Herr x ist Beamter!Verdient circa 3 Tsd € !
Sein sohn ist arbeitslos!
Bekommt der Arbeitslose Sohn ab 2005 noch Unterstützung?
Oder muß sein Vater für den 30 Jährigen sohn aufkommen!
Hallo,
ich rate nur. 
Herr x ist Beamter!Verdient circa 3 Tsd € !
Sein sohn ist arbeitslos!
Bekommt der Arbeitslose Sohn ab 2005 noch Unterstützung?
Oder muß sein Vater für den 30 Jährigen sohn aufkommen!
Arbeitslosengeld bekommt der Sohn wie bisher.
Kritisch wird’s bei ALH II. Wohnt der Sohn noch bei den Eltern, wird der vater tatsächlich für den 30 jährigen Sohn aufkommen müssen. Sonst bekommt der Sohn ALH II.
Gruß, Rainer
Der Sohn von Herr x beteiligte sich bisher immer an der Miete, da er ja nicht umsonst zuhause wohnen kann!
Das geld steuerte er von seiner Arbeitslosenhilfe bei!
Sollte er alles gestrichen bekommen, wird Herr X seinen Sohn wohl auf die str. setzen!!!
Also Fakt ist ? Kinder die noch bei den Eltern leben auch wenn sie 30 oder Älter sind, die Arbeitslosengeld beziehen im Moment bekommen nächstes jahr nichts mehr vom Amt???
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Herr x ist Beamter!Verdient circa 3 Tsd € !
Also Fakt ist ? Kinder die noch bei den Eltern leben auch
wenn sie 30 oder Älter sind, die Arbeitslosengeld beziehen im
Moment bekommen nächstes jahr nichts mehr vom Amt???
Noch mal, ich bin kein Experte und werde mich nicht zu einem Kommentar hinreißen lassen. 
Lies mal
http://www.olaf-nensel.de/sgbii/aktuell.html#a7
Z.B. §9 Absatz 5. …
Gruß, Rainer