in
der Arbeitsbescheinigung erwähnt, dass er eine Abfindung
ausgezahlt hat, jedoch nicht vermerkt, dass es sich um eine
gerichtlich festgelegt Sache handelt. Nicht das es den
Anschein bekommnt, es wäre aus einem Sozialplan entstanden.
Bekommt mein Freund trotz der Abfindung das ihm zustehnde
Arbeitlosengeld für einen Monant oder geht er nun leer aus,
weil er die Abfindung bekommen hat.
Wer was weiss, kann mir bitte (hoffentlich) einen Tipp geben.
Danke seh

Hallo,

das heißt also, auch wenn er die Abfindung bekommen hat, wird
ihm das reguläre Arbeitslosengeld ausgezahlt, oder???

So wie Du die Umstände geschildert hast, ja. Sollte der Sachbearbeiter des AA das anders sehen, würde ich mich von einer neutralen Seite nocheinmal beraten lassen (Arbeitslosenverein, Gewerkschaft oder ähnliches).

Habe nämlich nun viele Varianten gesagt bekommen und naja wenn

Es gibt viele Varianten, es kommt immer auf die Umstände an.

man da nicht so drin ist, versteht man die Welt nicht mehr
Sorry, wenn ich auf dem Schlauch stehe

Auf dem Schlauch stehen wir alle mal

Grüße Michael