Etwas seltsames ist meinem Freund passiert.
Er war früher Drogenabhängig.
Aus diesem Sumpf hat er sich mittlerweile wieder rausgeschaft, aber
1995 wurde er das letztemal mit Drogen erwischt … bei einer
Verkehrskontrolle.
Nun wird er Wochen später darum gebeten dem Landratsamt
(Führerscheinstelle) eine Erklärung darüber abzugeben.
Das hat er damals nicht gemacht, aus gesundheitlichen Gründen.
Noch war er zu der Zeit ein Opfer der Drogen.
Daraufhin wird eine Führerscheinsperrfrist von 1 Jahr erteilt, vom
Landratsamt.
Er ist nicht im Straßenverkehr aufgefallen.
Er hat keine Punkte.
Es gibt keinen richterlichen Entscheid oder überhaupt ein Verfahren
über die Sache mit den Drogen und Autofahren.
Trotzdem wird nach Ablauf der Sperrfrist diese vom Landratsamt
verlängert, um weitere 14 Jahre !!! Ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Auch hier gibt es keinen richterlichen Entscheid oder überhaupt ein
Verfahren.
Angegeben wurden vom Landratsamt STVG §4 und BTM §34.
Aber dieser §4 regelt nur, wie bei zuviel Punkten in Flensburg
verfahren wird und der §34 regelt wie man mit der Zuteilung eines
Bewährungshelfers verfährt.
Aber laut dem KBA in Flensburg hat er keine Punkte und einen
Bewährungshelfer hat er auch nicht, da er ja noch nicht einmal ein
Verfahren hatte.
Aufgrund der geringen Menge der Drogen und weil er half den Dealer zu
fassen, wurde das Verfahren eingestellt.
Warum hat er dann keinen Führerschein mehr?
Und warum kommt der zu so einer riesigen Sperrfrist?