Ärger mit T-Online

Hallo,

Es soll vorgekommen sein, dass o.g. Firma jemanden eine mail geschickt hat und darin die Bestellung eines hauseigenenen kostenpflichtigen Homepagedienst bestätigt hat. Der Haken daran, derjenige hat nie diese Dienstleistung geordert und einmal per mail und einmal per Fax dieses T-Online mitgeteilt. T-Online reagierte mit totaler Ignoranz darauf. Was kann derjenige denn nun tun? Verbraucherzentrale? Regulierungsbehörde?

Peter

Homepagedienst kündigen
Hallo,

viel mehr als den Homepagedienst zum schnellst möglichen Termin zu kündigen, wird wohl nicht möglich sein. Es kann ja auch sein, daß derjenige, um den es hier geht, sich schlicht versehentlich zu dem Homepagedienst angemeldet hatte.

Rüdiger

Hallo Peter,

dabei handelt es sich wohl um einen „BUG“ in der Webseite von T-Online… hatte das auch…einfach Dienst abbestellen…
das reicht…

mfg

Frank

Hallo,

alles schön und gut, aber was tun wenn T-Online auf die Kündigung nicht reagiert?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

alles schön und gut, aber was tun wenn T-Online auf die
Kündigung nicht reagiert?

Hallo Peter,

immer wieder reklamieren. Schick alles mit Einschreiben u Rückschein! Zur Not jeden Monat einmal. Wir hatten auch über Jahre Ärger mit denen, weil wir falsche Rechnungen bekamen u uns geweigert haben diese zu bezahlen. Weiß ja nicht, ob bei dir auch Kosten im Spiel sind - denke aber mal ja, oder?
Lass dich nicht auf einen Deal ein ,z.B. „zahlen Sie doch erstmal die Hälfte“ - NICHTS bezahlen, alles reklamieren u notieren mit wem du wann telefoniert hast.
Bei uns hats geholfen. Wir hatten irgendwann nen Mahnbescheid im Haus und haben trotzdem nicht gezahlt. Ein Brief vom Anwalt hat genügt u sie haben Ruhe gegeben! Halt durch, wenn du im Recht bist, es lohnt sich!

Hallo Leute

Ich habe ähnliches mit AOL erlebt.
Grundsätzlich ist es so, das eine Kündigung auch dann rechtskräftig ist, wenn der Nachweis besteht, das der Empfänger diese auch erhalten hat (Einschreibprinzip).

Wenn er sie schreddert und behauptet, es gäbe keine, dann ist das Recht auf der Seite des Kündigenden. Wenn also die abgesendete eMail noch bei euch unter gesendet vorhanden ist und nicht als „nichtzustellbar“ zurück kam, so könnt ihr davon ausgehen, das der Empfänger diese auch erhalten hat. Zur Nichtanerkennung muß der Empfänger umgehend Widerspruch einlegen.

Mit anderen Worten, wenn ihr eine Kündigung von euren Arbeitgeber erhaltet und der Postbote sie euch übergibt, dann bleibt es auch eine Kündigung, wenn ihr sie nicht lest und in den Ofen werft.
So ist das Leben…

der Hinterwäldler