Hallo Allerseits,
ich habe irgendwo mal in einer Fernsehsendung mitbekommen, dass Schenkungen, die Jemand vor seinem Tod macht, wie ein Erbe behandelt werden und zwar bis zu 10 Jahre (?) rückwirkend.
Verständlich, damit soll verhindert werden, dass Erschaftssteuer und rechtliche Gegebenheiten umgangen werden, in dem der Erblasser kurz vor seinem erwarteten Ableben noch schnell einige Schenkungen macht.
Aber wahrscheinlich gibt es hier auch wie im Erbschaftsrecht einige Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Wie hoch sind diese Freibeträge? Kennt jemand eine entsprechende Webseite.
Gruß
Carlos
Verständlich, damit soll verhindert werden, dass
Erschaftssteuer und rechtliche Gegebenheiten umgangen werden,
in dem der Erblasser kurz vor seinem erwarteten Ableben noch
schnell einige Schenkungen macht.
Die rückwirkende Behandlung gibt es zwar in bestimmten Fällen, aber ob der Grund dafür ausschlaggebend ist, den du nennst…? Immerhin gibt es ja auch Schenkungssteuern. Man kann sich nicht einfach so 500.000 Euro schenken lassen, ohne dafür Steuern abzuführen. Jedenfalls nicht legal.
Levay
Hallo Carlos,
man kann zu Lebzeiten Geld oder anderes verschenken an wen und soviel man will. Die Steuern sind genauso wie bei einer Erbschaft, aber bis zu einer gewissen Grenze ist das steuerfrei, alle 10 Jahre kann man das neu machen, Zahlen dazu findest du z. B. hier:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…
dass Schenkungen, die Jemand vor seinem Tod macht, wie ein
Erbe behandelt werden und zwar bis zu 10 Jahre (?) rückwirkend.
Das aber hat einen ganz anderen Hintergrund als den, den du vermutest. Schenkungen kann man wie gesagt machen an wen und soviel man will. Beim Vererben ist das nicht so, da haben Ehepartner und Kinder Anspruch auf Pflichtteile.
Wenn du deiner Ehefrau und deinen Kindern also nichts gönnst, sondern alles deiner Geliebten, Terre des Hommes oder dem örtlichen Tierschutzverein vermachen willst, kannst du das per Erbschaft nicht, dann bekommen erst die Verwandten ihren Pflichtteil und nur der Rest geht an die genannten anderen.
Ausweg: Du verschenkst es rechtzeitig. Das kannst du sogar mit deinem eigenen Wohnhaus machen, wenn du gleichzeitig Nießbrauch bis zum Lebensende vereinbarst. Das heißt, du darfst das Haus weiter nutzen wie gewohnt, erst nach deinem Tod fällt es an die Begünstigsten. Das wirkt sich faktisch also wie eine totale Enterbung aus, kein Verwandter kann etwas dagegen unternehmen.
Solltest du aber eher als 10 Jahre nach der Schenkung versterben, gilt Erbrecht. Die Schenkung war für die Katz, die Mühe, der bürokratische Aufwand umsonst. Der Pflichtteil kann dann von denen, die Anspruch darauf haben eingeklagt werden.
Gruß
Peter
Hi,
die Freibeträge für Schenkungen sind indentisch mit denen des Erbrechts. Die Freibeträge können dabei einmal in zehn Jahren genutzt werden. Schenkungen in den zehn Jahren vor dem Ableben eines Erblassers werden (meines Wissens) wie Erbschaften behandelt (der Freibetrag wird also verbraucht).
Gruß Stefan
ich habe irgendwo mal in einer Fernsehsendung mitbekommen,
dass Schenkungen, die Jemand vor seinem Tod macht, wie ein
Erbe behandelt werden und zwar bis zu 10 Jahre (?)
rückwirkend.
Verständlich, damit soll verhindert werden, dass
Erschaftssteuer und rechtliche Gegebenheiten umgangen werden,
in dem der Erblasser kurz vor seinem erwarteten Ableben noch
schnell einige Schenkungen macht.
Aber wahrscheinlich gibt es hier auch wie im Erbschaftsrecht
einige Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Wie hoch sind diese Freibeträge? Kennt jemand eine
entsprechende Webseite.
Gruß
Carlos
Danke für eure Antworten.
Ich habe nochmals gegoogelt und folgende Seite gefunden:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/muster/er…
Gruß
Carlos