Hätte der Vater Unterhaltsanpruch?

Hallo,

eine knifflige Frage. Man nehme an das eine ledige Frau ein Kind bekommt und sich vom leiblichen Vater trennt, wenig später heiratet sie einen anderen Mann. Zu dem leiblichen Vater bestand der Kontakt nur über Ämter, auch machte er bei jeder Neufesetzung des Unterhaltes immer Schwierigkeiten. Hätte der leibl. Vater dann später Anspruch auf unterhalt von seinem Kind? Es bestand kein gemeinsames Sorgerecht, das Kind wurde auf „DDR-Gebiet“ geboren.

Danke schon mal im Vorraus.
Marlen

Er hat!!!

Eine knifflige Frage. Man nehme an das eine ledige Frau ein Kind bekommt und sich vom leiblichen Vater trennt, wenig später heiratet sie einen anderen Mann. Zu dem leiblichen Vater bestand der Kontakt nur über Ämter, auch machte er bei jeder Neufesetzung des Unterhaltes immer Schwierigkeiten.
Hätte der leibl. Vater dann später Anspruch auf unterhalt von seinem Kind? Es bestand kein gemeinsames Sorgerecht, das Kind wurde auf „DDR-Gebiet“ geboren.

Hallo @ all,
es ist mir eine große Freude, hier mitteilen zu können: Der unter Zustimmung aller „guten Menschen“ 18 Jahre und länger von der armen verlassenen Kindesmutter finanziell ausgeplünderte (Zahl-)Vater kann sich eines Tages rächen. Er hat gemäß §§ 1601, 1589 S. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch gegen sein leibliches Kind. Einander unterhaltspflichtig sind „Verwandte in gerader Linie“ (§ 1601 BGB), und in gerader Linie ist verwandt, wer voneinander abstammt, § 1589 S. 1 BGB. Ob der (Zahl-)Vater immer „Schwierigkeiten“ machte, ob er Sorgerecht hatte, ob die Mutter ihm den Umgang mit dem Kind verweigerte, ob das in der DDR oder auf den Malediven passierte, es spielt alles keine Rolle. „Es kommt die Stunde der Rache, da zahlt ihrs mit eigenem [Geld]“ (im Original steht „Blut“).

  • Django -
    Zahlvater einer Tochter, die ihre Existenz einer Lüge verdankt.

Was kann ein Kind für seine Eltern??
Hallo!

Also es ist sicher nicht so, dass alle Mütter böse sind, die Unterhalt für ihr Kind fordern - man kann sich wohl nicht einfach so aus der Verantwortung stehlen und lässt die Frau mit dem Kind und ohne Geld sitzen - was kann das Kind denn dafür? Weißt du überhaupt welch ein Aufwand und was für eine Aufgabe das ist, ein Kind groß zu ziehen??

Und jetzt „rächen“ wir uns auch noch an dem Kind, um in deiner Sprache zu sprechen, welches überhaupt nichts für die Blödheiten seiner Eltern kann. Am besten den prügeln, der nichts dafür kann (ich stelle dabei den gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht in Frage, nur deine Rhetorik).

Ich gehöre sicher nicht zu denen, die sagen, dass alle Mütter immer die Armen sind, sie sind es aber leider sehr oft, viel zu oft.

Du unterstellst hier implizit Leuten, die du überhaupt nicht kennst und die eine ganz normale Rechtsfrage stellen, dass sie böse Mütter seien, die gegen die guten Väter, die für das Kind ja nichts können.

Ich kenne deine persönliche Leidensgeschichte nicht und ich maße mir kein Urteil darüber an. Die Fragesteller können aber sicher nichts dafür.

Ich finde dein Auftreten also reichlich unprofessionell, Herr Kollege.

Gruß
Tom

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Hi Django!
So wie Tom auch, finde ich Deine Rethorik wirklich unpassend (um es milde und diplomatisch auszudrücken!)

Einander unterhaltspflichtig sind
„Verwandte in gerader Linie“ (§ 1601 BGB), und in gerader
Linie ist verwandt, wer voneinander abstammt, § 1589 S. 1 BGB.
Ob der (Zahl-)Vater immer „Schwierigkeiten“ machte, ob er
Sorgerecht hatte, ob die Mutter ihm den Umgang mit dem Kind
verweigerte, ob das in der DDR oder auf den Malediven
passierte, es spielt alles keine Rolle.

Ich möchte aber Dir an diese Stelle sagen, daß in manchen Länder Schwierigkeiten hättest, wenn es darum geht für ein leibiges Kind zu zahlen. Das weiß ich aus Erfahrung (wen auch nicht eigene).

Zahlvater einer Tochter, die ihre Existenz einer Lüge
verdankt.

Und wer hat da gelogen??? Du dich selber? Vermutlich! (so stelle ich es mir vor!): Jedenfalls und nach meiner (und wohl auch juristische Auffassung) jeder einzelner volljähriger Mensch hat SELBER dafür zu sorgen, daß bei Geschlechtsverkehr eine Verhütungsmittel eingesetzt wird. Tut das nicht, hat dieser Ewachsene mit dem Konsequenzen zu leben. So ist das nunmal. Auch dann wenn es Dir (und alle „Zwangsväter“ dieser Welt) nicht passt. Ich für mein Teil bin auch sehr froh Dir das mitteilen zu dürfen.

Und sei froh, daß Du „nur“ mit Geld aus dem Schneider bist. Denn für dich hätte es wesentlich schlimmer kommen können (bis hin zu Krankheit und Tod) und für die Mutter, hat sich schlicht ihr ganzes Leben geändert.

Es regt mich immer maßlos auf, wenn ich von einem Mann lese, wie abgrundtief böse er von einer schrecklichen Frau behandelt wurde, die ihm ein Kind „unterjubbelt“ hat. Sei dir gesagt, Django: Eine Frau wird grundsätzlich nur mit (und von) einem Mann Schwanger. Und er hat Verantwortung dafür zu tragen, falls er keineswegs Vater werden will. Frau, übrigens, genauso!. Wenn ein Mann darüber redet, es würde ihm ein Kind „unterjubbelt“, dann ist mein 1. Gedanke, so etwas ist eine Frechheit. Denn wer mit Feuer spielt (und als solches betrachtet er das Kind), kann er sich leicht verbrennen.

Ich bin fest der Meinung, daß wenn ein Kind unter solchen Umständen entstand, sind BEIDE ELTERNTEILE dafür veranwortlich. Solche Sätze, wie von Dir zitiert, regen mich maßlos auf. Denn Du, als nur zahlenden Vater hast NULL Ahnung wie sich das Leben der Frau durch ein Kind ändert. Was alles für Pflichte, Rechte, Verantwortung und, und und auf sie zukommt, davon habt Ihr, meistens, absolut keine Ahnung. Du zahlst XY EUR/Monat und bist raus. Die Frau hat dann die Ehre alle Aufgaben selbst und allein zu übernehmen und dann muß sich noch anhören, daß sie auch noch die Böse ist, weil sie einen ach-so-armen-nichtsahnenden-völlig-aus-der-Bahn-geworfener-Mann ein Kind unterjubbelt hat. Das ist, m.E. DIE allergrößte Lüge schlechthin.

Gruß
Helena *die ihr Sohn David über alles liebt und mit ihm das Leben um 1000x bereichert wurde, auch wenn er so wie beschrieben entstand und sein leibiger Vater ihn nur 2x gesehen hat* (Eigentlich tut mir eh den leibigen Vater leid, denn er versäumt, so ein Kind aufwachsen zu sehen)

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Himmel…
… könntest du in Zukunft davon absehen, Antworten bezgl. Kindesunterhalt/Sorgerecht etc. hier zu posten?
Du bist -aus welchen Grund auch immer- voreingenommen und wirfst alle Mütter die Kindesunterhalt beziehen in einen Topf.

Ich interessiere mich kein bißchen für deine persönliche Vendetta. Ich möchte hier sachliche Informationen.

Und ein sogenannter Rechtsanwalt, der offenbar schwach in Grammatik aber stark in persönlichen Rachefeldzügen ist, ist hier im Forum nicht sonderlich hilfreich.

Gruß Marianne
*kopfschüttelnd*

deine tochter kann stolz auf dich sein!

Zahlvater einer Tochter, die ihre Existenz einer Lüge
verdankt.

sie verdankt ihre existenz der tatsache, daß du ihre mutter gebumst hast - nicht mehr und nicht weniger.

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Aller Achtung!!!
Hi Ann!

Zahlvater einer Tochter, die ihre Existenz einer Lüge
verdankt.

sie verdankt ihre existenz der tatsache, daß du ihre mutter
gebumst hast - nicht mehr und nicht weniger.

Eigentlih hatte ich (voll ungerecht, wie man spätestens jetzt sieht!) nie gedacht, daß ich mir einen Artikel von Dir so gut gefallen würde!

Aller Achtung! Denn wie wir es auf Spanisch sagen: „Si corto y bueno, dos veces bueno“ -sinngemäß: Wenn ein Text gut und kurz ist, ist es doppelt so gut".

In diesem Sinne ein ausgezeichneter Beitrag, mit * von mir!

Dafür Danke und einen lieben Gruß aus Nürnberg!
Helena

Hallo,

ich wollte hier keine hitzigen Diskussionen auslösen, sorry. Es gibt hier - wie sicher in vielen anderen Bereichen auch - schwarze Schafe.

Es ging mir lediglich darum die rechtliche Grundlage zu erfahren. In dem besagten Fall hat der Vater mehrfach den Kontakt verweigert (Frau wollte ihn wenigstens mal sehen) und sich wegen 50 DM Unterhalt monatlich an einen Anwalt gewandt. Das besagte Kind würde auch nie auf die Idee kommen den Pflichtteilsanspruch beim Erbfall zu verlangen weil es schlichtweg mit dieser Person nichts zu haben will. Aber was wenn der KV auf die Idee kommt Unterhalt zu verlangen wenn er irgendwann mal pleite ist? Das Kind heiratet in nächster Zeit und das was man sich bis jetzt hart erarbeitet hat möchte man nicht an so jemanden verlieren. Es gibt schließlich auch einen - wenn auch leider nicht leiblichen Vater - den man unterstützen will.

Liebe Grüße
Marlen

Ich finde dein Auftreten also reichlich unprofessionell, Herr
Kollege.

Gruß
Tom

Tom : kennst Du die Statistiken über Anwälte die Pleite
machen ? Hast Du mal erlebt, wie es abgeht, wenn sich
Anwalt und Anwältin scheiden lassen ?

Wäre alles Stoff für ne TV-Serie - lol -

Gruss

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Würde es etwas ändern wenn es weniger als 18 Jahre gewesen wären??? Die Annahme der Zahlungen wurde verweigert als das Kind mit 16 eine Ausbildung begonnen hat und für sich selbst sorgen konnte. Da wäre er noch unterhaltspflichtig vom Einkommen her gewesen.

Hi,

(der andere Threat läuft ja etwas aus dem Ruder)

im Prinzip ja , er hat er wohl ersteinmal Ansprüche an das Kind. (wie unten von Django beschrieben)
Dies kann durch die geleisteten Unterhaltszahlungen auch erhärtet werden.

Aber:

Im Einzelfall kann ein Sozialgericht diese Ansprüche verneinen, weil eine Zahlung eine besondere Härte darstellt.
Dies kann z.B. durch besonderes Verhalten in der Kindheit begründet sein.

Außerdem ist durch den BGH (??) festgesetzt worden, daß die Unterhaltsleistungen die Lebensgewohnheiten der Kinder nicht zu sehr einschränken sollen, wie das genau aussieht, ist mir aber unbekannt.

Gruß
Winni

Causa prima

Zahlvater einer Tochter, die ihre Existenz einer Lüge verdankt.

sie verdankt ihre existenz der tatsache, daß du ihre mutter gebumst hast - nicht mehr und nicht weniger.

Ganz recht. Allerdings hab ich die Mutter nicht schlechthin gebumst, sondern ich wußte an dem Abend, daß es „klappen“ wird, und ich wollte, daß es „klappt“, weil die Frau mir erfolgreich vorgespielt hat, etwas für mich zu empfinden.

  • Django -

Vor einem Kollegen bewahre mich der liebe Herrgott

Ich finde dein Auftreten also reichlich unprofessionell, Herr Kollege.

Kollege noch net ganz, Herr Anwärter.
Unprofessionell wäre eine falsche Antwort.

  • Django -

Weder Kind noch Vater, die Behörden werden handeln

Es ging mir lediglich darum die rechtliche Grundlage zu erfahren. In dem besagten Fall hat der Vater mehrfach den Kontakt verweigert (Frau wollte ihn wenigstens mal sehen) und sich wegen 50 DM Unterhalt monatlich an einen Anwalt gewandt.
Das besagte Kind würde auch nie auf die Idee kommen den Pflichtteilsanspruch beim Erbfall zu verlangen weil es schlichtweg mit dieser Person nichts zu haben will. Aber was wenn der KV auf die Idee kommt Unterhalt zu verlangen wenn er irgendwann mal pleite ist? Das Kind heiratet in nächster Zeit und das was man sich bis jetzt hart erarbeitet hat möchte man nicht an so jemanden verlieren. Es gibt schließlich auch einen - wenn auch leider nicht leiblichen Vater - den man unterstützen will.

Wenn der leibliche Vater des Kindes pleite macht und Sozialhilfeempfänger wird, dann wird das Sozialamt versuchen, den bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch des Pleitiers gegen sein leibliches Kind bei diesem geltend zu machen, um die kommunale Kasse zu füllen.
Gegenstück dazu sind die Jugendämter, die fleißig Unterhaltsvorschuß an die Kinder verteilen und dann mit geübter Erbarmungslosigkeit den übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes beim Vater zwangsvollstrecken.
Oder wie in der Bibel steht: Rächt euch nicht selbst …

  • Django -

Siehe Artikel ‚Causa prima‘ (owT)
.

Noch etwas für alle guten Menschen
Hallo @ all,
ihr habt sicherlich den § 1601 BGB gründlich gelesen. Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Bis vor kurzem dachten hier alle nur an (z.B.) Kind-Vater.

Zu kurz gedacht! Auch der Großvater ist mit dem Kind in gerader Linie verwandt. Stellt euch vor, dieser Rabenvater, der der armen unschuldigen Frau ein Kind gemacht hat, ist mit der Gründung seiner Ich-AG gescheitert und bezieht Sozialhilfe. Der Vater des Rabenvaters ist schwerpflegebedürftig. Trotz leidlicher Rente und Pflegegeld reicht es nicht, der Großvater wird ein Zuzahlungsfall für die Sozialhilfe. Sein Sohn, der Rabenvater, hat nichts. Kann jetzt das Sozialamt das gut verdienende Kind des Rabenvaters für seinen Großvater zum Unterhalt heranziehen??

Die Sache ist in der Klärung. Nach dem majestätischen Wortlaut des § 1601 BGB muß das Kind tatsächlich die Pflege seines Großvaters (mit-)finanzieren, den es nie zu Gesicht bekommen hat.

  • Django -

Hallo!

Kollege noch net ganz, Herr Anwärter.

Ich bleibe also doch bei unprofessionell.

Das schrammt jedenfalls an der Standeswidrigkeit, wenn es außerhalb des Forums während meiner offiziellen Tätigkeit passiert wäre (das europäische Standesrecht ist dir, so nehme ich an, bekannt).

Aber auch ganz ohne Gesetz, müsste man es nicht notwendig haben, so zu schreiben und es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso du auf Kritik auf diese Art und Weise reagierst.

Im Übrigen: es ist kein Skandal, wenn man kritisiert wird, auch dann nicht, wenn ein kleiner RAA einen großen RA kritisiert - mit dem wirst du leben müssen. Kritik ist nicht verboten.

Deshalb bleibe ich bei unprofessionell und das habe wohl nicht nur ich hier so empfunden.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo!

weil die Frau mir
erfolgreich vorgespielt hat, etwas für mich zu empfinden.

…und deswegen soll das Kind jetzt dafür „die Strafe“ bezahlen??

Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Gruß
Tom