Wer seine letzte Telefonrechnung der Telekom aufmerksam gelesen hat, dem wird nicht entgangen sein, dass die sogenannte Inverssuche ansteht. D.h. jeder kann bei der Angabe einer Telefonnummer den dazugehörigen Namen und Adresse erfahren !
Wer keinen Widerspruch einlegt, kommt automatisch mit in die Suchliste.
Widerspruch ist nur möglich, wenn eine kostenpflichtige Nummer (12 ct/ Anruf)gewählt wird.
Ich bin kein Jurist, finde dieses Vorgehen allerdings ganz schön fragwürdig.
Das Ende vom Lied der Inverssuche ist doch wohl, dass die Telekom Adressen (für Werbung ???) verkauft, die Inverssuche wird ja auch kostenpflichtig sein.
Jetzt muss ich der Telekom also 12/ct dafür bezahlen, dass sie meine persönlichen Daten nicht an Dritte weitergibt !!!
Ist das mit dem Datenschutz überhaupt vereinbar ???
Gestern habe ich versucht, über die „normale“ (kostenlose) Servicenummern der Inverssuche zu widersprechen.Folgendes wurde mir geantwortet:
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Wir sind hier nicht bei der wunschhotline !!! (aufgelegt!!!)
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Es meldet sich Herr Salo: Ich werde ihre Angelegenheit weiterleiten (habe dann nochmal nach seinem Namen gefragt. Antwort: Schmidt ! Ich frage nach, wie das sein kann, er hätte sich doch anders gemeldet. Antwort: „Leck mich am Arsch“ - aufgelegt !!!
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Frau XYZ: Ich bin dafür nicht zuständig, das geht von hier aus nicht. Rufen sie die kostenpflichtige Nummer an !
Ich war sowas von geladen !!!
Kann mir nun jemand erklären, mit welchen juristischen Tricks die Telekom die ganze Angelegenheit durchbekommen hat ?
Danke für Eure Antworten !
))) die einzigartige Möglichkeit bieten wollten ein Los der NKL/SKL zu verkaufen zu blöd waren ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein kurzes Schreiben an diese, nachdem man weis wer dahinter steckt, verschafft einem für ne ganze weile Ruhe.
) steht: „Sie können ihren Widerspruch auch per Brief oder Telefax an oben genannte Adresse richten.“