Zu schnell, geblitzt, keine deutsche Fahrerlaubnis

Guten Tag,

jemand hat aufgrund seiner Arbeit ein deutsches Kennzeichen - damit auch einen deutschen Wohnsitz, wo er jedoch nicht wohnt. Der Wohnsitz ist in Frankreich, die Fahrerlaubnis französisch.
Bei einer Fahrt in Deutschland ist er geblitzt worden und hat nun eine Anhöhrung bekommen.
„Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h“

Aus dem Bußgeldkatalog ist zu erfahren, daß das in der Regel zu einem Fahrverbot von 1 Monat führt. Wie ist das wenn die Fahrerlaubnis französisch ist? Gibt es eine Eintragung ins Punkteregister? Gibt es bereits ein Europäisches Register?

Wer kann weiterhelfen?
Vielen Dank

conny

Hallo!

Gibt es bereits ein Europäisches Register?

Nein

Du würdest ein Fahrverbot in Deutschland für einen Monat bekommen. In anderen Ländern kannst du weiterhin fahren.

Gruß
Tom

Guten Tag,

soweit mir bekannt ist, ist ein Entzug der ausländische Fahrerlaubnis durch eine deutsche Behörde nicht möglich. In diesen Fällen erfolgt die Verhängung einer Sperre, die in den ausl.Führerschein eingetragen wird. Zur Eintragung des Sperrvermerks ist eine Beschlagnahme zulässig. Was den Tatvorwurf angeht, so wird nach deutschem Recht gehandelt.

MfG F.K.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

soweit mir bekannt ist, ist ein Entzug der ausländische
Fahrerlaubnis durch eine deutsche Behörde nicht möglich.

Ist nicht ganz richtig:
http://www.himmelreich-dr.de/html/auslandische_fahre…

diesen Fällen erfolgt die Verhängung einer Sperre, die in den
ausl.Führerschein eingetragen wird. Zur Eintragung des
Sperrvermerks ist eine Beschlagnahme zulässig. Was den
Tatvorwurf angeht, so wird nach deutschem Recht gehandelt.

MfG F.K.

ansonsten sternchen !