wer weiß das???
schließt das verbot der tierhaltung im mietvertrag für eine 115 qm große wohnung in einem 3-familienhaus, angrenzend an einen bauernhof (der dem vermieter gehört und der dort diverses federvieh züchtet), auch kleinsttiere wie meerschweinchen ein, oder kann man diese tiere ohne zustimmung des vermieters halten???
wir wollen keine meerschweinzuchtstation aufbauen, sondern lediglich 2 meerschweinchen für unsere beiden kinder in einem kleinen holzstall auf dem balkon halten.
Kleinsttierhaltung kann generell nicht verboten werden, eine solche klausel im Mietvertrag ist unwirksam.
Aber achte darauf, das die Schweinchen nicht zu viel Lärm machen
Roland
Deine Viecher sind Futter für den Halter einer ungiftigen Königsnatter. Um die ging es im Urteil des AG Bückeburg vom 12.10.99 AZ 73 C 353/99. Mieter eines Mehrfamilienhauses wollten die Haltung verbieten lassen („iii ekelig“). Der Richter entschied, daß selbst bei alleiniger Gestattung von Zierfischen (so der dortige Mietvertrag) die Haltung von nicht störenden Tieren nicht verboten werden darf. Der nicht amtliche Kommentar in der Fachzeitung Immobilien Praxis und Recht 5/2000 heißt so: „Der Vermieter kann nicht völlig frei entscheiden, da bei entsprechender Grundeinstellung des Vermieters der Genehmigungsvorbehalt in ein - unzulässiges - völliges Verbot der Tierhaltung umschlagen kann.“
Also; Tierhaltung von nicht störenden Tieren kann nicht verboten werden (dazu gehört idR auch die Katze, soweit sie nicht Freigänger ist!).
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