Darf man in Deutschland zwei Staatsbürgerschaften haben?
Deutsch und Tschechisch in diesem Fall.
Danke für Auskunft!
Sebastian
Darf man in Deutschland zwei Staatsbürgerschaften haben?
Deutsch und Tschechisch in diesem Fall.
Danke für Auskunft!
Sebastian
Hallo!
Da kann ich nur die klassische juristische Antwort geben: Es kommt drauf an.
Schreib bitte mal genauer, worum es geht.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
eigentlich geht es nur darum, dass die Gemeinde
eine Auskunft wünscht, welche Staatsbürgerschaft
jemand hat.
Diese Person hat zur Zeit beide und befürchtet,
dass es sich jetzt ggfs. für eine entscheiden soll.
Weißt du hier Rat?
Gruß
Sebastian
Hallo!
Weißt du hier Rat?
Das kann ich jetzt noch nicht sagen. Auf welche Weise hat diese Person ihre „zwei“ Staatsbürgerschaften erworben?
Gruß
Tom
Das kann ich jetzt nicht sagen.
Die Frage wundert mich, tut es etwas zur Sache, wie?
Ich denke es ist so wie es ist.
Ist das nicht erlaubt?
Gruß
Sebastian
hi,
hier hat tom recht, wenn du keine näheren angaben machen willst, dann kann dir keiner helfen.
grundsätzlich kann man keine doppelte staatsbürgerschaft in d haben, aaaaaber meine frau hat sie. und das ganz legal.
cu
alex
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Ich mache alle Angaben, die ich weiß.
Diese Leute haben auch zwei.
Genau wie deine Frau.
Warum eigentlich und eigentlich nicht?
Oder wollt ihr andeuten, dass es ein paar Gründe gibt oder geben kann?
Ich verstehe euch nicht ganz.
Aber trotzdem Danke!
Gruß
Sebastian
Hallo!
Ich mache alle Angaben, die ich weiß.
Das ist schade, dass du nicht mehr weißt.
Diese Leute haben auch zwei.
Genau wie deine Frau.Warum eigentlich und eigentlich nicht?
Oder wollt ihr andeuten, dass es ein paar Gründe gibt oder
geben kann?
Ich verstehe euch nicht ganz.
Möglicherweise hat sie beide, möglicherweise glaubt sie, beide zu haben (auch das gibt es und kann fatal sein) etc. etc.
Wodurch hat sie zwei Staatsangehörigkeiten erworben? Das ist wichtig zu wissen.
Gruß
Tom
Hallo,
sollten die Eltern der Leute verschiedene Staatsangehörigkeiten haben,
z.B. Mutter=deutsch/Vater=Ausländer, so erwirbt man im deutschen Recht beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt. Ob dann tatsächlich der ausländische Pass beantragt werden kann, muß das Konsulat des jeweiligen Landes entscheiden. Man muss sich in diesem Fall auch nie entscheiden (nach deutschem Recht), ob man die ausländische oder die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.
dann gibt es noch den Sonderfall der „Spätaussiedler aus der ehem. Sowjetunion“. Diese haben durch Geburt die ausländische Staatsangehörigkeit erworben, weil sie z.B. in Russland geboren sind und die Eltern auch schon Russen sind. Die Spätaussiedler kommen dann nach Deutschland und weisen in einem Feststellungsverfahren die deutsche Staatsangehörigkeit nach. Die Spätaussiedler haben dann beide Staatsangehörigkeiten und müssen sich nach „deutschem Recht“ niemals für eine der beiden entscheiden.
dann gibt es noch die Ausländer die sich einbürgern lassen
nach dem Staatsangehörigkeitsrecht muß ein Ausländern der die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Es gibt natürlich gewisse Ausnahmen, z.B. Staaten in denen die Aufgabe nicht vorgesehen ist, oder europäische Länder mit denen ein Abkommen geschlossen wurde.
Das waren nur Beispiele: näheres findest du im Staatsangehörigkeitgesetz z.B. auf www.info4alien.de
Die Behörden in D fragen zur Zeit jeden der einen Pass/Ausweis beantragt, ob eine weitere Staatsangehörigkeit besteht. Dies kommt daher, dass einige Leute die sich einbürgern haben lassen, dazu aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit austreten müssen, nach Beantragung des deutschen Passes die ausländische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben. Dadurch verliert man aber wiederum die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies soll herausgefunden werden und darum auch die Befragung (natürlich auch zur Führung einer Statistik wieviele Leute in D eine doppelte Staatsangehörigkeit haben etc.).
Gruß
Sid