Hallo,
im i-net forum wird angegeben wie man am besten sein Impressum gestaltet.
Jedoch muss doch eine als eindeutig privat zu erkennende Homepage kein Impressum haben !
Also wieso sollte man seine privaten Daten preis geben
Gruss
Stefan
Hallo,
im i-net forum wird angegeben wie man am besten sein Impressum gestaltet.
Jedoch muss doch eine als eindeutig privat zu erkennende Homepage kein Impressum haben !
Also wieso sollte man seine privaten Daten preis geben
Gruss
Stefan
Hallo Stephan
Zugegeben, es ist ein zweischneidiges Schwert. Eine eindeutige gesetzliche Regelung habe ich auch nicht gefunden. Das Impressum sollte von jeder Seite aus erreichbar sein. Nun muß das jedoch nicht eindeutig als ein solches definiert sein. Wenn du so wie ich nichts auf der Page zu verheimlichen hast, dann kannst ja auch einen Kontaktbutton setzen. Sieh dir einfach mal an, wie ich es getan habe.
Übrigens sind die Adressen in der Source alle verschlüsselt abgelegt, so das sich Robots die Zähne ausbeisen und ich bis jetzt auch von Spam verschont blieb.
Ach so, Pflicht wird ein Impressum, wenn du ein Forum betreibst!!!
der Hinterwäldler aus
http://www.hinterwaeldlers-home.de
Zugegeben, es ist ein zweischneidiges Schwert. Eine eindeutige
gesetzliche Regelung habe ich auch nicht gefunden.
Diese eindeutige Regelung findet sich im Teledienstgesetz bzw. Mediendienstestaatsvertrag jeweils im § 6. Danach haben Anbieter geschäftsmäßiger Tele- bzw. Mediendienste (hier § 5.2) bestimmten Informationspflichten (allg. als ‚Impressum‘ bezeichnet) zu genügen. Für private Webseiten ist eine wie auch immer geartete Impressumspflicht also nicht gegeben.
Gruss
Schorsch
Für private Webseiten ist
eine wie auch immer geartete Impressumspflicht also nicht
gegeben.
Richtig! Aber dabei aufpassen, dass auch keine Banner, Partner-Programme oder sonst. Verdienstmöglichkeiten darauf zu finden sind.
Gruß
Falke
Achtung: geschäftsmäßig != gewerbsmäßig
Diese eindeutige Regelung findet sich im Teledienstgesetz bzw.
Mediendienstestaatsvertrag jeweils im § 6. Danach haben
Anbieter geschäftsmäßiger Tele- bzw. Mediendienste
(hier § 5.2) bestimmten Informationspflichten (allg. als
‚Impressum‘ bezeichnet) zu genügen. Für private Webseiten ist
eine wie auch immer geartete Impressumspflicht also nicht
gegeben.
Falsch.
„Geschäftsmäßig“ bedeutet nicht „kommerziell“, sondern „auf Dauer angelegt“. Dh auch für private Seiten gilt die Impressumspflicht:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
http://www.homolog.de/faq_impressm.htm
LG
Stuffi
Falsch.
Allerdings.
„Geschäftsmäßig“ bedeutet nicht „kommerziell“, sondern „auf
Dauer angelegt“. Dh auch für private Seiten gilt die
Impressumspflicht:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
http://www.homolog.de/faq_impressm.htm
Hier reisst du ein Wort aus dem Satz heraus, und konstruierst so eine Beliebigkeit, die im Gesetz nicht gegeben ist.
Es müssen schon geschäftsmässig Tele- oder Mediendienste angeboten werden, und genau das tut der überwiegende Teil der privaten Websites nun einmal nicht.
Fazit: keine Impressumspflicht für die typische private Website.
Gruss
Schorsch
Es müssen schon geschäftsmässig Tele- oder Mediendienste
angeboten werden, und genau das tut der überwiegende Teil der
privaten Websites nun einmal nicht.
Hast Du die Links gelesen?
Fazit: keine Impressumspflicht für die typische private
Warum sollte hier den Anbieter von Webseiten gegenbüber zB dem Anbieter von Druckwerken bevorzugt werden? Jedes veröffentliche Druckwerk braucht ein Impressum, auch wenn der Ersteller das als Hobby macht. Und eine WWW-Seite IST veröffentlicht.
LG
Stuffi
Warum sollte hier den Anbieter von Webseiten gegenbüber zB dem
Anbieter von Druckwerken bevorzugt werden? Jedes
veröffentliche Druckwerk braucht ein Impressum, auch wenn der
Ersteller das als Hobby macht. Und eine WWW-Seite IST
veröffentlicht.
Weil sich die ‚Impressumspflicht‘ für Webseiten nun einmal aus MDSTV und TDG herleitet, und dort die Bedingungen klar definiert sind, wann eine solche Pflicht existiert. Fertig. Aus.
Gruss
Schorsch
Weil sich die ‚Impressumspflicht‘ für Webseiten nun einmal aus
MDSTV und TDG herleitet, und dort die Bedingungen klar
definiert sind, wann eine solche Pflicht existiert. Fertig.
Aus.
Die Idee, daß daraus eine Befreiung rein privater Seiten von der Impressumspflicht folgen könnte, ist eine sehr eigenwillige Interpretation Deinerseits.
LG
Stuffi
Hallo Stefan,
ich kann dir nur den guten Rat geben…setz ein IMPRESSUM rein…
es sei denn du hast eine gute Vertsicherung,die dir Streitigkeiten mit unserem „Adeligen“ Internet-Papst aus MUC möglich macht…
Von deutschen Amtsgerichten wird in der Regel der Streitwert auf 6.000 EURO festgesetz,wenn dich der „Papst“ abmahnt…und bisher
hat der "leider " 90 Prozent der Prozesse gewonnen…
Wenn Du also zuviel Geld hast…verzichte auf ein solches…:=))
Gruß
Frank