Straffrei verunglücken

Peter(22) und Julia(19) wollen mit dem Auto in den Urlaub fahren.
Das Auto hat sich Julia von einem Freund geborgt. Es ist nachts,
Peter schläft und Julia fährt. Plötzlich kommt das Auto von der
Fahrbahn ab. Es rumpelt laut, Äste knacken und nach einigen
unendlichen Sekunden, bleibt das Gefährt endlich stehen.
Mann, Frau und Hund sind unverletzt.

Man beschließt folgendes: Weil Peter im ADAC ist und da Julia
sich noch in ihrer Probezeit befindet, werden beide behaupten,
dass Peter gefahren sei. Das Auto wird aus dem Straßengraben
gezogen und abgeschleppt. Die Schäden am Wildzaun bezahlt die
Haftpflichtversicherung des Halters.

Nun zu unserem Problem: Der arme Peter hat ja eigentlich überhaupt
nichts mit dem Unfall zu tun, hat aber nun von der Polizei eine
Anschuldigung erhalten, er sei am Steuer eingeschlafen, also zur
Tatzeit nicht fahrtüchtig gewesen.
O-Ton vor Ort: „Sie sind sehr langsam von der Straße abgekommen,
haben keine ruckartigen Bewegungen gemacht, nicht gebremst.
Es sieht aus, als wären sie absichtlich heruntergefahren.“
Julia dazu später: „So ein Quatsch. Außerdem habe ich gebremst
und gelenkt. Aber da war das Auto schon von der Straße runter…“

Die Polizei mischt mit, weil sich der Unfall auf der Autobahn
zugetragen hat.

Vor Ort hat Peter zur Unfallursache keine Angaben gemacht und
auch nichts unterschrieben.

Was kann Peter jetzt tun, wenn er die Frau, die er liebt, nicht
in die Pfanne hauen und mit einem blauen Auge davon kommen will?

I. Gegenlicht - geblendet?
II. Der Hund hat ihn abgelenkt. (Gut: Wäre eine Erklärung, warum
er der Plolizei nichts gesagt hat. - Damit J. keinen Ärger
kriegt und jetzt erzählt ers, weil einschlafen noch schlimmer
ist. Schlecht: Kriegt J. dann wirklich Ärger und die nächste
Strafe ist fällig?)
III. ??? (*)

Das Ende vom Lied:

Es ist niemandem etwas passiert. Außer dem Auto. Aber das repariert
ein anderer Freund von Julia ihr zum Selbstkostenpreis.

Naja und der Wildzaun. Den zahlt die Versicherung des Halters und
Julia übernimmt die jährlichen Mehrkosten.

Bleibt noch Peter. Aus welchem Grund kann „er“ vom Straßenrand ab-
gekommen sein, ohne das man ihm jetzt den Führerschein entzieht?
Punkte sind ihm egal, die Strafe muß Julia berappen.
Aber die hat kaum Geld und es kam ja keiner zu Schaden.

Wißt ihr (*), was geschehen sein könnte?

Tausend Dank!!!

Guten Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.

Ganz unverbindlich gesagt, wäre ich vorsichtig mit Weiterungen wie den von Dir aufgezählten. Ein Führerscheinentzug wegen langsamer Weidezaunkaltverformung ist mir bisher noch nicht untergekommen; es müsste schon jemand eine Verkehrsgefährdung oder Ähnliches konstruieren.

  • „Geblendet“ => schlecht, weil das „Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz im gnagnagna“ wecken könnte, vor allem, weil es auf der Autobahn passiert ist => evtl. MPU.

  • „der Hund war’s“ => schlecht, weil Fahren mit ungesicherter Ladung oder so was => evtl. Topzuschlag auf die Strafe.

  • „der Hund war’s trotzdem“ => ganz schlecht, weil man daraus direkt auf Verkehrsgefährdung schließen könnte, und die kostet Punkte und evtl. eine Zeit lang den Lappen.

Nichts mehr zusätzlich behaupten, das verschärft nur die zu erwartende Strafe. Den Verstoß zugeben, nämlich „ich bin in den Zaun gebrummt.“ und weiter nix.

Wie gesagt, unverbindlich *IANAL*

Gruß kw

Man beschließt folgendes: Weil Peter im ADAC ist und da Julia
sich noch in ihrer Probezeit befindet, werden beide behaupten,
dass Peter gefahren sei. Das Auto wird aus dem Straßengraben
gezogen und abgeschleppt. Die Schäden am Wildzaun bezahlt die
Haftpflichtversicherung des Halters.

naja.

O-Ton vor Ort: "Sie sind sehr langsam von der Straße
abgekommen,
haben keine ruckartigen Bewegungen gemacht, nicht gebremst.

Na und?

Es sieht aus, als wären sie absichtlich heruntergefahren."

Das muß erstmal nachgewiesen werden. Absichtlich heißt vorsätzlich. Diese Aussage wurde sicher auch nur mündlich getätigt hat also keine Relevanz.

Julia dazu später: „So ein Quatsch. Außerdem habe ich gebremst
und gelenkt. Aber da war das Auto schon von der Straße
runter…“

Wem hast DU später was gesagt? Warum ist es denn ihm nicht passiert, wie es Dir passiert ist? Wie ist es denn passiert?

Die Polizei mischt mit, weil sich der Unfall auf der Autobahn
zugetragen hat.

Bei einem Unfall mischt die Polizei meistens mit. Auch auf nem Feldweg.

Vor Ort hat Peter zur Unfallursache keine Angaben gemacht und
auch nichts unterschrieben.

Das war schonmal schlau. Dazu ist er auch nicht verpflichtet.

Was kann Peter jetzt tun, wenn er die Frau, die er liebt,
nicht
in die Pfanne hauen und mit einem blauen Auge davon kommen
will?

Erstmal habt ihr euch beide in die Pfanne gehauen, weil wenn das rauskommt …!

I. Gegenlicht - geblendet?

so´n Quatsch.

II. Der Hund hat ihn abgelenkt. (Gut: Wäre eine Erklärung,
warum er der Plolizei nichts gesagt hat. - Damit J. keinen Ärger kriegt und jetzt erzählt ers, weil einschlafen noch schlimmer ist. Schlecht: Kriegt J. dann wirklich Ärger und die nächste Strafe ist fällig?)

Er muß nicht´s sagen. Nicht sofort und nicht später. Niemand muß sich selbst belasten! Da ihr beide ja schon Mist angestellt habt, würd ich an Eurer Stelle gar nichts mehr sagen, da ihr euch ja sonst nur belastet.

III. ??? (*)

Das Ende vom Lied:

Es ist niemandem etwas passiert. Außer dem Auto. Aber das
repariert
ein anderer Freund von Julia ihr zum Selbstkostenpreis.

Naja und der Wildzaun. Den zahlt die Versicherung des Halters
und
Julia übernimmt die jährlichen Mehrkosten.

Warum zahlt den Wildzaun nicht gleich die Julia?

Bleibt noch Peter. Aus welchem Grund kann „er“ vom Straßenrand
ab-
gekommen sein, ohne das man ihm jetzt den Führerschein
entzieht?

Wenn hier eine Erklärung stünde, … Sorry, das ist nicht erlaubt.

Punkte sind ihm egal, die Strafe muß Julia berappen.
Aber die hat kaum Geld und es kam ja keiner zu Schaden.

Doch, seine Versicherung!

Wißt ihr (*), was geschehen sein könnte?

Geschehen ist, das ihr hier gerade versucht eure Versicherung zu betrügen und versucht nützliche Tip´s zu ergaunern.
Besser wäre es, den Zaun selbst zu zahlen und der Polizei zum Unfallhergang keine weiteren Aussagen zu machen.

Tausend Dank!!!

Gruß Grüne

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Vielen Dank erstmal, aber…

Nichts mehr zusätzlich behaupten, das verschärft nur die zu
erwartende Strafe. Den Verstoß zugeben, nämlich „ich bin in
den Zaun gebrummt.“ und weiter nix.

Wie gesagt, unverbindlich *IANAL*

Gruß kw

Nun ist die Geschichte aber so, daß wir uns fragen, was nun
passiert, wenn der Peter beschuldigt wird, am Steuer eingeschlafen
zu sein. Alle sagten ihm bisher, es sei ein schlimmes Vergehen.
Meine generelle Frage ist also: „Was wäre laut Gesetz weniger/ am
wenigsten schlimm? (als bei der Fahrt einzuschlafen)?“

Kannst du auch helfen oder bloß fleißig antworten?

Julia dazu später: „So ein Quatsch. Außerdem habe ich gebremst
und gelenkt. Aber da war das Auto schon von der Straße
runter…“

Wem hast DU später was gesagt? Warum ist es denn ihm nicht
passiert, wie es Dir passiert ist? Wie ist es denn passiert?

Mann! Nicht Peter, sondern Julia ist gefahren. Und es ist ihr
wie beschrieben passiert. Aber Peter hat es besser zugegeben,
aus den genannten Gründen und möchte jetzt am liebsten keine
Strafe wegen Einschlafen, aus verständlichen Gründen.

Er muß nicht´s sagen. Nicht sofort und nicht später. Niemand
muß sich selbst belasten! Da ihr beide ja schon Mist
angestellt habt, würd ich an Eurer Stelle gar nichts mehr
sagen, da ihr euch ja sonst nur belastet.

Naja und der Wildzaun. Den zahlt die Versicherung des Halters
und
Julia übernimmt die jährlichen Mehrkosten.

Warum zahlt den Wildzaun nicht gleich die Julia?

Weil das noch teurer wäre (200m Wildzaun…) Die Versicherung
rechnet das schon immer aus und bietet dann großzügig „die
preiswertere Variante“, keine Sorge!

Punkte sind ihm egal, die Strafe muß Julia berappen.
Aber die hat kaum Geld und es kam ja keiner zu Schaden.

Doch, seine Versicherung!

Nein, welche? Es gibt nur die Haftpflicht aufs Auto (Person3).

Wißt ihr (*), was geschehen sein könnte?

Geschehen ist, das ihr hier gerade versucht eure Versicherung
zu betrügen und versucht nützliche Tip´s zu ergaunern.
Besser wäre es, den Zaun selbst zu zahlen und der Polizei zum
Unfallhergang keine weiteren Aussagen zu machen.

Doch jetzt kommt der eigentlich Grund meines Artikels:
Peter wird beschuldigt, eingeschlafen zu sein. Mal angenommen,
es drohen viele Punkte und eine hohe Geldstrafe. Sollte er
dann nicht lieber aussagen und berichten, was auch passiert
sein könnte, ähhm Verzeihung, passiert ist? Die Sache, wegen
der man abgelenkt worden sein könnte, die noch nicht in den
Paragraphen ausgeschlachtet ist?!

Tausend Dank!!!

Gruß Grüne

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Also nicht frech werden…

Gruß Patrick

Wem hast DU später was gesagt? Warum ist es denn ihm nicht
passiert, wie es Dir passiert ist? Wie ist es denn passiert?

Mann! Nicht Peter, sondern Julia ist gefahren. Und es ist ihr
wie beschrieben passiert. Aber Peter hat es besser zugegeben,
aus den genannten Gründen und möchte jetzt am liebsten keine
Strafe wegen Einschlafen, aus verständlichen Gründen.

Wie ist es denn ihr passiert? Beschrieben ist gar nicht´s. Aus welchem Grund kam sie denn ab?

Weil das noch teurer wäre (200m Wildzaun…) Die Versicherung
rechnet das schon immer aus und bietet dann großzügig „die
preiswertere Variante“, keine Sorge!

200m? Das war wohl doch nicht so langsam.

Punkte sind ihm egal, die Strafe muß Julia berappen.
Aber die hat kaum Geld und es kam ja keiner zu Schaden.

Doch, seine Versicherung!

Nein, welche? Es gibt nur die Haftpflicht aufs Auto (Person3).

Wenn man seiner Versicherung nicht die Wahrheit erzählt und sie zahlt, hat logischer Weise die Vers. den Schaden.

Doch jetzt kommt der eigentlich Grund meines Artikels:
Peter wird beschuldigt, eingeschlafen zu sein. Mal angenommen,
es drohen viele Punkte und eine hohe Geldstrafe. Sollte er
dann nicht lieber aussagen und berichten, was auch passiert
sein könnte, ähhm Verzeihung, passiert ist? Die Sache, wegen
der man abgelenkt worden sein könnte, die noch nicht in den
Paragraphen ausgeschlachtet ist?!

Strafrechtlich relevant wird ist es dann, wenn infolge dessen andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 b StGB). Wer also am Steuer einschläft und dadurch einen Unfall mit Fremdschaden verursacht, muss mit dem Einschreiten der Staatsanwaltschaft rechnen. Muß man aber auch immer, wenn man egal wie fremde Sachgegenstände beschädigt.

Das blödeste was ihr tun könnt ist, der ermittelnden Staatsanwaltschaft brav einen Unfallhergang zu beschreiben. Kann ja eh nur einer, da der andere geschlafen hat (oder beide :smile: ). Dann haben sie nämlich was in der Hand. Bisjetzt haben sie eine Unfallskizze, eine Polizeimeldung, in der wahrscheinlich nicht einmal die Vermutung der Übermüdung drin steht, sondern nur, daß der Fahrer keine Aussage gemacht hat. Also bekommt ihr ein Schreiben ind em ihr Angaben machen sollt. Verpflichtet bist Du aber nur zu deinen personellen Dingen Angaben zu machen. Zum Hergang wieder nichts schreiben. Dann hat der Staatsanwalt alles auf´m Tisch.
Zwei mal nicht´s (Aussagen),keine Punkte in Flensburg, keine Vorstrafen, vielleicht eine Vermutung, eine Skizze, ein reparierter Zaun, keine Personenschäden.
In diesem Fall wird er wohl alle Prozesse für weniger entscheidende Tatsachen wie Rauschgiftdelikte, Unfallflucht, Personenschäden, Mord etc. verschieben, um einem wegen Einschlafen am Steuer (ich hoffe doch bisher ohne Punkte und Vorstrafen) den Führeschein wegzunehmen?!
Warte ersmal ab und mach nicht´s.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Also nicht frech werden…

Was hat das mit frech sein zu tun? Wenn man hier Tips gibt und eine Anleitung wie ihr Falschaussagen machen müßt ist das nicht so ganz legal.

Ich bin übrigens auch mal am Steuer eingeschlafen, aufgewacht, hab mein Lenkrad verrissen, ab in die Leitplanke und danach in den Graben unter Mitnahme von ein paar Leitpfosten. Alles brav erzählt. Versicherung hat gezahlt und ermittelt wurde nicht.
Macht euch also nicht zu heiß deswegen.

Gruß Grüne

Hallo Patrick,

also ich muss zugeben, dass ich bezüglich des Wildzauns auch zunächst
an einen Versicherungsbetrug gedacht hatte. Aber das erscheint mir
nicht einschlägig, da die Haftpflicht des Halters wohl eh bezahlen
würde, egal wer gefahren ist. Wobei das eine Sache ist, in der es auf
die konkreten Versicherungsbedingungen ankommt. Und damit kenne ich
mich nicht so aus, weshalb ich mal nicht von einem Betrug ausgehe…

Nun ist die Geschichte aber so, daß wir uns fragen, was nun
passiert, wenn der Peter beschuldigt wird, am Steuer eingeschlafen
zu sein. Alle sagten ihm bisher, es sei ein schlimmes Vergehen.
Meine generelle Frage ist also: „Was wäre laut Gesetz weniger/ am
wenigsten schlimm? (als bei der Fahrt einzuschlafen)?“

Diese konkrete Frage kann wohl nur ein Praktiker und/oder Polizist
beantworten. Meines Erachtens steht hier eine Verkehrsstraftat gem. §
315c I Nr. 1 b) StGB im Raum: Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug
führt, obwohl er infolge körperlicher Mängel (hier: Übermüdung
unterstellt) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und
dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet (Zaun), wird mit
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Dieses Vergehen kann man auch fahrlässig begehen, darauf wollte der
Polizist wohl hinaus. Das kostet laut Bußgeldkatalog dann 7 Punkte,
was alleine (d.h. ohne schon vorher „gepunktet“ zu haben) nicht zum
Verlust des Lappens führt.Allerdings kann das Gericht den Lappen
gemäß § 44 StGB bis zu drei Monate einziehen, wenn es zu einer
Verurteilung kommt.

Ich kann nachvollziehen, was der Polizist denkt, nämlich: man kommt
ja wohl nicht ohne Grund mal eben von der Autobahn ab. Da könnte eine
Strafbarkeit im Raum stehen. Also ist es in jedem Fall sinnvoll,
keine belastenden Aussagen zu tätigen, um eine Strafverfolgung nicht
zu begünstigen.

In welchen Fällen ein solches Abkommen von der Bahn als nicht den
Straftatbestand des zitierten § erfüllend angesehen wird, weiss, wie
gesagt, wohl nur ein Praktiker. Also: wenn hier nichts fachkundiges
mehr kommt, mal eine Verbraucherzentrale bzw. die Rechtsberatung des
ADAC oder einen Anwalt konsultieren.

Gruß - Jaschiii

Hallo!

Ich habe da noch ein anderes PRoblem: was macht denn Julia, wenn sie als Zeugin befragt wird??

Gruß
Tom

Hallo

Ich denke der zweite Fahrzeusinsasse hatte geschlafen?

Gruß Grüne

Hallo!

Wenn Julia sagt, sie habe geschlafen, dann macht sie eine falsche Zeugenaussage.

Gruß
Tom

Hi,

Wenn man seiner Versicherung nicht die Wahrheit erzählt und
sie zahlt, hat logischer Weise die Vers. den Schaden.

Naja… das die Versicherung zahlen muß ist ja unabhängig davon, welcher der beiden gefahren ist. Von dem her ist der Versicherung garantiert kein Schaden entstanden.

Grüßle
Frank K.

Hi,

Wenn Julia sagt, sie habe geschlafen, dann macht sie eine
falsche Zeugenaussage.

Da sie ja anscheinend tatsächlich eingeschlafen ist (weshalb kommt man sonst langsam nach rechts von der Fahrbahn ab?), wäre das nichtmal eine Falschaussage *g*.

Grüßle
Frank K.

Was kann Peter jetzt tun, wenn er die Frau, die er liebt,
nicht
in die Pfanne hauen und mit einem blauen Auge davon kommen
will?

Also das Auge wird wohl eh blau werden, da es nach meiner Einschätzung(!) wahrscheinlich einen Strafbefehl (einige 100 Euro) ohne Führerscheinentzug geben wird, wenn P sich nicht weiter äußert und den annimmt.

I. Gegenlicht - geblendet?
II. Der Hund hat ihn abgelenkt. (Gut: Wäre eine Erklärung,
warum er der Plolizei nichts gesagt hat. - Damit J. keinen
Ärger kriegt und jetzt erzählt ers, weil einschlafen noch
schlimmer ist. Schlecht: Kriegt J. dann wirklich Ärger und die
nächste Strafe ist fällig?)

Vielleicht… eine gute Antwort, wer weiss das schon…

Bleibt noch Peter. Aus welchem Grund kann „er“ vom Straßenrand

ab-
gekommen sein, ohne das man ihm jetzt den Führerschein
entzieht?
Punkte sind ihm egal, die Strafe muß Julia berappen.
Aber die hat kaum Geld und es kam ja keiner zu Schaden.

Wißt ihr (*), was geschehen sein könnte?

Julia müßte schon geschlafen haben, damit sie nix zum Unfall sagen kann. Ansonsten rate ich doch eher mal einen Anwalt aufzusuchen, ggf. auch den ADAC Vertragsanwalt anrufen, ein Anruf ist umsonst. Deshalb Fragen vorher aufschreiben.

Käme es zur Verhandlung könnts sehr haarig für alle werden, wenn da rumgelogen wird.

M.

Danke!
Ich bin sehr froh über deinen Eintrag,
mehr sag ich lieber mal nich…

ps: Dem Versicherungsmann haben wir
sogar die Wahrheit gesagt, denn es
ändert ja nichts und der Mann kann
damit umgehen. Das ist die Hauptsache.

Richtig. P lügt ja schon, wenn er behauptet,
am Steuer gesessen zu haben.

Aufnen diesen Prozess sind sicher alle
beteiligten nicht erpicht.

Aber ihr habts schon richtig erkannt:

Die WAHRHEIT ist: P schlief als Beifahrer
und J kam von der Straße ab, weil sie auch
müd geworden ist. So war das…

Danke euch allen, P wartet besser erstmal ab…

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