Hallo zusammen!
Angenommen, es stellt sich die Frage, wie eine „Zügigkeit“ von Gymnasien definiert wird.
Die eine Seite sagt, sie bemesse sich an den räumlichen Gegebenheiten, die andere meint, sie müsse an die Schülerzahlen gebunden sein.
Wo gibt es dazu Gesetzestexte?
Hintergrund könnte sein, dass die Lehrerzuweisung von den maximal erlaubten Klassengrößen abhängig ist, die maximalen Klassengrößen aber wiederum von der „noch“ 3 oder „schon“ 4-Zügigkeit.
Der größte Teil der Jahrgangsstufen dieser angenommenen Schule ist 4-zügig, aber 2 Jahrgangsstufen sind nur 3-zügig.
Meine Suche im Bildungsserver NRW hat leider nichts Verwertbares ergeben.
(Die wirklich interessanten Gesetzestexte sind jedenfalls dort nicht zu finden)
Danke, Angelika
Hallo, Angelika,
ich habe noch einmal gesucht und wurde fündig. Das Stichwort für Dein Problem ist „Klassenfrequenzrichtwert“ (Da soll ein nichtbeamteter Mensch erst mal draufkommen.
Ganz genau kannst Du es in der „Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5 SchFG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2002 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2004
(SGV. NRW. 223)“
Dort steht im §6 genau das, was Du wissen möchtest.
Sieh selbst: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Re…
(Akrobat-Reader erforderlich)
Wie ich schon schrieb, gibt es keine Höchstgrenze, sondern nur diesen Richtwert.
Grüße (und viel Erfolg in Deinem Bemühen!)
Eckard
Eckard, Du bist ein Schatz!
Hallo Eckard, vielen Dank und Sternchen!
Auf solche vertrackten Formulierungen muss man auch erstmal kommen!
Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Antworten und Gesetze absichtlich so gut versteckt werden.
Angelika
Bestellt - ich habe nichts bestellt!
hallo zusammen,
(weiß nicht genau, ob das thema hier hingehört)
ich habe heute von der firma miriale string line einen string und einen bh bekommen. angeblich habe ich das bestellt und die wollen von mir jetzt 12,80 haben. ich habe jedoch nichts bestellt.
letztens habe ich im fernseh gesehen, dass das irgendeine zwielichtige firma auch mit boxershorts gemacht hat. da sollten die kunden auch bezahlen, obwohl keiner was von den bestellt hat. nach ein paar wochen haben die dann nochmal was bekommen.
bei mir steht auch dabei, dass das jetzt so eine art „abo“ sei und ich bald wieder was bekommen würde.
was soll ich machen? das ich nichts bezahle ist klar. die firma kann doch nichts machen oder?
Hallo Sarah!
Du solltest besser noch einen neuen thread eröffnen, damit Du Antworten bekommst.
So steht Deine Frage als Antwort zu einer anderen Frage, die mit Deinem Thema so gaaaar nichts zu tun hat!
Auf Deine Frage würde ich sagen: wenn ich nix bestellt habe, weder per mail irgendwas angeklickt, oder eine Gratis-Bestellungs-Postkarte weggeschickt, oder einen „Gutschein“ losgeschickt habe, würde ich der Firma dieses mitteilen.
Gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du die nichtbestellte Ware gerne bei Dir zur Abholung aufbewahrst.
Und schau mal in den FAQs, vielleicht findest Du dort was.
Angelika