Hallo,
wer kann mir was zu Aufbewahrungsfristen von Dokumenten (z.B. Verordnungen, Gesetze u.Ä.) sagen? Oder in welchem Gesetzbuch sich was darüber findet? Ist es gesetzlich geregelt, ab wann man von Langzeitarchivierung sprechen darf?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Tschöh mit öh!!
MFP
Hallo Markus!
Schau mal im BGB nach, da müßten die Fristen drinstehen.
DoubleM
Hallo Markus,
Aufbewahrungsfristen für Gesetze, Verordnungen pp braucht es nicht zu geben, sie sind in den entsprechenden Gesetz- u. Verordnungsblättern veröffentlicht und gehen nicht verloren.
Im Bereich des Steuerrechts gibt es vielfältige Aufbewahrungsvorschriften für steuerrechtlich relevante Dokumente mit unterschiedlichen Fristen.
Für Dissertationen pp. gibt es das Gesetz über die Deutsche Bibliothek und landesrechtliche Vorschriften.
Der Begriff der Langzeitarchivierung ist, meine ich, gesetzlich nirgendwo geregelt; er dürfte also IMHO bedeuten: Längstmöglich nach dem Stand der Technik.
Aus Deiner Frage ist für mich nicht genau zu erkennen, worum es Dir genau geht.
Gruß
Wilhelm
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Markus,
Aufbewahrungsfristen für Gesetze,
Verordnungen pp braucht es nicht zu
geben, sie sind in den entsprechenden
Gesetz- u. Verordnungsblättern
veröffentlicht und gehen nicht verloren.
Im Bereich des Steuerrechts gibt es
vielfältige Aufbewahrungsvorschriften für
steuerrechtlich relevante Dokumente mit
unterschiedlichen Fristen.
Für Dissertationen pp. gibt es das Gesetz
über die Deutsche Bibliothek und
landesrechtliche Vorschriften.
Der Begriff der Langzeitarchivierung ist,
meine ich, gesetzlich nirgendwo geregelt;
er dürfte also IMHO bedeuten:
Längstmöglich nach dem Stand der Technik.
Aus Deiner Frage ist für mich nicht genau
zu erkennen, worum es Dir genau geht.
Gruß
Wilhelm
Hallo Wilhelm,
erstmal danke für Deine Antwort. Ich schreib grad meine Diplomarbeit über Langzeitarchivierung. In einer Quelle steht, daß dieses Thema im Handelsgesetzbuch geregelt ist. Nur hab ich da nur den § 257 über Aufbewharungsfrist bestimmter Dokumente.
Aber wenn es da keine genauen Bestimmungen gibt, werd’ ich die rechtlichen Aspekte eben nur kurz behandeln.
Tschöh mit öh!!
MFP