Hallo,
wie sieht das mit Urheberrecht- und Copyright-Bestimmungen aus, wenn eine Suchmaschine o.ä. von im Internet öffentlich zugänglichen Inhalten eine Kopie anlegt?
So speichert z.B. Google zusätzlich vollständige Kopien der indizierten Seiten und stellt sie dem Benutzer zur Verfügung. Andere Dienste wie archive.org speichern sogar mehrere Kopien (über die Zeit) von WWW-Seiten ab.
Angenommen, nun wollte eine Person digitale Kopien von Webseiten, bzw. Ausschnitte von digitalen Artikeln anlegen, um für sich ein elektronisches Archiv aufzubauen, dass sie durchsuchen und anderweitig weiterverabeiten könnte. Unter welchen Umständen dürfte sie dies tun?
Gibt es zu diesem Themenkomplex bereits Rechtssprechung und/oder eine herrschende Meinung?
Ich habe bisher nur das Urteil Landgericht Hamburg - 2. Mai 1996 - 308 O 88/96 gefunden (z.B. unter http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg9605…) Im folgenden versuche ich einige daraus entstandene Fragen zu formulieren - soweit ich das mit meinem Laienverständnis nachvollziehen konnte:
i) Papier- vs. elektronisches Archiv
Ist es entscheidend, ob diese Ausschnitte digital archiviert werden? Könnte jemand einen Text aus dem Internet ausdrucken und diesen Ausdruck in Papierform archivieren? Und andersrum: Dürfte ein Print-Text digitalisiert werden?
ii) Dienstleister- vs. Kunden-Archiv
Nicht ganz verstanden habe ich dabei die Formulierungen bzgl. der Standorte und des Besitzes der Archiv-Rechner. War dies lediglich im behandelten Fall relevant, oder ist dies immer von Bedeutung?
iii) Nutzerkreis vs. Nutzung
„Die danach allein zulässige Herstellung einzelner Kopien zum Zwecke der geordneten Aufbewahrung sei mit der Einrichtung eines elektronischen Archivs, das von einer Vielzahl von Nutzern ohne physische Beschränkungen genutzt werden könne, nicht gleichzustellen“ (Bestätigte (?) Formulierung des Urheberinhabers im Urteil)
Die Formulierung lässt darauf schließen, dass nicht die umfangreicheren technischen Möglichkeiten (Verschlagwortung, Indexierung, etc.) den Unterschied machen, sondern die Vielzahl von Nutzern. Würde es theoretisch einen Unterschied machen, wenn die archivierende Person die Nutzerzahl und deren Zugriff auf das Archiv einschränke?
iv) Kopie vs. Index
Gibt es hierin Unterschiede zwischen der vollständigen Kopie eines Inhalts (wie es Google im Cache speichert) und einem Index, also der Speicherung aller Worte - ohne Reihenfolge oder gar Sätze - in einer Datenstruktur, die eine Volltextsuche ermöglicht (wie es Google im allgemeinen Fall macht)?
In der Begründung des obigen Urteils (LG Hamburg) wird gesagt: „Eine derartige Nutzung dient nicht der Sammlung und Aufbewahrung, sondern - jedenfalls auch - der unmittelbaren Wahrnehmbarmachung und Verarbeitung von Werken, wie bereits der Umstand zeigt, daß seitens der Antragsgegner die Übergabe der Daten in ein vorgegebenes Volltextsystem des Kunden angeboten wird.“
(Nicht direkt relevant hingegen ist das Urteil vom Landgericht München 1 - 1. März 2002 - 21 O 9997/01, das besagt, dass man Deep Links auf die Originalfundstellen setzen und weiterverbreiten darf.)
Bonusfragen:
v) Robots
Die Inhalte werden von Suchmaschinen ja durch automatische Programme gespeichert (sog. Crawler oder Robots). Diese Robots sollten sich an bestimmte Anweisungen halten, die auf dem Quellserver vorhanden sind. Es geht insbesondere um die „no-archive“- oder „no-cache“-Anweisung, die die Speicherung in Archiven verhindern soll. Haben diese Anweisungen (als Meta-Tags oder in der robots.txt) eine rechtliche Relevanz oder ist dies lediglich „Netiquette“?
vi) Verwertung nach Erwerb?
Wie sähe es aus, wenn nun eine Person eine (oder mehrere) Print-Ausgabe einer Zeitung gekauft hat. Dürfte die Original-Ausgabe im Keller gelagert werden? Dürfte diese auch digitalisiert und digital archiviert werden? Dürften die Artikel, die in der Print-Ausgabe enthalten sind, per Internet heruntergeladen und archiviert werden?
Leider ist dieser Text ziemlich lang geworden. Ich freue mich auch, wenn nur Teile diskutiert werden oder jemand interessante Links dazu weiß.
Vielen Dank und viele Grüße,
Till