Hallo,
angenommen es wird von einem Makler ein schlüsselfertiges Haus zum Preis von 175 000€ angeboten. Weiter angenommen der Käufer entschliesse sich Eigenleistung zu erbringen und der Bauvertrag würde aus diesem Grund nun statt der 175 000€ nur über 150 000€ abgeschlossen werden. Hätte der Makler Provisionsanspruch auf 3.48% von 175 000 oder auf 3.48% von 150 000.
Welche Artikel wären für diesen Fall anzuwenden ?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred
Hallo,
angenommen es wird von einem Makler ein schlüsselfertiges Haus
zum Preis von 175 000€ angeboten. Weiter angenommen der Käufer
entschliesse sich Eigenleistung zu erbringen und der
Bauvertrag würde aus diesem Grund nun statt der 175 000€ nur
über 150 000€ abgeschlossen werden. Hätte der Makler
Provisionsanspruch auf 3.48% von 175 000 oder auf 3.48% von
150 000.
Welche Artikel wären für diesen Fall anzuwenden ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Manfred,
wenn hier nicht eindeutig vereinbart ist, dass erbrachte Eigenleistugen nicht angerechnet werden dürfen ist der Vertrag nach dem Kaufpreis zu regeln, also aus 175.000 EURO.
Gruss Günter