Mal wieder GEZ-Gebühren

Hallo zusammen,

habe Fragen zu den GEZ-Gebühren.
Man (bzw. ich) nehme an:
Jemand wohnt noch zu Hause und hat bisher GEZ-Gebühren für Fernseher und Radio im KFZ gezahlt, weil er berufstätig ist. Derjenige dachte immer, daß man automatisch durch die Berufstätigkeit und die Nutzung von Geräten zum Zahlen der Gebühren verpflichtet ist.

Die Geräte gehören allerdings der Mutter. Also können doch die beiden Fernsehgeräte auf die Mutter angemeldet werden und die Zahlung für beide Fernsehgeräte aus einem Haushalt ist mit den bereits geleisteten Zahlungen abgegolten. Der Betrag erhöht sich durch ein neu hinzugekommenes Gerät nicht.
Das Auto ist ebenfalls auf die Mutter zugelassen. So kann sie doch auch hier das Radio auf sich melden und muß auch nicht mehr Zahlungen leisten als bisher (natürlich hat sie selbst auch bereits Radios angemeldet).

Was meint die GEZ zur Abmeldung von Geräten? Schluckt sie das? Ist ja alles rechtens. Die Gebühren wurden ursprünglich ja auch nur wegen unzureichenden Wissens gezahlt.

Sind meine Überlegungen so korrekt? Kennt sich jemand aus?

Dank Euch!
Andi

Hallo, Andi,
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Dies ist die offizielle Angabe der GEZ. Diese etwas unklar gefasste Beschreibung setzt aber voraus, dass die genannten Hushaltsangehörigen selbst ein Empfangsgerät besitzen.

Deiner Frage entnehme ich, dass Du kein Rundfunkgerät besitzt, keinen Fernseher, und auch das Autoradio gehört Deiner Mutter.

Wer kein Rundfunkempfangsgerät besitzt muss auch keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.

Ich würde der GEZ also einen freundlichen Brief schreiben, dass Du kein Rundfunkempfangsgerät mehr besitzt und daher die Gebührenpflicht entfällt. Behalte eine Kopie für alle Fälle und laß Dir auf dem Postamt eine Gebührenquittung für das Porto ausstellen. Falls Du Einzugsermächtigung erteilt hast oder Dauerauftrag solltest Du den zum nächsten Zahlungstermin kündigen.

Wahrscheinlich erhältst Du eine Mahnung, eine Zahlungsaufforderung oder gar einen Besuch. Hart bleiben.
Wer kein Rundfunkempfangsgerät besitzt muss auch keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Gruß
Eckard

Hallo Eckard

Wahrscheinlich erhältst Du eine Mahnung, eine
Zahlungsaufforderung oder gar einen Besuch. Hart bleiben.

Wieso sollte eine Mahnung kommen? Abmeldung ist Abmeldung. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

  1. Sie nehmen die Abmeldung hin
  2. Sie tun das nicht

Zu 1 gibt es ja wohl keine offenen Fragen.
Zu 2: Auf die Abmeldung bestehen bzw. der „Ablehnung der Abmeldung“ widersprechen. Nicht auf Mahnungen warten, denn solange die Abmeldung nicht durch ist ist man gebührenpflichtig.

Wer kein Rundfunkempfangsgerät besitzt muss auch keine
Rundfunkgebühr bezahlen.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Andi

Jemand wohnt noch zu Hause und hat bisher GEZ-Gebühren für
Fernseher und Radio im KFZ gezahlt, weil er berufstätig ist.
Derjenige dachte immer, daß man automatisch durch die
Berufstätigkeit und die Nutzung von Geräten zum Zahlen der
Gebühren verpflichtet ist.

Wenn das Einkommen eine gewisse Grenze übersteigt ist das grundsätzlich richtig.

Die Geräte gehören allerdings der Mutter.

Es ist unerheblich wem sie gehören, es kommt darauf an, wer sie zum Empfang bereit hält. Sonst könnte dein Vermieter sagen, er kauft 20 Geräte, verteilt die an alle seine Mieter, zahlt 1x GEZ (weil es ja alles seine gebührenfreien Zweitgeräte sind) und ihr müsst nicht zahlen. Wenn das so einfach wäre wär diese Prozedur wohl an der Tagesordnung.

Also können doch die
beiden Fernsehgeräte auf die Mutter angemeldet werden und die
Zahlung für beide Fernsehgeräte aus einem Haushalt ist mit den
bereits geleisteten Zahlungen abgegolten.

Es kommt darauf an, wo die Geräte stehen. Sind sie beide in Räumen der Mutter, zu denen du nur Zutritt hast (wo du also mitgucken kannst) reicht es wenn sie Gebühren zahlt. Ist ein Gerät davon in deinem „persönlichen Reich“ hälst du es zum Empfang bereit und musst selbst dafür zahlen.

Das Auto ist ebenfalls auf die Mutter zugelassen. So kann sie
doch auch hier das Radio auf sich melden und muß auch nicht
mehr Zahlungen leisten als bisher (natürlich hat sie selbst
auch bereits Radios angemeldet).

Wenn das Auto auf sie zugelassen ist hält sie offiziell das Autoradio bereit und muss auch dafür zahlen. Es könnte sogar fatal enden, wenn sie für dieses Radio nicht zahlt (angenommen, sie schafft alles ab, du behälst jedoch das Auto und es ist weiterhin auf sie gemeldet -> dann kann sie Probleme bekommen). Dass es in der Praxis keinen Unterschied macht, ob sie explizit für dieses Radio zahlt (da sie ja für andere Geräte ohnehin zahlt und dieses Radio also gebührenfreies Zweitgerät ist) ist ersteinmal unerheblich, ich spreche jetzt vom Grundsätzlichen.

Was meint die GEZ zur Abmeldung von Geräten? Schluckt sie das?

Das ist sehr oft die Preisfrage.

Ist ja alles rechtens. Die Gebühren wurden ursprünglich ja
auch nur wegen unzureichenden Wissens gezahlt.

s.o. wenn du perönlich das eine TV - Gerät zum Empfang bereit hälst ist es richtig, dass du zahlst. Darauf kommt es also an. Denn in dem Fall wäre es eben nicht rechtens, wenn du den TV abmeldest.

Liebe Grüße
Timid

zur erhellung
kostet zwar ein paar lumpige cent, lohnt aber für mehr (kritischen) durchblick bei der GEZ:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,294586,00.html

gruß
ann

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,294586,00.html

Wurde der Artikel nicht vor kurzem (in voller Länge) auch hier gepostet? Vielleicht einfach mal die Forensuche bemühen (der Fragesteller, nicht du annjabusch :wink:, dann kann die 2€ sparen.

*oh gott, was bin ich knauserig*

Liebe Grüße
Timid

Endstation G 08

Beim Gebühreneinzug agieren die Außendienstler von ARD und ZDF rabiater als manches private Inkassounternehmen. Die provisionsgetriebenen Verträge mit ihren öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ließen den Drückerkolonnen kaum eine Wahl, berichten Insider.

Zu ARD und ZDF hatte Hans-Dieter Klare* so lange ein entspanntes Verhältnis, bis er für sie zu arbeiten begann. Klare schaut gern Talkshows und die „Tagesschau“, von Thomas Gottschalks „Wetten, dass …?“ verpasst er kaum eine Folge. Privatsender schaltet er eher selten ein. Zu viel Schund für seinen Geschmack.

GEZ-Reklame: „Das System fördert den Missbrauch und die Kopfgeldjäger-Mentalität“
Klare ist nicht mehr der Allerjüngste, vor ein paar Jahren wurde er arbeitslos. Als er in seiner Regionalzeitung eine Annonce des NDR entdeckte, mit der die ARD-Landesrundfunkanstalt Mitarbeiter für ihren „Beauftragtendienst“ suchte, meldete er sich. NDR, von da kommen „Beckmann“ und die „Tagesschau“, das ist öffentlich-rechtlich und seriös, habe er damals gedacht. Klare betont das „damals“.

Er wurde zu einem Gespräch in eine Villa in der feinen Hamburger Rothenbaumchaussee gebeten, wo die Gebührenstelle des NDR residiert. Das Gespräch verlief erfreulich. Man lud Klare zu einem Lehrgang ein, in dem er das Einmaleins der Gebührenbeauftragten lernte. Gegen eine Kaution von 153,39 Euro bekam er einen kleinen Gebührentaschenrechner, eine schwarze Kladde namens Organisationshandbuch, ein eigenes Arbeitsgebiet und einen Vertrag.

Seither ist er Gebührenbeauftragter und hat einen der meistgehassten Jobs im deutschen Mediensystem. Im Auftrag der beteiligten Anstalten ARD, ZDF und DeutschlandRadio ist er die kleinste Spielfigur in einer Art Riesenmonopoly, das für die Sender einer simplen Regel folgt: Gehe über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und ziehe 6,75 Milliarden Euro ein. Die Menschen vor den Empfangsgeräten haben keine Wahl: Sie müssen mitspielen und zahlen, wenn sie „ein Empfangsgerät“ für Fernsehen und Radio „bereithalten“ und nicht blind, taub, schwerbehindert oder extrem sozial schwach sind. Dann können sie beim Sozialamt eine Befreiung beantragen.

Bei Klares Job und dem seiner bundesweit zwischen 900 und 1300 Kollegen geht es um die Spielverderber, die sich nicht an die Grundregel „Erst anmelden, dann einschalten“ halten und deren Zahl starken geografischen Schwankungen unterliegt.

Berlin ist mit einer Teilnehmerdichte von gerade mal 82 Prozent auch die Hauptstadt der Schwarzseher. Schleswig-Holstein gilt mit 98 Prozent Zahlern als Musterland. Der Job der Fahnder - darunter viele Ex-Außendienstler, Frührentner und ehemalige Bundeswehrangehörige - ist es, diese Schwarzgucker zu „ermitteln“ und zu „verhaften“, wie Klare es nennt.

Das alles wusste Klare vor Dienstbeginn und fand es als Fan von ARD und ZDF auch logisch, einfach und gerecht. Auch dass er sich einen Job ausgesucht hatte, dessen Image und Sozialprestige noch unter dem von Finanzbeamten oder Immobilienhaien rangiert, war ihm klar.

„Nicht klar war mir, dass viele der Schnüffel- und Spitzelvorwürfe stimmen, die Arbeit der von privaten Drückerkolonnen gleicht und man eigentlich auch kaum eine andere Wahl hat, wenn man wirtschaftlich überleben will“, sagt Klare. „Ich finde, das passt absolut nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Der NDR-Beauftragte hat dem SPIEGEL Einblick in Arbeitsvertrag und Einkommensverhältnisse gewährt und umfangreiche Schulungsmaterialien überlassen. Wie groß das Risiko ist, das er damit eingeht, macht sein Vertrags-Passus 4 deutlich.

Darin müssen sich NDR-Beauftragte verpflichten, „alle Vorgänge während und nach ihrer Tätigkeit für den NDR vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren“. Diese Verpflichtung, heißt es dort weiter, „gilt auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus“. Bei Zuwiderhandlung könne „der NDR, unabhängig von einer zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung, eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 564,59 Euro (50 000 Mark) verhängen“.

DER SPIEGEL
Der Druck wirkt. Klare machte zur Bedingung, anonym zu bleiben, wie auch einige seiner Kollegen, die bei anderen Landesrundfunkanstalten tätig sind. Sie alle wissen, dass es in ihren Reihen viele schwarze Schafe gibt. Sie alle kennen Kollegen, die mit ihren „Zwangsanmeldungen“ prahlen, mit gelungenen Einschüchterungsversuchen und glatten Lügen wie: „Sie müssen mich hereinlassen, sonst kommt die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl“ - von den harmloseren Tricks wie der Frage „Störe ich Sie gerade bei der ‚Tagesschau‘?“ oder „Darf ich Ihnen eine Programmzeitschrift schenken?“ ganz zu schweigen.

Vor allem aber wissen sie, dass sie im Kern gegen renitente Zahlungs- und Einlassverweigerer schon wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) kaum etwas tun können, und geben den schwarzen Peter an die öffentlichrechtlichen Anstalten zurück. „Da läuft etwas gravierend falsch“, so Klare, „das System fördert den Missbrauch und die Kopfgeldjäger-Mentalität.“

Was Klare „das System“ nennt, ist sein Vertragsverhältnis, das mit öffentlich-rechtlichen Versorgungsmodalitäten tatsächlich wenig zu tun hat. Klare ist dem NDR lediglich über einen Handelsvertretervertrag verbunden. Seine Kollegen vom SWR agieren als „eigenständige Unternehmer“.

Klare erhält weder ein monatliches Fixum noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Sein einziges Einkommen ist laut Punkt 3.2. eine Provision für „bisher nicht gemeldete gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte“ und etwaige „rückständige“ Gebühren. Abgerechnet wird nach Einheiten (EH). Ein Radio ist eine EH, ein TV-Empfänger zählt zwei. Wenn Klare bis zu 144 Einheiten im Monat schafft, bekommt er 30 Prozent Provision auf sein Nachinkasso. Ab 289 Einheiten sind es satte 50 Prozent. Darüber hinaus gibt es Monats- und Quartalsprämien sowie zusätzliche Boni.

Was nicht im Vertrag steht, aber im persönlichen Gespräch mit dem NDR-Personal vermittelt wird, sind die Mindestvorgaben: 2500 Einheiten und 120 000 Euro Umsatz im Jahr sollten die Fahnder bringen, sonst werden sie auch schon mal brieflich abgemahnt.

Der Traum eines GEZ-Drückers sieht also etwa so aus: Beim Abgleich seiner Datenkarte mit den Klingelschildern in seinem Gebiet, dem täglichen Brot der Gebührenfahnder, stellt der Beauftragte den Namen einer älteren Dame fest, für die noch kein Teilnehmerkonto geführt wird. Die erzählt freimütig, dass sie immer davon ausgegangen sei, ihr verstorbener Mann habe Radio- und Fernsehgerät beim Kauf im März 1974 angemeldet. Der Fahnder sagt beruhigend „alles halb so schlimm“, zückt Standardbeleg 7450, den Gebührenrechner und kommt zuzüglich zur Neuanmeldung (3 EH) auf eine Nachzahlung von 3625,21 Euro. Das würde allein fürs Nachinkasso eine Provision von knapp 1090 Euro bedeuten.

Nach internen NDR-Schulungsunterlagen sollte der psychologisch versierte Fahnder nun versuchen, eine „Ja-Fragen-Straße“ zu bauen (etwa: „Habe ich Ihren Namen richtig geschrieben?“ „Stimmt die Adresse?“), und dann schleunigst den Akt zementieren: „Unterschrift. Dank. Visitenkarte. Infoblätter. Werbegeschenk.“

So weit zur Theorie - und zum ersten gravierenden Problem. Denn hätte die Dame behauptet, ihr Enkel habe die Geräte vor zwei Wochen auf dem Flohmarkt besorgt - der Fahnder wäre ziemlich chancenlos, das Gegenteil zu beweisen. Der Ehrliche, gibt Klare zu, ist oft der Dumme.

Noch attraktiver ist es für Klare & Co., Geschäftskunden oder Einrichtungen zu „verhaften“, denn das kann viele „Einheiten“ auf einen Schlag bedeuten - zumal manche Gebührenregeln so absurd sind, dass kaum jemand sie noch versteht.

Man stelle sich einen Sexshop auf der Hamburger Reeperbahn vor, mit 20 Einzelkabinen. Der Besitzer, der seine Videos auf Fernsehern zeigt, zahlt 20-mal TV-Gebühren. Theoretisch könnte ja jemand auf das „Wort zum Sonntag“ umschalten. Sein Nachbar, der Computer-Monitore installiert hat und Filme von der Festplatte zeigt, zahlt nichts.

Es sei denn, er hat irgendwo in der Ecke noch einen defekten Videorecorder herumliegen. Der verfügt nämlich über ein Empfangsteil. Für ihn müsste er zahlen.

Elektronikmärkte und Kaufhäuser müssen sich ebenfalls vorsehen. Eigentlich zahlen sie nur eine Händlergebühr von 16,15 Euro wie ein normaler Privathaushalt. Gibt es zudem eine Videowand, auf der etwa Viva läuft, kostet das doppelt. Eine zweite Wand in derselben „Blickrichtung“ wäre gratis. Jede weitere „Blickrichtung“ kostet wieder. Alles klar?

Falls nicht: Die internen Schulungsunterlagen mit zahlreichen Branchenbeispielen bis hin zu Kinderkrippen und Jagdhütten zeigen, wie ausgefeilt das Schnüffelsystem der GEZ-Fahnder ist und wie raffiniert die Fahnder agieren - auch ganz ohne den berühmten Funkpeilwagen, der nur ein Mythos ist.

Bei Autohändlern zum Beispiel wird den Drückern nahe gelegt, sie sollten „sonntags recherchieren (wie viele Autos stehen auf dem Hof?)“ und Testanrufe starten. Etwa „Welche Pkw kann ich leihen?“ oder „Wann ist die Auswahl am größten?“ Hintergrund: Autoradios in Vorführwagen kosten einzeln.


* Name von der Redaktion geändert.

Doch trotz aller Spitzelanleitungen - Klares Erfahrung zeigt, wer stur und renitent bleibt, wird bald unter G 08 verbucht, als ruhendes Teilnehmerkonto. An langwierigen Prozessen und Mahnverfahren haben weder die GEZ noch die Fahnder ein Interesse. Sie müssen ihre Vordruckschreiben („Zuruf-Briefe“) in stark abnehmenden Freundlichkeitsgraden sogar selbst frankieren. „Der GEZ geht es eher um viele neue Köpfe als um einzelne große Summen“, glaubt Klare, der das „sozial ungerecht“ findet. „Tendenziell werden die Kleinen verhaftet, viele Geschäftskunden kommen davon.“

Seine Provisionen fließen im Übrigen erst, wenn die Gebühren in der Zentrale eingehen. Das kann dauern. Überlegt es sich ein Unternehmen anders oder wird gar zahlungsunfähig, gibt es auch für ihn kein Geld. Nach „fruchtloser Vollstreckung“, so steht es im Vertrag, erlischt sein Anspruch komplett.

In seiner Zeit beim NDR hat er laut eigener Aufstellung monatlich zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro verdient. Seine Liste mit offenen Provisionsforderungen geht indes in die Zehntausende. Die schwankende Einkunftslage lässt manche Fahnder auf kreative wie fiese Tricks kommen.

Immer wieder kommt es vor, dass Beauftragte ausgefüllte Belege nachträglich zu ihren Gunsten verändern. Dem NDR ist das Problem offenbar bekannt. In einem Brief vom Oktober 2003 schreibt ein NDR-Verantwortlicher seinen Fahndern: „Bedauerlicherweise muss ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass wir einem weiteren Beauftragten aus diesem Anlass fristlos gekündigt haben.“

Gang und gäbe ist es offenbar auch, dass Fahnder versuchen, bei Kfz-Zulassungsstellen an Daten zu kommen - was Datenschützer und Zulassungsstellen für nicht statthaft halten und scharf kritisieren. „Da wir kein Interesse an weiteren negativen Äußerungen dieser Art haben“, so eine NDR-Info-Post für den Beauftragtendienst vom August 2002, „bitten wir Sie, von dieser Informationsbeschaffung abzusehen.“

Einige Fahnder versuchen Klare zufolge sogar bisweilen, an der Haustür zu handeln - etwa nach dem Prinzip: Lieber verzichte ich auf das fällige Nachinkasso, bekomme aber wenigstens die Unterschrift für eine Neuanmeldung.

Wegen der schwer planbaren Einkünfte, der streitbar-stressigen Schnüffelarbeit und vor allem auf Grund der vielen Verstöße ist der Fahnderjob wohl einer der Berufe mit der höchsten Fluktuation in Deutschland. Das zeigen schon die häufigen Stellenausschreibungen.

Wer bei den Hierarchen von ARD und ZDF nachfragen will, ob sich der öffentlichrechtliche Rundfunk ein derart anfälliges Finanzbeschaffungswesen weiter leisten kann und sollte, muss sich auf eine Odyssee gefasst machen.

Sogar bei der GEZ-Zentrale im Kölner Stadtteil Bocklemünd gibt man die Bürde lieber weiter - obwohl auf Klares Dienstausweis eindeutig „GEZ“ vermerkt ist. Zuständig seien die einzelnen Landesrundfunkanstalten, das irreführende Ausweis-Logo eine neue „Strategie“ - die Sender sollen vom Negativ-Inkasso-Image unbelastet bleiben.

Die Gebührenabteilung des NDR, immerhin Vertragspartner Klares, lässt via Pressestelle an den SWR verweisen. Dort fasst sich Jürgen Gruhler, Leiter der Gebührenabteilung, ein Herz und weist den Vorwurf der Ungerechtigkeit zurück: Auch Geschäftskunden würden konsequent verfolgt, allein der SWR bringe jährlich etwa 100 Fälle auf den Klageweg.

Die Zahl der Konfliktfälle und Kündigungen sei bei allein einer Million besuchter Haushalte im SWR-Gebiet „nicht besonders hoch“. Im vorigen Jahr habe er drei Mitarbeitern kündigen müssen. An der Vergütung der Beauftragten („Wir bezahlen strikt nach Leistung“) werde man genauso festhalten wie am Beauftragtendienst schlechthin.

„Es gibt sicher Unschärfen“, räumt er ein, „aber eben auch kein besseres System - wir brauchen unseren Außendienst.“

Von innen wird eine Reform - etwa in Richtung einer Haushaltsabgabe - kaum kommen, im Gegenteil. GEZ-Chef Hans Buchholz, der mit seiner (aus Gebühren finanzierten) 121-Millionen-Euro-Einrichtung in den vergangenen Jahren eine stets wachsende „Haushaltsausschöpfung“ melden konnte, schlägt Alarm.

Im vorigen Jahr wurde die interne Ertrags-Wachstums-Prognose erstmals nicht erreicht - trotz verschärfter Besuchsprogramme („GEZ-Wochen“), einem Werbeetat von sechs Millionen Euro (etwa für den Kinospot: „Angemeldet? Ist doch nicht mal gekauft, Mann!“), massiv gesteigerter Postaktionen und einer spürbaren Erschwerung bei Abmeldungen, die für massive Proteste sorgt.

„Die Beschwerdequote ist stark gestiegen“, bestätigt Buchholz. In Zeiten, in denen viele den Slogan „Geiz ist geil“ verinnerlicht haben, gilt die GEZ offenbar als noch ungeiler als früher. Die Zahl der Befreiungen ist allein im letzten Jahr um 20 Prozent hochgeschnellt. Besonders Jugendliche verweigern sich zunehmend - weshalb die GEZ in ihren Kampagnen auf den Nachwuchs zielt. Die Gebührenerosion soll nun durch „noch bessere Ausschöpfung“ der Haushalte kompensiert werden, so Buchholz. Also mit noch mehr Fahndern.

Ob Hans-Dieter Klare dabei sein wird, hat er noch nicht entschieden. Er fürchtet um seine Außenstände und sieht für sich wie für viele seiner Kollegen „kaum Alternativen“. Und manchmal muss er bei seinem Job ja auch schmunzeln.

Zum Beispiel, wenn er an der Haustür das „Argument 9“ aus seinen Schulungsunterlagen vorträgt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht dafür gerade, dass die Privatsphäre von Personen nicht verletzt wird.“

MARCEL ROSENBACH

Link ins Archiv:http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

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Hallo an alle,
danke erstmal für die vielen Infos. Den Spiegel-Artikel les ich mir soabld ich Zeit habe, durch.

Ist echt riesig interessant. Vor allem kochts in mir hoch, wenn ich sowas les!
Auf alle Fälle werd ich Fernseher und Radio abmelden. Es ist das Gerät meiner Mutter, das sie mir ab und an zur Verfügung stellt. Punkt! Denn wohnen tu ich hauptsächlich eh bei meinem Freund.

Und wenn ich das mit dem Autoradio richtig verstanden habe, ist es sowieso korrekter, wenn es auf meine Mutter angemeldet ist.

Ihr seid echt die besten. Bin immer wieder platt, wenn so schnell so viel Reaktion kommt.
Danke, Andi

Sternchen verliehen OWT
Jakob

und jetzt bitte noch das ganze dossier! (o.w.t.)
:wink: